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Feri Yvonne · Nationalrat · 2020-09-24

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-24

Wortprotokoll

Im Januar und im Mai dieses Jahres hat Ihre Kommission über Vorkommnisse und schädliche Auswirkungen von Epilepsiemedikamenten mit dem Wirkstoff Valproat, etwa Depakine, diskutiert. Im Januar konnten dem BAG Fragen gestellt werden, worüber im Mai diskutiert wurde. Es lag ein Antrag Roduit für ein Kommissionspostulat vor, über welches wir heute abstimmen.

Nachdem in Frankreich offenbar viele Kinder mit Geburtsschäden zur Welt gekommen sind, weil ihre Mütter mit einem [PAGE 1846] Valproat-haltigen Medikament behandelt worden sind, ist die Verwaltung mit dem Postulat Maury Pasquier 18.3092 aufgefordert worden, darzustellen, wie die Situation in der Schweiz ist, ob die von Swissmedic angeordneten Massnahmen zur Sensibilisierung der Ärzte und der Patientinnen gegriffen haben und was man bezüglich des Zeitpunktes sagen kann, zu dem man dieses Wissen gehabt hat, und wie man die Betroffenen entschädigen könnte.

Das Medikament Depakine ist bereits seit 1971 auf dem Markt. Es wird bei sehr schweren Epilepsieformen eingesetzt. Bei gewissen Formen dieser Erkrankung gibt es 10 bis 15 Prozent Patientinnen und Patienten, die nur auf dieses Medikament ansprechen und sonst nicht anfallsfrei sind. Es ist für gewisse Patienten also immer noch alternativlos. Man hat rasch erkannt, dass das Medikament Missbildungen beim Kind auslösen kann, wenn die Mutter es während der Schwangerschaft einnimmt. 1982 wurde diese Information erstmals auch in die Fachinformation für die Ärzte aufgenommen. Valproat ist ein Präparat, das man bei Schwangeren nicht oder nur dann einsetzen darf, wenn es keine Alternative gibt. Diese Frage muss sehr sorgfältig abgewogen werden. 1992 wurde das Medikament in die zweithöchste Gefahrenstufe eingeteilt. Die höchste Stufe hätte bedeutet, dass man es gar nicht anwenden dürfte.

2002 trat das neue Heilmittelrecht in Kraft. Damit wurde für Medizinalpersonen die obligatorische Meldepflicht bei schwerwiegenden Nebenwirkungen rechtlich eingeführt. Der Zusammenhang mit den Entwicklungsstörungen ist relativ spät erkannt worden, weil auch epileptische Anfälle einer Patientin während der Schwangerschaft und weitere Medikamente, die eingenommen werden, zu einer verzögerten Entwicklung beim Kind führen können.

Das Supplement, das in alle Arztpraxen und Apotheken verschickt wurde, enthielt bereits gewisse Informationen zu diesen Entwicklungsstörungen. Es dauerte dann aber bis 2015, bis die Warnung kam. Auf europäischer Ebene sind Abklärungen gemacht worden, ob man das Medikament bei Schwangeren ganz verbieten kann. Man ist zum Schluss gekommen, dass das nicht geht. Es gibt Fälle, in denen es erforderlich ist, aber man muss die Information verschärfen, dass Patientinnen, die auf ein anderes Präparat eingestellt werden können, umgestellt werden sollten. Man hat auch erkannt, dass es in einzelnen Ländern sehr viel häufiger verschrieben worden ist und es viel mehr entsprechende Fälle gegeben hat. Das Warnschreiben wurde auch in der Schweiz im Frühjahr 2015 verschickt.

Trotzdem gibt es heute noch Organisationen, welche die Informationen nach wie vor als ungenügend erachten. Insbesondere seitens der Patientin scheint es nach wie vor kompliziert zu sein, rasch und einfach an verständliche Informationen und Warnhinweise zu kommen.

In der Kommission wurde auch über Verjährungsfristen für Entschädigungen bei Schädigungen des Kindes gesprochen. Die Verjährungsfrist liegt nach wie vor bei zehn Jahren. Gesprochen wurde auch darüber, wie vulnerable Gruppen an Informationen kommen, Personen, welche unsere Landessprachen nur schlecht sprechen, beherrschen oder verstehen. Es gibt Bemühungen. Bemühungen gibt es aber auch bei elektronischen Datenbanken, welche öffentlich zugänglich sein werden.

Die Zulassungen für die Medikamente sind heute bereits ausreichend und klar geregelt. Das vorliegende Postulat soll nun weitergehende Fragen prüfen. Die Details zu diesem Postulat hat mein Vorredner, Kollege Roduit, bereits ausführlich dargelegt. Die Kommission hat mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen das Postulat angenommen.

Zwischenzeitlich ist die Stellungnahme des Bundesrates eingetroffen. Wir konnten diese Stellungnahme nicht mehr in der Kommission besprechen. Der Bundesrat beantragt eine teilweise Annahme des Postulates.

Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.