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preparatory:AB 27060

Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-09-24

Wortprotokoll

Das revidierte Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 14. Dezember 2001 enthält zwei neue Bestimmungen, die zum heutigen Entwurf einer Verordnung der Bundesversammlung über Blutalkoholgrenzwerte im Strassenverkehr führen. Da ist einmal Artikel 55 Absatz 6 SVG, wo sich das Parlament - im Gegensatz zum vorher geltenden Recht - die Kompetenz herausgenommen hat, selber festzulegen, welche Blutalkoholkonzentration zur Fahruntüchtigkeit im Sinne des Gesetzes und welche als strafrechtlich qualifiziert zu gelten habe. Sodann zitiere ich Artikel 91, wo festgelegt ist, dass bei qualifizierter Blutalkoholkonzentration mit einer Gefängnisstrafe oder einer Busse zu rechnen ist. Aufbauend auf diesen rechtlichen Grundlagen legt der Bundesrat mit der Botschaft vom 22. Mai 2002 einen Verordnungsentwurf mit Antrag vor. Der Erlass dieser Verordnung blieb in der vorberatenden KVF unbestritten.

Die Kommission beantragt einstimmig Eintreten auf diese Vorlage.

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