Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · 2020-09-25
Locher Benguerel Sandra · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-09-25
Wortprotokoll
Ich spreche jetzt zu zwei Minderheiten der Kommission. Zuerst spreche ich zu meiner Minderheit betreffend die parlamentarische Initiative Reynard 19.453, welche verlangt, dass das Gleichstellungsgesetz dahingehend angepasst wird, dass Arbeitgebende bereits mit 50 Angestellten jedes Jahr Lohngleichheitsanalysen durchführen müssen. In meinen Ausführungen fokussiere ich auf drei Punkte:
1.[NB]Zur Ausgangslage: Die allerneusten Zahlen bestätigen es erneut, gemäss der nationalen Lohnstrukturerhebung dauert es im heutigen Tempo noch 46 Jahre bis zur Lohngleichheit. Die Lohnschere bleibt konstant offen. Die Schweiz hinkt auch im internationalen Vergleich hinterher, und dies, obwohl der Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter seit 1981 in der Bundesverfassung verankert ist und obwohl seit 1996 das Gleichstellungsgesetz gilt. Trotzdem stellen die Statistiken regelmässig eine signifikante Ungleichbehandlung fest. Je nach Berufsbranche variieren die Lohnunterschiede. Durchschnittlich betragen sie 20 Prozent. Davon sind 8 Prozent unerklärbar. Das heisst, Frauen verdienen 8 Prozent weniger als Männer, nur weil sie Frauen sind. Dabei sind die Folgen der Lohnungleichheit gravierend, sie multiplizieren sich im Alter. Die Bekämpfung der Lohndiskriminierung liegt noch immer bei den Frauen. Wollen sie diese beweisen, so müssen sie vor Gericht klagen. Auch hier entzieht sich der Staat der Verantwortung für die Durchsetzung der Grundrechte gemäss Bundesverfassung. Zudem gebe ich zu bedenken, dass der Klageweg eine grosse Hürde darstellt. Als Verbandspräsidentin habe ich derzeit selbst eine solche Klage am Laufen und weiss, was das bedeutet.
2.[NB]Ein griffigeres Gleichstellungsgesetz mit Schwellenwert von 50 Mitarbeitenden schaffen: Die Ergebnisse des Gleichstellungsgesetzes sind nach bald 25 Jahren noch immer enttäuschend. Ein Schrittchen haben wir erst gerade gemacht, indem seit dem 1. Juli Arbeitgebende mit mehr als hundert Mitarbeitenden zur Durchführung einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse verpflichtet sind. Dies umfasst jedoch nur 0,9 Prozent der Unternehmen, und es sind nur 46 Prozent der Arbeitnehmenden betroffen. Bei einer Anpassung des Schwellenwerts auf 50 Mitarbeitende wären mit 2 [PAGE 1885] Prozent doppelt so viele Unternehmungen und mit 54 Prozent über die Hälfte der Arbeitnehmenden betroffen. Zur Veranschaulichung: Mit dem Schwellenwert 50 wären 12[NB]000 Unternehmungen betroffen, und dies sind wiederum nur 2 Prozent aller Unternehmen.
3.[NB]Weshalb braucht es diese Änderung jetzt? Zur Umsetzung: Logib, das Standardanalysetool des Bundes für Lohngleichheitsanalysen, funktioniert bereits ab 50 Mitarbeitenden. Als Argument gegen Folgegeben werden Sie dann hören, dass jetzt nicht der Zeitpunkt für eine erneute Anpassung des Gleichstellungsgesetzes sei, da die Änderung erst seit Kurzem in Kraft sei. Fakt ist, dass die letzte Revision des Gleichstellungsgesetzes vom Dezember 2018 nur minimale Anpassungen brachte. Dies ist mit ein Grund, weshalb am 14. Juni des letzten Jahres eine halbe Million Menschen auf die Strasse gingen, und die Forderung nach mehr Lohngleichheit war eine der Kernforderungen. Das Volk hat uns Politikerinnen und Politikern letzten Herbst einen Auftrag gegeben, in der Gleichstellung mutig vorwärtszumachen.
En conclusion, les faits sont clairs. Prenons nos responsabilités et donnons suite à l'initiative parlementaire Reynard, afin que les analyses sur l'égalité salariale s'appliquent à l'avenir à plus de la moitié des travailleuses et travailleurs.
Ich komme jetzt noch zur zweiten Minderheit, die ich vertrete, zur Minderheit zur parlamentarischen Initiative Reynard 19.452, "Schwarze Liste für Unternehmen, die sich nicht an die Lohngleichheit von Frau und Mann halten". Die parlamentarische Initiative fordert, dass es eine unabhängige Stelle beim Bund gibt, die dem Bund die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber meldet, bei denen die Lohngleichheitsanalysen eine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts ergeben haben. Die Behörde trägt dann die betroffenen Unternehmen in eine öffentlich zugängliche Liste ein und schafft damit die dringend notwendige Transparenz bezüglich Lohngleichheit. Dabei ist zu betonen, dass dieser Vorschlag nicht neu ist. Er war bereits in der ursprünglichen Version der Teilrevision des Gleichstellungsgesetzes auch vom Bundesrat vorgesehen. Leider wurde er herausgekippt, und deshalb haben wir eben heute keine Sanktionsmöglichkeiten.
Diese Liste machen zu können, wäre ein sehr wichtiger Schritt. Der vorliegende Vorschlag ermöglicht eine gewisse Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes. Das ist ein gutes Beispiel dazu. Eine analoge Massnahme gibt es bereits im geltenden Gesetz im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit. So führt das SECO eine Liste der Unternehmen, die ihren Pflichten in diesem Bereich nicht nachkommen. Was zur Bekämpfung der Schwarzarbeit möglich und wünschenswert ist, muss auch zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung möglich und erwünscht sein. Wenige Bereiche sind so intransparent und tabubehaftet wie jene des Gehalts. Studien zeigen, dass bereits Lohntransparenz zu sehr viel mehr Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern führt. Mit einer öffentlich zugänglichen Liste der Unternehmen, die sich nicht an das Gleichstellungsgesetz halten, schaffen wir Transparenz für Arbeitnehmende und die Bevölkerung und erhöhen zugleich den Druck auf fehlbare Unternehmungen, sich künftig gesetzeskonform zu verhalten.
Ich denke, wir sind uns darin einig, dass dieses Ziel erreicht werden kann. Deshalb würde ich mich freuen, wenn Sie auch dieser Minderheit zustimmen würden.