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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2002-09-24

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-24

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat, dass er bereit ist, meine Empfehlung entgegenzunehmen. Wenn ich trotzdem einige Bemerkungen mache, heisst das nicht, dass ich mit der Antwort des Bundesrates nicht einverstanden wäre.

Ich habe im Zusammenhang mit dieser Empfehlung keinerlei Interessenbindungen offen zu legen. Es gibt aber drei konkrete Anknüpfungspunkte:

1. Als Bildungsdirektor war ich immer wieder mit der Ausbildung von Kindern mit einer Hörbehinderung konfrontiert.

2. Auch privat habe ich immer wieder Kontakt mit Menschen mit einer Hörbehinderung.

3. Wenn ich zu Hause den Fernseher immer lauter schalte, fragen mich meine Tochter und mein Sohn ab und zu, ob ich schlecht höre. Sie haben nicht so Unrecht, auch wenn ich dies vielleicht immer noch etwas verdränge.

Ich habe mich deshalb auch gefragt, ob es sich bei diesen Fragen um ein Randproblem handelt. Dies ist es absolut [PAGE 735] nicht. Ich möchte hierzu auf eine Untersuchung in Deutschland hinweisen: Diese hat ergeben, dass bei einer Frequenz zwischen 500 und 4000 Hertz 19 Prozent der über 14-jährigen Personen einen Hörverlust von mindestens 40 Dezibel aufwiesen. Wenn ich diese Zahl auf die Schweiz umrechnen würde, hätten wir bei uns über eine Million Hörgeschädigte. Wenn ich deshalb in meiner Empfehlung von rund 600 000 Menschen in der Schweiz mit Hörproblemen spreche, ist dies sicher nicht übertrieben. Auch hier in diesem Saal erfüllen wir sicher mindestens den statistischen "Mindestsatz" von 10 Prozent Personen mit bestimmten Hörproblemen.

Diese Hörprobleme sind nicht etwa damit zu verwechseln, dass wir ab und zu kein Gehör für eine Vorlage des Bundesrates haben. Die Zahl der Hörbehinderten wird in den nächsten Jahren auch in der Schweiz weiterhin zunehmen. So hat die Zunahme von Gehörschäden bei Jugendlichen heute beängstigende Ausmasse angenommen. Auch führt die zunehmende Überalterung unserer Gesellschaft zu einem Anstieg der Hörgeschädigten.

Warum ist deshalb gerade mein Anliegen von grosser Bedeutung? Hörbehinderte Menschen verstehen viele Informationen nur noch bruchstückhaft. Damit besteht die Gefahr, dass die Hörbehinderten vom Gespräch ausgeschlossen sind, ebenso besteht die Gefahr des Missverständnisses. Die Kommunikationsfähigkeit und -möglichkeit ist für alle in unserer Gesellschaft von grosser Bedeutung. Es geht um das Dazugehören. Dabei sind verschiedene Lebensbereiche angesprochen, sei das beispielsweise im Bildungsbereich, in der Arbeitswelt oder in der Freizeit.

Welche Rolle spielen dabei nun die elektronischen Medien? Ich meine, die elektronischen Medien spielen eine ganz zentrale Rolle. Ein kurzer Hinweis zu den Fernsehsendungen: 1983 wurde zwischen dem Schweizerischen Verband für das Gehörlosenwesen und der Teletext AG ein Vertrag über die Untertitelung von Fernsehsendungen unterzeichnet. Anfangs gab es verschiedene technische Probleme, die heute behoben sind. Heute ist die Untertitelung bei der SRG-Tochter Schweizerische Teletext AG angesiedelt und wird für die drei Landessprachen in den entsprechenden Studios durchgeführt. Im Jahre 2000 wurden beispielsweise landesweit total 2352 Stunden Sendungen untertitelt. Untertitelt werden Informationssendungen, Sport- und Unterhaltungssendungen sowie Spielfilme. Seit 1994 ist die Finanzierung geregelt und seither betragsmässig in etwa gleich geblieben. Rund 1,2 Millionen Franken vergütet das Bundesamt für Sozialversicherung, rund 1,5 Millionen Franken werden aus Konzessionsgebühren der SRG für die Untertitelung bereitgestellt. Durch eine immer effizientere Art der Untertitelung hat es die Teletext AG fertiggebracht, den Anteil der untertitelten Sendungen bei gleich bleibendem Finanzplafond erheblich zu steigern. Diese grossen Bemühungen möchte ich heute ausdrücklich anerkennen.

Aber jetzt stösst man an Grenzen. Wie sieht ein Vergleich mit dem Ausland aus? Die Schweiz liegt hier im Rückstand: Sowohl in Frankreich, Deutschland, Österreich als auch in Grossbritannien oder den Niederlanden ist der Anteil der untertitelten Sendungen um einiges höher. Es besteht somit Handlungsbedarf. Hier ist die kommende Revision des Radio- und Fernsehgesetzes angesprochen. Es geht dann auch um die Rahmenbedingungen für die Konzessionen.

Noch eine kurze Bemerkung zum Radio: Hier kann man mit wenigen Massnahmen wesentliche Verbesserungen erreichen, die zudem nichts kosten, denn diese haben vor allem mit der Gestaltung der Sendungen zu tun. Heute ist es häufig üblich, auch sehr wichtige Informationssendungen mit Hintergrundgeräuschen zu unterlegen. Ich gebe zu, dass dies eine Sendung sehr spannend und aktuell machen kann. Aber es gibt einen grossen Vorbehalt anzubringen: Für Hörbehinderte werden dadurch der ohnehin meist sehr schwierige Empfang und das Sprachverständnis praktisch verunmöglicht. Ein weiteres Stichwort ist die Sprechtechnik.

In meiner Empfehlung habe ich den Bundesrat ersucht, im Zusammenhang mit der Revision des Radio- und Fernsehgesetzes detailliert aufzuzeigen, wie er die berechtigten Anliegen der Hörbehinderten umsetzen will. Es geht um die Klärung bestimmter Begriffe, um die Anforderung an die Grundversorgungskonzessionäre und auch um die Finanzierung der Untertitelung. Mir ist bewusst, dass eine allfällige Detailregelung auf Verordnungsstufe erfolgen wird. Deshalb habe ich auch die Form der Empfehlung gewählt. Ich danke dem Bundesrat, dass er bereit ist, auch den Kontakt mit den entsprechenden Organisationen zu pflegen. Ich bin zuversichtlich, dass hier Lösungen gefunden werden können, die dem grossen Anteil unserer Bevölkerung, die an irgendeinem Hörproblem leidet, gerecht wird.

Ich danke somit dem Bundesrat nochmals, dass er bereit ist, diese Empfehlung entgegenzunehmen.