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preparatory:AB 271266

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-10-29

Wortprotokoll

Kollege Bregy, Sie haben Ihre Hauptargumentation jetzt darauf aufgebaut, dass das Ganze nicht verfassungsmässig sei. Sie stützen sich dabei auf ein sogenannt unabhängiges Gutachten von Dr. Karlen, der allerdings im Vorstand des HEV Zürich ist und deshalb nicht unabhängig ist. Diese Interessenbindung hat er in der Kommission ebenfalls nicht offengelegt. Nun behaupten aber das [PAGE 1984] Bundesamt für Justiz sowie ein Gutachten von Professor Uhlmann, dem renommierten Staatsrechtler, das Gegenteil. Finden Sie nicht, dass Sie als Kommissionssprecher zumindest erwähnen sollten, dass Ihre Behauptungen auf einem einzigen Gutachten eines nicht unabhängigen sogenannten Experten beruhen?