Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2020-10-29
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2020-10-29
Wortprotokoll
Die grossen Immobilienfirmen der Schweiz haben mittlerweile ihre Geschäftsergebnisse für das erste Halbjahr 2020 veröffentlicht. Es zeigt sich: Die Mieterträge der Milliardenkonzerne sind im ersten Halbjahr 2020 stabil geblieben oder gar gestiegen. Covid-19, der Lockdown und die angeblich so grosszügigen Mieterlasse haben kaum Spuren hinterlassen. [PAGE 1989]
Für die vielen kleinen KMU in der Schweiz sieht die Situation anders aus. Sie mussten massive Verluste verbuchen und müssen weiterhin Tag für Tag Verluste einstecken. Wir stehen am Anfang der zweiten Welle. Die Lage verschärft sich und belässt viele Gewerbetreibende in einer völlig ungewissen Situation. Es ist dringender denn je, dass bei den Geschäftsmieten eine schweizweit einheitliche Lösung gefunden wird.
Dass bei den Geschäftsmieten Handlungsbedarf besteht, zeigte auch die Erhebung des Bundes: Viele warten auf eine gesetzliche Lösung; fast 20 Prozent der Geschäftsmieter haben eine Senkung verlangt, aber keine erhalten; weniger als ein Drittel hat eine Lösung mit seinen Vermietern gefunden. Für die grüne Fraktion ist es deshalb klar, dass auch die Immobilienlobby einen Beitrag an die Bewältigung der Krise leisten kann und muss.
Wir haben hier eine faire Lösung auf dem Tisch, die in allen Kantonen gleich lange Spiesse schafft. Dieser Weg soll für die Dauer vom 17. März bis am 21. Juni gelten, das heisst für die Dauer der vom Bund verordneten Schliessungen. Die Betriebe sollen 40 Prozent des massgebenden Miet- oder Pachtzinses schulden. Das Gesetz ist nach oben gedeckelt, damit vor allem kleine Gewerbebetriebe profitieren.
Auch für Vermieter ist die hier vorliegende Lösung ein ausgewogener Kompromiss und liegt in ihrem ureigenen Interesse. Typischerweise haben Immobilienbesitzer in ihren Objekten Mischnutzungen. Da im selben Gebäude Läden, Büros und Wohnungen vorhanden sind, machen die Einnahmen aus den Geschäftsmieten einen Teil der Gesamteinnahmen aus. Zudem haben viele Vermieter eine Mietausfallrisikoprämie von 5 bis 10 Prozent in ihren Mietpreisen einberechnet. Sollte eine Vermieterin wegen dieser befristeten Ausfälle in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sieht die hier vorliegende Lösung einen Härtefallfonds vor.
Auch wenn die Immobilienlobby immer wieder das Gegenteil behauptet, stellt dieses Gesetz juristisch keinen übermässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Dort, wo das Gesetz in vertragliche Miet- und Pachtzinsansprüche der Vermieterinnen sowie der Verpächter eingreift, sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Grundrechtseingriff gegeben. Dies bestätigt das Gutachten des Bundesamtes für Justiz und das Gutachten - wir haben es bereits zweifach gehört - von Professor Uhlmann, das diese Woche veröffentlicht wurde. Es besteht also keine Verfassungswidrigkeit, wie mehrfach ausgeführt wurde.
Als National- und Ständerat in der Sommersession grünes Licht für eine Bundeslösung bei den Geschäftsmieten gaben, schöpften viele Menschen Hoffnung. Ja, sie schöpften Hoffnung und sahen ein Licht am Ende des Tunnels. Die Lage verschlimmert sich nun weiter, und viele Gewerblerinnen wissen nicht, wie und ob sie die Wintermonate mit der zweiten Pandemiewelle überstehen. Gastrosuisse war mehr als deutlich an der Pressekonferenz vom vergangenen Dienstag: 40 Prozent der Betriebe überleben die zweite Welle nicht. Das Wasser steht ihnen bis zum Hals. Letzte Woche sagte mir der Beizer in meinem Dorf, wie dunkel es sei, es sei kein Licht in Sicht.
Nichteintreten wäre ein Affront gegenüber den vielen KMU, die im Sommer Hoffnung geschöpft haben. Im Namen der Fraktion der Grünen bitte ich Sie, auf das Gesetz einzutreten, damit nächste Woche eine Detailberatung in der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates möglich wird. Nur so können wir die Details diskutieren und allenfalls die nötigen Anpassungen des Gesetzes vornehmen.
Eine faire Teilung der Mietlasten während des Lockdowns und die Verhinderung von unzähligen Rechtsstreitereien ist im Interesse aller. Treten wir also auf das Covid-19-Geschäftsmietegesetz ein.