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Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · 2020-10-29

Weichelt-Picard Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2020-10-29

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion unterstützt den Minderheitsantrag Gysi Barbara und damit die Streichung von Artikel 44a. Wir wissen, dass der Markt im Gesundheitswesen nicht funktioniert, unter anderem wegen der Informationsasymmetrie. In der Vergangenheit hat der vermeintliche "Wettbewerb" im Gesundheitswesen zu mehr Angeboten und zu höheren Kosten geführt und eben gerade nicht unbedingt zu tieferen Kosten. Zudem wurde uns versichert, dass es materiell diesen Artikel nicht braucht, dass Versicherer und Leistungserbringende bereits heute günstigere Preise oder Tarife vereinbaren können. Wollen wir also nicht schlanke Gesetze? Wer ein schlankes Gesetz will, muss hier die Minderheit Gysi Barbara unterstützen und den Antrag der Mehrheit der SGK ablehnen.

Der Streitpunkt ist die Frage, wohin die Einsparungen fliessen. Für die grüne Fraktion ist klar, dass allfällige Einsparungen den Versicherten zugutekommen müssen. Der Antrag der Mehrheit der SGK ist jedoch, dass ein Viertel der Einsparungen zur freien Verfügung der Versicherer sein soll. Das geht doch nicht. Die grüne Fraktion wehrt sich dagegen, dass auch nur ein Franken der ausgehandelten Rabatte in Dividenden fliessen kann: Rabatte sollen in Form von Prämienreduktionen den Versicherten zugutekommen, nicht den Aktionärinnen und Aktionären.

Schlussendlich hat uns die Verwaltung auch gewarnt, dass ein falscher Anreiz geschaffen wird. Die grosse Gefahr bei einer solchen Regelung ist, dass die Preise in den Tarifverträgen nach oben gedrückt werden, damit es zu einer möglichst grossen Differenz zwischen diesen und den tieferen Preisen kommt. Es würde also ein Fehlanreiz entstehen. Weder der Leistungserbringer noch der Versicherer hätten ein Interesse daran, von Anfang an tiefe Preise zu verhandeln. Der Versicherer hätte im Gegenteil ein Interesse an möglichst hohen Preisen, sodass er dann einen zweiten Vertrag aushandeln kann und die Gelder durch angebliche Einsparungen zu ihm kommen.

Nun zu Artikel 47c: Die grüne Fraktion unterstützt die Minderheitsanträge Gysi Barbara zu den Massnahmen zur Steuerung der Kosten. Sie sind im Sinne des Service public und garantieren den Zugang zu allen hochstehenden Leistungen für alle Versicherten. Überdies geben sie dem Bundesrat auch die nötigen Kompetenzen für die Steuerung der Kosten.

Zu den Übergangsbestimmungen in Absatz 2: Die grüne Fraktion lehnt den Minderheitsantrag II (Hess Lorenz) ab und unterstützt damit die Bestimmung, dass dem Bundesrat innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Änderung die Verträge zur Genehmigung vorzulegen sind.

Bei den Artikeln 53 Absatz 1bis, 53a und 53b unterstützt die grüne Fraktion den Minderheitsantrag Prelicz-Huber und damit die Ablehnung eines Beschwerderechts für Versicherer. Die Kantone sind bereits an uns gelangt. Es ist den Kantonen zuzustimmen, dass das Beschwerderecht der Versicherer nicht gerechtfertigt ist, weil es eine Rechtsunsicherheit bezüglich der Leistungsmandate und der Spitallisten mit sich bringen würde. Weiter würde ein allfälliges Beschwerderecht die Versicherer zu Mitplanern des Gesundheitswesens machen, ohne dass diese die Verantwortung für die medizinische Versorgung übernehmen müssten, die exklusiv den Kantonen übertragen wird. Allerdings möchte ich hier betonen, dass die Kantone ihre Aufgaben auch wirklich wahrnehmen müssen. Zudem müsste man, wenn das Beschwerderecht den Versicherern gegeben würde, natürlich auch[NB]den[NB]Patientenorganisationen ein Beschwerderecht einräumen.

Aufgrund all dieser Argumente bitte ich Sie um die Ablehnung des Beschwerderechts für Versicherer.