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Gysi Barbara · Nationalrat · 2020-10-29

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-10-29

Wortprotokoll

Ich spreche zu meinen beiden Minderheitsanträgen: Im ersten wollen wir, dass der neue Artikel[NB]44a, "Verhandelte Rabatte", gestrichen wird. Im zweiten geht es darum, in Artikel 47c und den Übergangsbestimmungen zu den Massnahmen zur Steuerung der Kosten einen neuen Passus einzufügen.

Zu den verhandelten Rabatten, also zum neuen Artikel 44a: Das ist ein absolutes Novum und ein Tabubruch in der obligatorischen Grundversicherung. Erstmals sollen Gewinne in die Taschen der Versicherer fliessen. Tarifpartner und Leistungserbringende können tiefere Preise und Tarife, als in den Tarifverträgen vereinbart ist, aushandeln. Das ist grundsätzlich gut, dagegen ist auch nichts einzuwenden, und das ist zu unterstützen, was auch schon früher gemacht wurde. Es soll ja dazu führen, generell die Kosten in der obligatorischen Krankenpflege zu senken. Bislang war es aber immer so, dass, wenn bessere Preise, tiefere Preise, günstigere Kosten realisiert werden konnten, dies vollumfänglich den Versicherten zugutekam, was auch so bleiben soll.

Dieser neue Artikel 44a will jetzt das Grundprinzip im KVG, in der obligatorischen Krankenpflege, durchbrechen, sodass eben Gewinne gemacht werden können bzw. hier Verbesserungen bei den Tarifen zugunsten der Versicherer abgeschöpft werden können. Das wollen wir nicht. Wenn tiefere Tarife ausgehandelt werden oder noch bessere Preise resultieren, wollen wir, dass das weiterhin vollumfänglich den Versicherten zugutekommt und nicht den Versicherern. Braucht es denn wirklich dieses sogenannte Incentive, wie es bei der Antragstellung in der Kommission gesagt wurde, damit die Krankenversicherer ihre Arbeit tun, nämlich günstige Preise aushandeln? Braucht es dafür wirklich den Anreiz, dass sie noch irgendwie einen Bonus abholen können, der dann bei ihnen bleibt? Das wollen wir nicht, das widerspricht dem Grundprinzip der Krankenversicherung. Das soll so bleiben. Darum wollen wir eben diesen Passus streichen, das ist wirklich ein absolutes No-Go.

Dann zur zweiten Minderheit, die ich heute vertrete: Bei meiner Minderheit I zu Artikel 47c Absatz 4 geht es unter anderem um einen neuen Buchstaben c, der besagt, dass der Zugang zu hochstehenden Leistungen für alle Personen gewährleistet ist. Wir wollen das eben grundsätzlich als Punkt aufnehmen, explizit niedergeschrieben haben, weil wir einfach befürchten, dass, wenn wir Steuerungsmassnahmen aufnehmen, dies allenfalls zulasten dieses Zugangs gehen könnte. Wir stehen zu einer Kostensteuerung - das ist okay [PAGE 2003] für uns -, aber wir wollen, dass diese Steuerung nicht dazu führt, dass allenfalls für gewisse Personen der Zugang eingeschränkt werden könnte. Wir wollen diese Chancengleichheit und diesen Zugang für alle gewährleistet haben und dass das eben auch so gesichert wird, indem es in Buchstabe c niedergeschrieben wird. Es wurde zwar schon argumentiert, das sei nicht unbedingt notwendig, aber wir wollen es lieber schriftlich fixiert haben, um damit voll auf der sicheren Seite zu sein.

Ich bitte Sie sehr, meinen beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen.