de Courten Thomas · Nationalrat · 2020-10-29
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-10-29
Wortprotokoll
Ich beginne bei meinen Minderheitsanträgen.
Der erste betrifft die sogenannten Parallelimporte; das ist der Minderheitsantrag zu Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe g HMG bzw. Artikel 16a Absatz 2 Buchstabe a THG. Die Absicht erkenne ich wohl, das Ziel wird indes verfehlt bzw. das Kind[NB]mit[NB]dem Bad ausgeschüttet. Meine Damen und Herren, Parallelimporte sind heute bei Generika bereits möglich! Ich wiederhole: Parallelimporte sind dort heute bereits möglich - wenn wir uns an die Schweizer Regeln halten. Das, was uns die Kommissionsmehrheit hier beantragt, ist, dass Swissmedic, die Zulassungsbehörde der Schweiz, die dafür sorgen soll, dass unser Markt sicher und gesetzeskonform ist, im Bereich der Generika schlichtweg ausgeschaltet wird. Das kann es nicht sein.
Parallelimporte sind heute möglich - aber bitte zu den Bedingungen, die für alle anderen Medikamente auch gelten: Bedingungen der Patientensicherheit, Bedingungen der Herstellungsqualität, Bedingungen der Versorgungssicherheit, die wir alle entsprechend zu beachten haben. Wenn wir hier die Hürde von Swissmedic ausschalten, dann lassen wir zu, dass ein Zulassungsentscheid von irgendwo auf der Welt automatisch auch für die Schweiz gilt und dass all diese Medikamente auch in der Schweiz auf den Markt kommen können, wie etwa Medikamente, die in Europa zugelassen sind und in Griechenland vertrieben werden sollen, mit einer griechischen Packung, einem Beipackzettel, beides in kyrillischer Schrift, ohne entsprechende Qualitätshinweise, wie wir sie in der Schweiz entsprechend gefordert haben - all das wäre möglich.
Ich kann Ihnen auch sagen, dass wir in Bezug auf die Herstellungspraxis, die Good Manufacturing Practice, extreme Vorschriften haben, die wir in der Schweiz durchsetzen wollen und durchsetzen können, solange wir Swissmedic entsprechend im Spiel haben und die Zulassung auch über sie regeln. Wenn wir das nicht tun, haben wir die Versorgungs- und die Herstellungsqualität nicht gewährleistet, und wir öffnen sämtlichen vielleicht in Europa zugelassenen, aber nicht der Good Manufacturing Practice der Schweiz entsprechenden Herstellungsprozessen, die wir nicht so haben wollen, Tür und Tor. Deshalb bitte ich Sie, auf diese Tür und Tor öffnende Bestimmung, die die Kommission hier eingeführt hat, zu verzichten.
Meine zweite Minderheit betrifft das Postulat 20.3939, "Arzneimittel und Impfstoffe. Gewährleistung einer nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung", das Ihnen die Kommission unterbreitet. Auch hier: Der Wille ist gut, der Weg ist schlecht. Lesen Sie mal durch, was da entsprechend steht. Die Kommission verlangt vom Bundesrat einen Bericht über die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit Arzneimitteln und Impfstoffen - so weit, so gut. Da bin ich gar nicht dagegen. Wenn aber im zweiten Satz steht: "Dieser Bericht bietet u. a. Gelegenheit, den Katalog der Kriterien zu erweitern, die der Antragsteller erfüllen muss, um von Swissmedic eine Zulassung für den Vertrieb eines Arzneimittels am Schweizer Markt zu erhalten", dann müssten bei Ihnen bereits die Alarmglocken läuten. Denn das, was nachher folgt, ist in dieser Art und Weise weder sachgerecht noch zweckdienlich. Es steht da zum Beispiel, dass jeder, der eine Zulassung beantragt, garantieren muss, dass er den gesamten Schweizer Markt versorgt, wenn kein anderer Anbieter mehr da ist. Wenn Sie das von einem Zulassungsgesuchsteller verlangen, dann verzichtet er darauf, weil er das gar nie garantieren kann. Gerade das Beispiel der Covid-19-Versorgungskrise zeigt ja, dass das nicht möglich ist.
Weiter steht im Postulat, dass der Zulassungsinhaber für alle importierten Komponenten die Garantie übernehmen muss, dass die Zulieferanten sozial verträgliche Arbeitsbedingungen und international entsprechende Umweltschutzbestimmungen einhalten. Da sind wir im Abstimmungskampf zur Konzernverantwortungs-Initiative, aber nicht bei einer sachgerechten Regulierung in Bezug auf die Heilmittelversorgung in der Schweiz!
Ich bitte Sie, dieses Postulat entsprechend abzulehnen.
Dann komme ich auch noch zum Thema des Referenzpreissystems, um das es hier im Kern geht. Frau Porchet hat vorhin bereits aufgezeigt, dass wir Probleme damit haben. Sie wurde auch gefragt, ob die hier angesprochenen Probleme tatsächlich existieren oder nicht; die ganzen Nachbarn rundum würden das ja auch machen, und dort hätte es keine Probleme gegeben. Der Bundesrat hat genau zu diesem Punkt des Referenzpreissystems - leider nur zu diesem Punkt - eine Regulierungsfolgenabschätzung in Auftrag gegeben, die von Polynomics Basel realisiert wurde. Lesen Sie diese Regulierungsfolgenabschätzung mal durch. Dort [PAGE 2013] werden genau diese Punkte - Versorgungssicherheit, Patiententherapietreue, Marktbedingungen - aufgelistet, und die Probleme werden dargestellt, erwähnt und konkretisiert. In den Schlussfolgerungen dieser Regulierungsfolgenabschätzung - Herr Bundesrat Berset hat sie bestimmt gelesen - steht, dass die Gutachter aus wirtschaftlicher und wissenschaftlicher Sicht keine Empfehlung für das bundesrätliche System abgeben können. Es bleibt ein politischer Entscheid, ob wir dieses Referenzpreissystem wollen oder nicht - mit allen Risiken, die damit verbunden sind. So steht es in den Schlussfolgerungen der bundesrätlich in Auftrag gegebenen Regulierungsfolgenabschätzung. Da kann mir keiner kommen und sagen, diese Probleme existierten nicht! Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass in der Praxis der Nachbarländer genau diese Probleme entstanden sind.
Jetzt hat die Kommission dazu einen Vorschlag erarbeitet, der das Ziel der Kostendämpfung erreicht. Das hat das BAG bestätigt, und zwar ausdrücklich - wir haben in der Kommission nämlich einen Bericht dazu verlangt. Das BAG bestätigt, dass mit der Kommissionsvariante die Einsparungen von 270 Millionen Franken realisiert werden können. Das kann man bei der Einsparung, die der Bundesrat beabsichtigt, aufgrund der Risiken gemäss der Regulierungsfolgenabschätzung gar nicht mit Bestimmtheit sagen.
Also: Wollen wir jetzt etwas erreichen, indem wir mit einer breiten Allianz aus Versicherern, Apothekern, Ärzteschaft, Spitälern usw. einen Weg gehen, den wir konkret realisieren, den wir direkt umsetzen und mit dem wir rasch eine Kostendämpfung erreichen können, oder wollen wir auf einem Referenzpreissystem beharren, das in seinen Auswirkungen Risiken beinhaltet und dessen Einsparpotenzial mindestens umstritten ist? Ich bin für den ersten Weg, den der Kommission.
Denn die Kommission hat auch bezüglich der Last dieser Kostendämpfung einen Ausgleich gefunden. Wir reden von einem konkreten Einsparpotenzial von 270 Millionen Franken, das auch die Pharmaindustrie und die Generikaindustrie mittragen müssen - sie sind bereit, das auch zu tun. Die Kommission hat etwas erreicht, was wir bisher nicht hatten. Sie hat nämlich erreicht, dass wir vom Prinzip "Wir sparen selbstverständlich, wo immer es geht, aber nur nicht bei mir" einmal wegkommen, und hat stattdessen einen Kompromiss gefunden, den alle entsprechend mittragen.
1.[NB]Wir korrigieren bei den Betriebsmargen den Fehlanreiz, dass derjenige, der ein Original statt ein Generikum verschreibt und verkauft, dabei mehr verdient. Diesen Fehlanreiz eliminieren wir, indem wir dort die Vertriebsmarge neutralisieren und sagen: Ob der Arzt oder Apotheker, der ein Medikament verkauft, ein Original oder ein Referenzprodukt bzw. Generikum verkauft, ist eigentlich egal.
2.[NB]Wir vergrössern den Preisabstand vom Original zum Generikum um 5 Prozent; damit sinken die Preise der Generika. Und wir machen die Überprüfung intensiver und schneller als bisher, weil die bisherige dreijährige Überprüfung bewiesen hat, dass das ein konkretes Mittel ist, um effektiv eine Einsparung zu erzielen. Ich sage nochmals, was ich im Eintretensvotum bereits gesagt habe: Die Pharmaindustrie hat über diesen Preisüberprüfungsmechanismus bereits über 600 Millionen Franken zur Kostendämpfung beigetragen.
Ich bitte Sie, diesem vernünftigen Weg zu folgen.