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Wicki Franz · Ständerat · 2002-09-25

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-09-25

Wortprotokoll

In Absatz 2 haben Sie beim zweitletzten Satz die Formulierung: "Ist eine Person lediglich auf lebenspraktische Begleitung angewiesen, so liegt immer eine [PAGE 761] geringe Hilflosigkeit vor." Meine Frage geht dahin - allenfalls kann sie erst im Nationalrat beantwortet werden -, ob hier gemeint ist, dass jemand dauernd auf eine lebenspraktische Begleitung angewiesen sein muss, wie es im ersten Satz dieses Absatzes heisst: "dauernd auf lebenspraktische Begleitung angewiesen"? Ich nehme an, dies sei der Fall, aber der Nationalrat müsste diese Frage wahrscheinlich noch klären. Könnten Sie, Frau Bundesrätin, mit einem Satz sagen, wie es sich verhält?

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