AB 271495
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-10-30
Wortprotokoll
Wie gesagt wurde, geht es in diesem Gesetz darum, die Verordnung, die auf Notrecht, direkt auf der Bundesverfassung beruht, in ein ordentliches Gesetz zu überführen. Das ist notwendig, weil die Abzahlungen, die Rückzahlungen dieser Darlehen längere Zeit dauern werden.
Weil verschiedene Voten auch kritisch in Bezug auf die Zukunft waren, gestatte ich mir vielleicht, einen kurzen Überblick zu geben, wo wir heute stehen.
Die Kurzarbeitsentschädigung läuft ja weiter, und der Antrag, den Sie in der Herbstsession gestellt haben - Verlängerung für Selbstständigerwerbende -, ist in Vorbereitung und wird beschlossen. Ich denke, dieses ganz wichtige Standbein, dass die Leute ein Einkommen haben, ist zentral, auch im nächsten Jahr. Da werden noch einmal Milliarden fliessen, um die Arbeitslosigkeit, die Kurzarbeit aufzufangen. Es ist ja nicht auszuschliessen, dass wir im Laufe des nächsten Jahres darüber diskutieren müssen, ob die Lohnabzüge für die Arbeitslosenentschädigung erhöht werden müssen oder ob es noch einmal ein Bundesbeitrag ist, je nachdem, wie sich die Situation entwickelt. Aber ein eigentlich wichtiges oder vielleicht das wichtigste Element der Lösungen des Frühjahrs, nämlich Kurzarbeit, Arbeitslosenentschädigung, führen wir weiter. Wir dehnen es, so, wie Sie das beschlossen haben, auch auf Selbstständigerwerbende aus.
Das ist das wichtige Standbein, das gibt Sicherheit für das nächste Jahr. Wir haben im Frühjahr ja drei Säulen beschlossen: Das betrifft einerseits eben diese Kurzarbeit. Dann betrifft es Sanitätsmaterial: Hier haben wir die Kredite nicht ausgenützt, die Sie gesprochen haben; Sie sehen das aus der Hochrechnung. Wie wir Ihnen angekündigt haben, werden wir aus diesen bewilligten Krediten nun Mittel für das Testprogramm verschieben: Wir haben Ihnen mit dem Nachtragskredit 288 Millionen Franken für das Testprogramm beantragt. So, wie wir das heute beurteilen, braucht es zusätzlich für dieses Jahr 240 Millionen. Dieser Kredit muss nicht neu beschlossen werden: Es liegt in der Kompetenz der Verwaltung, das zu verschieben. Aber Sie sehen, auch dieses Programm [PAGE 2034] haben wir forciert, und das läuft, und die Mittel dazu sind vorhanden.
Damit komme ich zu diesem Bereich der Bürgschaften. In der Situation mit dem vollständigen Lockdown, in der wir im März standen, war die ganz grosse Gefahr, dass der Wirtschaft die Liquidität fehlt. Wenn jemand, eine Unternehmung, eine Rechnung nicht bezahlen kann, entsteht ein Dominoeffekt für weitere Betriebe, die kein Geld erhalten. Aufgrund dieser Situation haben wir dieses Bürgschafts-, dieses Kreditgeschäft beschlossen, und es hat sich zweifellos bestätigt, dass es funktioniert hat. Aber das war ein Massengeschäft, eine Soforthilfe, damit die Liquidität zur Verfügung steht. Wir haben ganz bewusst diese Soforthilfe zeitlich beschränkt - sie ist abgeschlossen. Wir bewältigen hier eigentlich die Vergangenheit, und das heisst, dass Sie daran möglichst nichts ändern sollten, weil alles, was Sie ändern, eine Änderung für 135[NB]000 abgeschlossene Verträge bedeutet. Das schafft Unsicherheit, und wir sollten Sicherheit schaffen.
Nun noch ein Ausblick: Wo gehen wir hin? Wir haben auch sektorspezifische Hilfen beschlossen. Für die Kultur - Sie wissen das - sind es Ausfallentschädigungen in der Höhe von 280 Millionen Franken in diesem Jahr; für nächstes Jahr sind 130 Millionen Franken im Budget vorgesehen. Beim Sport haben wir die Darlehen von 175 Millionen Franken für dieses und nächstes Jahr sowie 100 Millionen Franken für den Breitensport. Für den öffentlichen Verkehr haben Sie 360 Millionen Franken bewilligt und für die Medien rund 100 Millionen Franken. Die Darlehen bzw. Bürgschaften für die Luftfahrt werden sich, wenn alles abgeschlossen ist, irgendwo bei 1,6 Milliarden Franken bewegen. Das sind die Programme, die Sie beschlossen haben.
Gleichzeitig, und das ist jetzt die Zukunft dieses Programms, haben Sie im Covid-19-Gesetz einen Artikel für Härtefälle eingefügt. Dieser Artikel - um ihn in Erinnerung zu rufen - sieht vor, dass für Härtefälle grundsätzlich die Kantone im Lead sind. Der Bund muss sich bei bewilligten Vorhaben mit der Hälfte beteiligen. Das ist jetzt eigentlich der nächste Schritt: weg vom Massengeschäft, hin zu einer Risikobeurteilung und zu einer Beurteilung der Frage, wo wirklich Härtefälle vorliegen. Wir haben zusammen mit den Kantonen eine Verordnung ausgearbeitet; ich gehe davon aus, dass der Bundesrat sie nächste Woche beschliessen wird. Sie muss dann noch in eine kurze Vernehmlassung zu den Kantonen, weil die Kantone ebenfalls daran beteiligt sind. Wir gehen davon aus, dass wir die Notfallverordnung für Härtefälle vor Weihnachten in Kraft setzen können. Damit hätten wir einen reibungslosen Übergang für diese Phase.
Die Schwierigkeit dieses Härtefallprogramms besteht in der Frage, wie lange diese Situation, in der wir jetzt sind, dauert. Wenn das ein, zwei Monate sind, sind die Härtefälle überblickbar. Dann braucht es dafür wahrscheinlich nicht allzu viele Mittel. Sollte das aber über den ganzen Winter gehen, mit dem ganzen Wintertourismus, dann stehen wir vor einer neuen Herausforderung, und dann muss dieses Gefäss, das jetzt grundsätzlich bereitsteht, mit mehr Mitteln gefüllt werden. Dann kann sich die Frage stellen, ob diese Aufteilung fünfzig-fünfzig zwischen Bund und Kantonen möglich ist, ob die Kantone so viele Mittel haben. Denn sie müssen auch in ihre Parlamente gehen, um das bewilligen zu lassen.
Der Vorwurf, der Bundesrat habe das verpasst, stimmt nicht. Wir arbeiten seit längerer Zeit mit den Kantonen. Die Verordnung besteht, detailliert ausgearbeitet. Die Kompetenzen sind zugeteilt. Für die Kantone ist es aber ein wesentlicher Schritt.
Sie haben dieses Härtefallprogramm in Artikel 12 des Covid-19-Gesetzes beschlossen. Ich glaube, es ist ein taugliches Instrument, um dieses Massengeschäft jetzt abzulösen und Härtefälle herauszuschälen und das dann zu machen. Je nachdem, wie lange die Situation, in der wir sind, dauert, können Härtefälle wirklich hart werden.
Ich möchte aber auch hier im Voraus schon sagen: Wir werden nicht in der Lage sein, jeden einzelnen Fall durch diese Krise zu bringen. Jede Krise führt dazu, dass es auch zu Konkursen kommt, dass Betriebe, die strukturell zu schwach sind, diese Phase nicht überleben. Das werden wir im Lauf der nächsten Monate mit Sicherheit leider auch erleben. Wir werden uns wirklich auf diese Härtefälle konzentrieren müssen.
Das ist also das Folgeprogramm. Es geht lückenlos weiter. Die Kantone sind an Bord. Die Verordnung wird vom Bundesrat entsprechend verabschiedet werden. Zusammen mit der Arbeitslosen- und Kurzarbeitsentschädigung, auch für Selbstständigerwerbende, haben wir eigentlich eine Garantie, dass der Konsum nicht einbricht. Wir haben auch eine andere Voraussetzung als im Frühjahr; damals hatten wir den totalen Lockdown. Jetzt haben wir das nicht. Je besser und je schneller wir diese Situation meistern, desto tiefer sind die Ausfallentschädigungen.
Vielleicht noch kurz zu diesem Bürgschaftsprogramm. Sie haben es gehört: Es gibt rund 135[NB]000 Kreditvereinbarungen bis zu einem Betrag von je 500[NB]000 Franken, im Umfang von 13,8 Milliarden Franken. Es wurden nicht alle Kredite, die vereinbart wurden, auch bezogen. Es gibt 1130 Kredite, bei denen sich die Banken beteiligen müssen; das Bürgschaftsvolumen liegt hier bei 2,6 Milliarden Franken. Insgesamt sind es 40 Milliarden Franken, die wir zur Verfügung gestellt haben.
Um es auch klar zu sagen: Diese 40 Milliarden Franken haben wir nicht in der Kasse. Das wäre der höchste Grad der zusätzlichen Verschuldung, und wenn wir darunterliegen, ist das eigentlich für die Bundesrechnung wirklich positiv.
Es stellt sich immer auch die Frage der Missbräuche: Wir gehen davon aus, dass es in einem guten Prozent aller Fälle zu einer Anklage kommen wird. Die Prüfung läuft immer noch. Man kann es positiv sagen: Von diesen 135[NB]000 sind sicher 133[NB]000 ehrliche Unternehmen, die für ihre Liquidität entsprechend vorgesorgt haben.
Dies vielleicht als kurze Zusammenfassung und Ausblick. Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten. Denken Sie dann bei all diesen Anträgen daran: Immer, wenn Sie etwas ändern, ändern Sie 135[NB]000 Verträge. Es gibt 135[NB]000 Kreditnehmer, es gibt auf Bankenseite 135[NB]000 Verträge, die abgeschlossen wurden. Das ist schwierig; ich werde im Detail bei den entsprechenden Detailanträgen noch darauf zurückkommen.
Ich danke Ihnen für die Aufnahme der Vorlage und bitte Sie, darauf einzutreten.