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Regazzi Fabio · Nationalrat · 2020-10-30

Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-10-30

Wortprotokoll

Worum geht es? Wir wollen, wir müssen ja den Solidarbürgschaften, die im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise vergeben wurden, eine formelle gesetzliche Grundlage geben. Heute sind sie ja in einer Verordnung mit einer auslaufenden Gültigkeit geregelt. Im Namen der Mitte-Fraktion möchte ich zuallererst feststellen: Dieses Mittel der ersten Stunde hat funktioniert. Über 130[NB]000 solche Darlehen sind gewährt worden. Also wurde etwa einem Fünftel aller Unternehmen in der Schweiz mit diesem Mittel geholfen. Einige haben bereits angefangen, diesen Kredit zurückzubezahlen. Diese verbürgten Darlehen haben es den Unternehmen ermöglicht, im Markt zu bleiben und Arbeitsplätze zu halten. Dass sich die Wirtschaft relativ schnell nach dem Lockdown erholen konnte, hat viel mit dieser Hilfe zu tun.

Und nun zur Vorlage: Diese Kredite müssen über Jahre amortisiert werden. Allein deswegen braucht es diese Vorlage. Aber das ist nicht umstritten. Auch will ich jetzt schon sagen, dass die Vorlage gut ist. Die Mitte-Fraktion unterstützt [PAGE 2032] die Stossrichtung des Gesetzentwurfes, auch wenn wir der Auffassung sind, dass einige Anpassungen notwendig sind. Entsprechend wird unsere Fraktion der Mehrheit der WAK-N folgen.

Ich möchte nur kurz auf ein paar wichtige Punkte eingehen: Die Artikel 3 und 4 sind ein Paket. Artikel 3 regelt die Rückzahlungsfrist der Kredite und Artikel 4 die Zinshöhe. Der Bundesrat will die Kredite auf 5 Jahre beschränken und den Zins nur im ersten Jahr bei 0,0 Prozent belassen. Die Kommissionsmehrheit will die Frist für die Rückzahlung auf 8 Jahre erhöhen und den Zins für die gesamte Kreditdauer bei 0,0 Prozent belassen. Unsere Überlegungen stützten sich auf Anhörungen diverser Experten aus Verbänden und Forschung. Eine solche Krise wie diese dauert im Schnitt etwa acht Quartale, das sind zwei Jahre. Also hat sich die Situation, von heute aus gesehen, im Jahr 2023 noch nicht erholt. Das gilt es zu berücksichtigen: Die Firmen werden Mühe haben, diese Darlehen zurückzubezahlen. Wir wollen ja nicht, dass sich diese Firmen kaputtverschulden und kaputtsparen. Wir wollen auch nicht, dass diese Firmen ihre Schulden nicht zurückbezahlen können.

Unsere Fraktion will genau das: auf der einen Seite den Firmen entgegenkommen und auf der anderen dafür sorgen, dass sie weiterhin in der Lage sind, ihre Schulden zu begleichen. Man sollte nicht vergessen, dass die Liquiditätshilfe auf KMU ausgerichtet ist. Nun arbeiten aber KMU im Durchschnitt mit 6 bis 8 Prozent Ebitda-Marge. Das bedeutet also, dass von 100 Franken Umsatz nur 6 bis 8 Franken für Amortisationen verbleiben, einschliesslich der Rückzahlung solcher Kredite. Das ist sehr wenig. Das bedeutet auch, dass Kredite eine unternehmerische Belastung sind, die sich bis zum Ende der Laufzeit auswirkt, denn bis zum Ende der Laufzeit zieht die Rückzahlung der Kredite bei den KMU wieder Liquidität ab. Die längere Bürgschafts- und Kreditdauer schafft bei den KMU zusätzlichen Freiraum für die Rückzahlung und verkleinert somit das Ausfallrisiko.

Noch eine letzte Bemerkung: Solche Darlehen sind mit den in Artikel 2 vorgesehenen Auflagen verbunden, verboten ist z.[NB]B. die Ausschüttung von Dividenden und Tantiemen oder die Gewährung bzw. Rückzahlung von Darlehen an Gesellschafter. Das ist sicher ein Anreiz, die Rückzahlung der Darlehen so früh wie möglich vorzunehmen.

Bei Artikel 23 unterstützt unsere Fraktion die Abänderung gemäss Mehrheit. In seiner ursprünglichen Form gab das Gesetz den Revisionsstellen Ausführungsaufgaben, die sie schlicht nicht übernehmen können. Revisionsstellen sind nicht staatliche Ausführungsorgane, sie sind selber Geschäfte mit Geschäftsmodellen. Die andere Seite ist aber: Wir sind daran interessiert, dass die Empfänger der Darlehen richtig und korrekt kontrolliert und revidiert werden. Der Vorschlag der Mehrheit der Kommission berücksichtigt beide Seiten.

Aus den erwähnten Gründen bitte ich Sie im Namen der Mitte-Fraktion, überall der Mehrheit der WAK-N zu folgen. Die eingereichten Einzelanträge wird unsere Fraktion alle ablehnen, mit Ausnahme des Einzelantrags Ruppen: Es geht hier um eine Klarstellung; in der Botschaft wird das zwar gesagt, es kommt aber im Gesetz nicht klar zum Ausdruck. Mit diesem Einzelantrag wird Klarheit geschaffen.