Walti Beat · Nationalrat · 2020-10-30
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-10-30
Wortprotokoll
Wir haben jetzt zu dieser Frage der Befristung der Covid-19-Überbrückungshilfe schon einiges gehört. Ich will mich kurzfassen: Mit dem Minderheitsantrag[NB]I verfolge ich primär die Absicht, die Spielregeln während des Spiels nicht zu ändern. Das Ziel der Überbrückungshilfe ist ein zweifaches: in allererster Linie die Überlebenshilfe für Unternehmen sicherzustellen, die von der aktuellen Covid-19-Krise unverschuldet auf dem falschen Fuss erwischt wurden, und zweitens auch den Amortisationsdruck mit dieser gesetzlichen Regelung einigermassen hoch zu halten. Es kann nicht die langfristige Aufgabe des Staates sein, private Unternehmen zu finanzieren, welche die Finanzierung auch im Markt organisieren können. In dieser Hinsicht ist der Lösungsentwurf des Bundesrates, den diese Minderheit aufnimmt, ausgewogen. [PAGE 2042]
Die Covid-19-Kredite sollen weiterhin grundsätzlich innerhalb von 5 Jahren amortisiert werden. Das ist für viele Unternehmen möglich. Es wurden nicht alle wahnsinnig hart getroffen. Für viele entwickelt sich die Situation wieder besser, als man ursprünglich befürchtet hat. Diese sollen klar die Vorgabe haben, dass spätestens nach 5 Jahren die Kredite wieder zurückgeführt werden. Zudem ist es ebenso wichtig, dass für die Fälle, in denen das nicht möglich ist - die viel diskutierten Härtefälle -, eine grosszügige Maximalfrist gesetzt wird. Das ist mit der zusätzlichen Erweiterung um 5 Jahre auch gegeben. Hier haben wir ja eine Verbesserung im Vergleich zur ursprünglichen Lösung von 5 plus 2 Jahre. Diese 3 zusätzlichen Jahre sind sicher für Härtefälle, für besonders betroffene Unternehmen, eine sehr wichtige und gute Neuerung und Ansage.
Ich bitte Sie, die Minderheit I zu unterstützen, weil sie wie erwähnt ausgewogen ist.
Ich benutze die Gelegenheit, um auch noch die Position der FDP-Liberalen Fraktion zur Frage der Zinssatzfestlegung bekannt zu geben. Wir unterstützen hier den Minderheitsantrag Matter Thomas, der die Version Bundesrat vertritt. Der Minderheitsantrag verlangt, dass der Bundesrat ab nächstem Jahr den Zins festzulegen hat. Sollte dieser Minderheitsantrag nicht durchdringen, unterstützen wir den Einzelantrag Fischer Roland. Beide haben den Vorteil, dass sie nicht ganz fern von der allfälligen Marktentwicklung die zukünftigen Zinsen gestalten.
Die Mehrheitsvariante, die alles bei null fixieren will, erachten wir für nicht zweckmässig, insbesondere dann, wenn dieser Rat die lange Covid-19-Kreditfrist von 8 Jahren beschliessen sollte. Denken Sie einmal, was innert 8 Jahren passieren kann. Überlegen Sie sich, was vor 8 Jahren war, wie da die Welt ausgesehen hat. Wir möchten nicht der Spekulation verfallen, dass sich das Umfeld in den 8 nächsten Jahren nicht so verändert, dass es doch einen Bedarf zur Anpassung gibt. Nachdem dies gesagt ist, gehen wir selbstverständlich auch davon aus, dass sich das heutige Tiefzinsumfeld auf absehbare Zeit nicht grundlegend verändern wird und nicht mit einem Anstieg der Zinsen zu rechnen ist, auch dann nicht, wenn der Bundesrat diese festlegt.
Ich danke Ihnen für die Kenntnisnahme und Unterstützung dieser Positionen.