Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2002-09-25
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-25
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir als Nichtmitglied der Kommission, einige Worte zu sagen. Ich war lange Zeit Mitglied einer Arbeitsgruppe im Kanton Luzern, die sich mit dem Thema "independent living" befasst und auch Modelle ausgearbeitet hat. Es sind Modelle, die sehr gut funktioniert haben, und die Erfahrungen, die wir gemacht haben, waren durchwegs positiv. Selbstverständlich waren sie, vor allem im persönlichen Bereich der behinderten Personen positiv. Es kann ja nicht sein, dass heute Vierzigjährige, die einen Hirnschlag hatten und keine Familien haben, die sie aufnehmen wollen, in einem Altersheim leben müssen. Es waren solche Fälle, die wir aus den Heimen holen konnten.
Daher tendiere ich stark dazu, der Minderheit Langenberger zuzustimmen, weil ich der festen Überzeugung bin, dass die Richtung, in welche diese Minderheit geht, die einzig richtige Form ist, die wir schliesslich haben müssen. Wir haben in unserer Fraktionsgruppe sehr heftige Diskussionen gehabt, zum Teil auch sehr emotional geführte Diskussionen; ich gebe das gerne zu. Ich muss gestehen, dass mir als Nichtmitglied der Kommission viele Unterlagen fehlen, welche die Kommission hatte oder eben nicht hatte. Das ist der springende Punkt. Es ist klar, dass die Kosten vom Grad der [PAGE 768] Behinderung abhängig sind, die eine Person hat, und von der Zeit, während der sie eine Assistenz benötigt. Es ist auch klar, dass eine sehr alte Person, die rund um die Uhr betreut werden muss, ganz andere Kosten verursacht als beispielsweise ein Kind, auch wenn es stark behindert ist, aber in der Familie leben kann.
Ich habe mich schliesslich - ein bisschen im Dilemma zwischen Herz und Verstand - dazu durchringen können, es richtig zu finden, wenn wir diese Erhebung über die Kosten seriös aufarbeiten und uns die nötige Zeit nehmen, um die Unterlagen bereitzustellen. Deshalb unterstütze ich heute den Antrag Pfisterer Thomas, weil der Antrag, so wie ihn die Mehrheit der Kommission in Artikel 68quater formuliert hat, nicht sehr verpflichtend ist. Der Artikel gemäss dem Antrag Pfisterer Thomas ist hingegen verpflichtend. Wir verpflichten den Bund mit dem Gesetz, Pilotprojekte durchzuführen und all diese Unterlagen aufzuarbeiten.
Ich bin überzeugt, dass wir am Schluss zur Einsicht kommen werden, dass es richtig ist, in diese Richtung zu gehen und ein entsprechendes Konzept vorzulegen. Dies darf nicht Jahrzehnte dauern, Kollege Stähelin; da bin ich absolut mit Ihnen einverstanden. Es wird aber an uns, am Parlament, liegen, den Finger darauf zu halten und zur richtigen Zeit wieder aktiv zu werden, damit wir dann diese zukunftsgerichtete Form des Lebens mit Behinderten auch tatsächlich umsetzen können.
Ich unterstütze den Antrag Pfisterer Thomas und lehne im Moment den Antrag der Minderheit Langenberger ab.