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Feri Yvonne · Nationalrat · 2020-10-30

Feri Yvonne · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-10-30

Wortprotokoll

An der Sitzung vom 12. November 2019 veröffentlichte die GPK-S ihren Kurzbericht zur Nachkontrolle zu den externen Mitarbeitenden der Bundesverwaltung. Im Kurzbericht stützte sich die GPK-S auf die wichtigsten Schlussfolgerungen der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Der Bericht beinhaltet formell keine neuen Empfehlungen, aber zeigt Optimierungspotenzial und zu treffende Massnahmen, wozu der Bundesrat Anfang Jahr Stellung genommen hat.

Im Rahmen dieses Berichtes reichte die GPK-S eine Motion ein, die den Bundesrat beauftragt, die Möglichkeit der Verwaltungseinheiten zum Abschluss von Personalverleihverträgen sowie die Subsidiarität dieser Möglichkeit gegenüber Aufträgen und Werkverträgen ausdrücklich im Gesetz festzuhalten.

Der Ständerat hat am 3. März 2020 diese Motion der GPK-S mit 32 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die GPK-N hat sich an ihrer Sitzung vom 21.[NB]April[NB]2020[NB]damit[NB]befasst.

Die GPK-S bestritt nicht, dass die Bundesverwaltung Personalverleihverträge abschliessen kann. Es geht bei der Motion darum, dass die Bundesverwaltung dies auf gesetzmässigem Wege tut. Es ist also unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Er vertritt die Ansicht, der Beizug von externem Personal sei eine Frage der operativen Ebene. Es brauche hier keine explizite gesetzliche Grundlage. Trotzdem stützt er sich auf Artikel 57 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes. Die zentrale rechtliche Frage lautet: Genügt dieser Artikel, um Personalverleihverträge abzuschliessen? Wenn man den Titel zu Artikel 57 genau liest, sieht man, dass dort steht: "Externe Beratung". Im Text steht dann auch, dass die Bundesverwaltung Personen, die nicht der Bundesverwaltung angehören, zur Beratung beiziehen kann. Der Text und der Titel sowie die Systematik des Gesetzes legen nahe, dass es eben gerade nicht um Personen geht, die in einem Subordinations-, also in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen, sondern wirklich um externe Berater und Beraterinnen.

Es gibt einen Bundesverwaltungsgerichtsentscheid, nach welchem gestützt auf diesen Artikel 57, den der Bundesrat zitiert, einzig die Möglichkeit geschaffen werden soll, externe Berater und Beraterinnen zu konsultieren. Bei der Frage von Personalverleihverträgen geht es aber um externes Personal. Deshalb sollten wir die vorliegende Motion unterstützen.

Die GPK-N hat mit 15 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion angenommen.

Es wurde in der Vorberatung festgestellt, dass die deutsche und die französische Fassung noch nicht identisch formuliert sind. In der deutschen Fassung der Motion ist im Auftrag an den Bundesrat das Bundespersonalgesetz explizit erwähnt. Aus Sicht der Kommission könnte die explizite Grundlage aber auch im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz verankert werden.

Wir bitten Sie, Ihrer GPK-N Folge zu leisten.