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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-10-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-10-30

Wortprotokoll

Die Motion trägt den Titel "Blasphemieverbot abschaffen" und verlangt die Streichung von Artikel 261 StGB. Diese Vorschrift untersagt die Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit. Sie verbietet nicht die Gotteslästerung, also die Blasphemie. Artikel 261 StGB bestraft aktuell die Verunehrung von Gegenständen religiöser Verehrung, die böswillige Verhinderung, Störung oder öffentliche Verspottung von Kultushandlungen und Gegenständen, das öffentliche und in gemeiner Weise vorgetragene Verspotten oder Beschimpfen der Überzeugung anderer in Glaubenssachen. Der Terminus "Überzeugung in Glaubenssachen" schliesst Atheisten und Agnostiker mit ein.

Artikel 261 StGB schützt die Glaubensfreiheit, und dieser Artikel schützt auch den religiösen Frieden. Der Antidiskriminierungsartikel 261bis StGB schützt hingegen die Menschenwürde und den öffentlichen Frieden. Mit der Streichung von [PAGE 2083] Artikel 261 StGB würde eine Lücke hinsichtlich des strafrechtlichen Schutzes von Glaubensfreiheit und religiösem Frieden entstehen.

Die Bundesverfassung garantiert die Meinungsäusserungsfreiheit. Diese ist zentral für einen freiheitlichen Staat. Die Meinungsäusserungsfreiheit gilt aber nicht schrankenlos. In diesem Zusammenhang bietet Artikel 261 StGB ein adäquates Werkzeug, um das friedliche Zusammenleben der Religionen zu gewährleisten.

Der Bundesrat kommt aus diesen Gründen zum Schluss, dass Artikel 261 StGB beibehalten werden sollte, und beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion.