Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-10-30
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-10-30
Wortprotokoll
Die Planung des Bundesasylzentrums Schwyz ist im Moment sistiert. Wir sind weiterhin im Gespräch mit den Kantonen der Zentralschweiz, um eine einvernehmliche Lösung zu finden, und ich hoffe sehr, dass das gelingt. Es geht ja hier nicht einfach um den Kanton Schwyz, der in der Pflicht ist, sondern es geht um die ganze Zentralschweiz. Wie alle anderen Asylregionen muss auch die Zentralschweiz ihren Teil der Abmachung erfüllen. Es gibt eine Abmachung, die der Bund mit den Kantonen 2014 getroffen hat. Ein Verzicht auf ein Bundesasylzentrum in der Zentralschweiz wäre für die anderen Regionen, die diese Abmachung eingehalten haben, unverständlich. Es geht hier also in erster Linie um einen fairen Lastenausgleich zwischen den Regionen.
Die Asylgesuchszahlen - ich nutze gerne die Gelegenheit, das hier zu sagen - steigen wieder. Sie wissen, dass das Asylwesen grossen Schwankungen unterworfen sein kann. Seit der Flüchtlingskrise 2015 weiss man, dass man das Gesamtsystem nicht an Minimalwerten ausrichten kann. Es braucht Schwankungsreserven, alles andere kommt teurer. Wenn die Zentren über lange Zeit unterbelegt sind, können wir rasch mit temporären Teilstilllegungen darauf reagieren. Das haben wir im letzten Jahr gemacht. Im Moment sind die Bundesasylzentren allerdings zu 90 Prozent ausgelastet. Wir sind daran, weitere Unterkünfte zu eröffnen. Wir haben eine schwierige, schon fast prekäre Situation, nachdem die Wegweisungen Corona-bedingt nicht durchgeführt werden können und der Zustrom von Asylbewerbern wieder grösser geworden ist.
Ich möchte im Zusammenhang mit Schwyz noch einmal betonen: Wir sind im Gespräch mit der Zentralschweiz, und uns liegt daran, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Es kann aber nicht sein, dass die Zentralschweiz als einzige Region die Abmachung von 2014 nicht einhält.
Der Bundesrat bittet Sie deshalb, die Motion abzulehnen.