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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2020-10-30

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2020-10-30

Wortprotokoll

Ich möchte Sie aus drei Gründen bitten, die Motion abzulehnen:

Erstens besteht beim Opferhilfegesetz kein akuter Reformbedarf. Zu diesem Schluss kamen die Kantone und das Bundesamt für Justiz Ende März 2016. Der Bund soll sich auf die Revision der Strafprozessordnung fokussieren und den Vollzug des Opferhilfegesetzes verbessern. Die Kommission für Rechtsfragen teilte diese Auffassung. Sie wissen, dass in der aktuellen Strafprozessordnungsrevision auch Bestimmungen zur Opferhilfe enthalten sind und die Opferhilfe auch punktuell verbessert wird.

Zweitens zielte die Totalrevision des Opferhilfegesetzes 2007 darauf ab, die Kosten der Kantone zu senken, insbesondere im Bereich der Genugtuung. Eine Stärkung bzw. Erhöhung der Genugtuungs- und Entschädigungsansprüche wäre dem diametral entgegengesetzt.

Drittens - Frau Wasserfallen hat es erwähnt - setzen die zuständigen Organe gewisse Forderungen der Motion bereits um. So erarbeitete beispielsweise die Schweizerische Opferhilfekonferenz Empfehlungen zur Vereinheitlichung der Soforthilfe und zur Übernahme der Kosten für psychologische und rechtliche Hilfe Dritter. Das Bundesamt für Justiz überarbeitet zudem den Leitfaden zur Bemessung der Genugtuung nach dem Opferhilfegesetz.

Aus diesen Gründen bittet Sie der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

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