Büchel Roland Rino · Nationalrat · 2020-10-30
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-10-30
Wortprotokoll
Der Bundesrat wollte am 22.[NB]Mai 2019 noch nicht, dass Personen bis zum Abschluss der entsprechenden Verfahren in Haft genommen werden, wenn Hinweise auf die Beteiligung oder die Unterstützung einer verbotenen Organisation gemäss Artikel 74 des Nachrichtendienstgesetzes vorgebracht werden. Das überrascht, und das überrascht noch mehr, wenn ich Ihnen sage, was für Organisationen das sind. Die Beobachtungsliste enthält nur Organisationen oder Gruppierungen, bei denen die begründete Annahme besteht, dass sie die innere oder äussere Sicherheit bedrohen, das heisst, die Organisation oder Gruppierung muss auf einer Liste der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union figurieren. Es geht also um die Mördertruppen der Al-Kaida und des Islamischen Staats. Noch einmal: Nur solche Organisationen werden auf die Beobachtungsliste genommen.
Wir wollen, dass Dschihad-Rückkehrer bei der Einreise in die Schweiz unmittelbar in Haft gesetzt werden. Wenn dann natürlich einmal geklärt ist, dass eine Person keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit unseres Landes darstellt, ist darauf zu verzichten oder die Haft wieder aufzuheben, das ist ja klar. Weil das Verbot einer gesamten Organisation ein ausserordentlich starkes Mittel ist, ist davon auszugehen, dass von Personen, die sich an solchen Organisationen beteiligen oder sie unterstützen, ebenfalls eine konkrete Bedrohung ausgeht. Dies rechtfertigt die präventive Anordnung von Haft. Die Behörden sollen sich bei der Anordnung dieser Massnahmen auf Einschätzungen des Nachrichtendienstes des Bundes abstützen, weil vielfach - das ist so - keine anderen Informationsquellen vorliegen.
Vor anderthalb Jahren schrieb der Bundesrat, dass er sich der Gefahren des Terrorismus für die Schweiz und ihre Bevölkerung sehr wohl bewusst sei. Die Bundesanwaltschaft würde schon dann und wann ein Strafverfahren eröffnen, das [PAGE 2085] Anliegen der Motion sei bereits mit dem geltenden Recht umsetzbar. Ja, nun frage ich Sie: Wie viele Male ist denn das geschehen? Haben sich die Islamisten in den letzten Wochen und Monaten nicht unglaublich radikalisiert? Wollen Sie denn auch, dass in unserem Land Lehrer oder ältere Personen enthauptet werden, wie das kürzlich in Frankreich geschehen ist? Wir wollen das nicht. Wir sind klar der Ansicht, dass entweder das Recht nicht griffig genug oder die Umsetzung nicht konsequent genug ist.
Wir bitten Sie daher, unsere Motion zu unterstützen. Wer weiss, vielleicht hat der Bundesrat ja auch die Meinung geändert.