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preparatory:AB 271748

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-10-30

Wortprotokoll

Ich kann hier als Berichterstatter nahtlos an die Erläuterungen anschliessen, die zum vorgängigen Geschäft gemacht wurden. Es geht nämlich bei diesen Standesinitiativen um haargenau das gleiche Thema. Sie erinnern sich vielleicht, dass wir in der letzten Session die Behandlung dieser beiden Standesinitiativen verschoben haben, um eben nach dieser soeben behandelten Motion (19.3975) der Finanzkommission im gleichen Zuge diese Geschäfte behandeln und entscheiden zu können. Ich kann mich deshalb kurzhalten, es wird auch keine zweite Berichterstattung zum Thema geben.

Im Sinne eines korrekten Rapportes kann ich Ihnen berichten, dass die WAK-N diese Initiativen am 25. Februar 2020 bereits behandelt hat. In der Sache fordern die beiden sehr ähnlich formulierten Standesinitiativen, dass bei sämtlichen Einfuhren im privaten Warenverkehr die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten ist, sofern die ausländische Mehrwertsteuer zurückgefordert wird. Es geht also um die Aufhebung der bereits zitierten Wertfreigrenze von 300 Franken.

Zur Begründung wird von den Kantonen angeführt, dass die bestehende Wertfreigrenze im Effekt einer Subventionierung von Auslandseinkäufen gleichkomme. Da sind die Argumente der Steuergerechtigkeit aufgeführt worden, dann die gewerblichen Auswirkungen für die grenznahen Detailhandelsstrukturen, insbesondere die Auswirkungen hinsichtlich Verkehrsaufkommen, also umweltpolitische Argumente; wir haben eben gerade davon gehört. Das sind die wesentlichen Begründungen der beiden Standesinitiativen.

Unser Rat ist bei diesem Geschäft Zweitrat. Der Ständerat hat im Jahre 2019 bereits beiden Initiativen keine Folge gegeben, der Initiative des Kantons St. Gallen ziemlich klar mit 30 zu 14 Stimmen, jener des Kantons Thurgau sehr knapp mit 19 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Die Erwägungen der Kommission kann ich wie folgt zusammenfassen: Die Mehrheit der Kommission lehnt beide Standesinitiativen ab, weil sie in der geforderten Form nicht [PAGE 2062] umsetzbar sind. Sie gründen nämlich auf der Idee eines Negativbeweises: Es wäre darzulegen, dass man die Mehrwertsteuer nicht zurückgefordert hat. Diese Idee beruht auf der Vorstellung eines papierbasierten Prozesses, auf dem Vorlegen von Einkaufsquittungen usw. Fakt ist aber, dass viele Nachbarländer daran sind, auf papierlose Verzollungs- oder Rückerstattungsprozesse umzustellen, oder dies bereits getan haben. Das würde dann zu Problemen beim Datenaustausch und bei der Verfügbarkeit der Daten überhaupt führen.

Es wäre nötig, dass die Schweiz mit den ausländischen Staaten, wahrscheinlich sogar mit der EU ein entsprechendes Abkommen abschliessen würde. Das wird als nicht realistisch erachtet. Eher umsetzbar wäre eine Senkung oder die einfache Abschaffung der Mehrwertsteuer-Freigrenze, wie sie eben im vorgängigen Geschäft zur Sprache gekommen ist. Die Mehrheit ist auch der Meinung, dass der Einkaufstourismus mit den geforderten Massnahmen nicht nachhaltig eingedämmt werden könnte. Die hohen Preise in der Schweiz sind primär Ausgangspunkt für den umfangreichen Einkaufstourismus, den wir beobachten können; das Stichwort "Hochpreisinsel" wurde mehrfach erwähnt.

Für viele Mitglieder der WAK war eben auch der Umstand entscheidend, dass mit der Motion der Finanzkommission, über die wir eben entschieden haben, ein Geschäft mit einer sehr ähnlichen Stossrichtung vorliegt, dass dieses Geschäft auch einen gangbaren Weg zur Adressierung des diagnostizierten Problems aufzeigt und man deshalb, ohne im Ergebnis Schaden anzurichten, den beiden Standesinitiativen keine Folge geben kann. Es ist trotzdem keine schlechte Nachricht für die besorgten Menschen in den entsprechenden Kantonen. Das möchte ich auch der Minderheit noch entgegenhalten - sie wird sich dann ja noch erklären -, die ein Zeichen setzen will. Es war die Rede davon, man könne auch bei absehbaren Umsetzungsschwierigkeiten nicht einfach zuwarten, sondern müsse jetzt etwas unternehmen und deshalb diesen Standesinitiativen Folge geben.