Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-11-30
Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-11-30
Wortprotokoll
Wie ich während der Sondersession im Namen unserer Fraktion ausgeführt habe, lehnen wir als Freisinnige einen rückwirkenden gesetzgeberischen Eingriff in privatrechtliche Vertragsverhältnisse ab. Wir haben deshalb den Nichteintretensantrag der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates unterstützt, dies verbunden mit dem Aufruf, dass sich Geschäftsmieter und Vermieter in beidseitigem Interesse gütlich einigen sollen. Der Mieter hat ein Interesse am Entgegenkommen des Vermieters, damit er für die Geschäftsräumlichkeiten, die er aufgrund des Lockdowns nicht gemäss der vertraglichen Bestimmung nutzen konnte, weniger zu bezahlen hat, und der Vermieter kann kein Interesse an Leerständen bei seinen Räumlichkeiten haben.
Unser Rat hat jedoch beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, worauf die FDP-Deputation in der Kommission für Rechtsfragen mit einer Ausnahme dem Konzept unseres Kollegen Hans-Ueli Vogt gefolgt ist, das den behördlichen Eingriff in privatrechtliche Verhältnisse auf die Privatrechtskompetenz des Bundes, auf das Prinzip der Subsidiarität sowie auf dispositives Recht stützt. Die Ausnahme betrifft Artikel 1 Absatz 2, wo wir empfehlen, der Mehrheit zu folgen und die Härtefallregelung sowohl für Mieter wie für Vermieter zur Verfügung zu stellen.
Der Streichung der Härtefallregelung haben wir nicht zugestimmt, weil wir uns durchaus bewusst sind, dass es private Vermieter gibt, die durch Mietausfälle in eine Notlage kommen können. Der Äufnung eines solchen Fonds für Geschäftsmieter haben wir zugestimmt, weil sie sich aus der Logik einer paritätischen Lastenverteilung, über die wir später noch abstimmen werden, ergibt - dies aber unter der Auflage, dass der Fonds bei 20 Millionen Franken gedeckelt bleibt und im Einzelfall ein konkret nachweisbarer Härtefall vorliegt. Das heisst, der Jahresumsatz muss unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegen, und die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation der Gesuchsteller muss berücksichtigt werden.
Wir bitten Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen und sämtliche Minderheitsanträge in diesem Block sowie den Antrag Brenzikofer/Gugger/Hurni abzulehnen.
Ich bitte Sie auch, bei den Artikeln 2 und 2a betreffend Geltungsbereich der Mehrheit zu folgen. Die Kommissionsmehrheit will das Gesetz nicht auf die aufgezählten Läden, Einrichtungen und Dienstleister anwenden. Sie will dem prinzipienbasierten Regulierungsansatz folgen, wonach der Geltungsbereich sich auf Miet- oder Pachtverträge bezieht, in denen die Parteien eine Nutzung von Geschäftsräumen vereinbart haben, die direkt von den Behörden verboten oder stark eingeschränkt worden ist.
Ich bitte Sie, die Anträge der Minderheiten abzulehnen, die in der regelbasierten Logik von Artikel 2 weitere Institutionen, Geschäfte und Praxen in den Geltungsbereich aufnehmen wollen. Artikel 2 würde ohnehin keine abschliessende Aufzählung enthalten, denn die Aufzählung wird mit dem Wort "namentlich" eingeführt.
Ich bitte Sie deshalb, Artikel 2 zu streichen und Artikel 2a zuzustimmen.