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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2020-11-30

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-11-30

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft befinden wir uns in der Differenzbereinigung. Ich werde gerade zu beiden noch offenen Punkten - das heisst zu Artikel 16c Absatz 3 Litera a und auch gleich zu Litera b - sprechen, weil diese auch einen Zusammenhang haben.

Unser Rat hat sich - Sie können sich daran erinnern - als Erstrat in der Frühjahrssession mit dieser Vorlage befasst und dann beschlossen, dass bei Artikel 16c Litera b von Absatz[NB]3 und damit die Erbringung eines Nachweises gestrichen wird, dass die Mutter im Zeitpunkt der Niederkunft bereits beschlossen hat, nach Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Wie Sie jetzt auf der Fahne sehen, hat der Nationalrat Litera b wieder aufgenommen, aber unter Litera a den Aufenthalt des Neugeborenen im Spital auf mindestens zwei Wochen festgesetzt.

Unsere Kommission hat diese Differenzen beraten und beantragt Ihnen einstimmig, in beiden noch offenen Punkten dem Nationalrat zu folgen und damit die Differenzen auszuräumen, und dies aus folgenden Gründen:

Die vorliegende Lösung erscheint uns als massvoll und zumutbar. Die Mindestaufenthaltsdauer des Neugeborenen im Spital beträgt nun zwei Wochen, eine doch bereits lange Zeit, die für alle Beteiligten belastend und anspruchsvoll ist. Dafür jedoch soll die Bestimmung bleiben, die ursprünglich in der Motion 16.3631 der SGK-S enthalten war und auch vom Bundesrat so vorgeschlagen wird, dass die Frau gemäss Artikel 16c Absatz 3 Buchstabe b nachweisen muss, dass sie zum Zeitpunkt der Niederkunft beschlossen hat, die Erwerbstätigkeit nach dem Mutterschaftsurlaub wieder aufzunehmen. Es handelt sich hier in erster Linie ja um eine Erwerbsausfallentschädigung. Deshalb ist es sinnvoll, dass wir diesen Nachweis aufnehmen.

Wie ich im Amtlichen Bulletin zu den Verhandlungen dieses Geschäftes im Nationalrat nachgelesen habe, hat sich die vorberatende Kommission des Nationalrates zudem versichern lassen, dass dieser bei uns in der Frühjahrssession umstrittene Nachweis unbürokratisch und einfach erfolgen wird. Es soll nicht darum gehen, die bereits schwer belastete Situation der Familien noch zusätzlich zu erschweren - das waren ja vor allem unsere Bedenken im Rat -, sondern ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis soll hier schon ausreichen. Ich bin dem Bundesrat dankbar, wenn er dazu auch noch Stellung nimmt.

Zusammenfassend bitte ich Sie, in beiden Punkten dem Nationalrat zu folgen.