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Badran Jacqueline · Nationalrat · 2020-11-30

Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-11-30

Wortprotokoll

Geschätzter Kollege Vogt, Sie haben vorhin gesagt, die 50/50-Lösung sei das rechtlich Richtige. Wenn ich jetzt als Restaurateur eine hoheitlich beschlossene Baustelle vor der Türe habe und deshalb nicht mehr geschäften kann - was weder der Vermieter noch der Mieter wollten -, dann erhalte ich gemäss Mietrecht eine Mietzinsreduktion, beziehungsweise ich schulde die Miete während der Zeit des hoheitlichen Aktes nicht mehr. Das Gleiche gilt, wenn eine Naturkatastrophe eintritt, zum Beispiel Hagel. Dann schulde ich den Pachtzins nicht. Das ist auch ein Beispiel, bei dem weder die Vermieterin noch die Pächterin den entsprechenden Zustand wollten. (Zwischenruf der Präsidentin: Eine kurze Frage!) Es gibt also diese Reduktion oder dieses Nichtzahlen, gestützt auf den Mangel und die "clausula rebus sic stantibus". Kennen Sie als Rechtsprofessor diese Rechtsfiguren, und was sagen Sie dazu?