preparatory:AB 271896
Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-11-30
Wortprotokoll
Vorweg, es ist bereits gesagt worden, mache ich einfach darauf aufmerksam, dass bereits jetzt, mit dem jetzigen Abstimmungsstand, eine Gesetzesvorlage beschlossen worden ist, die widersprüchlich ist und bei deren Lektüre sich die Bürgerinnen und Bürger zu Recht fragen werden, was sich die Politikerinnen und Politiker wohl überlegt haben. Der jetzt beschlossene Artikel 3 spricht von "Schliessungen" - weiter vorne im Gesetz kommt das Wort "Schliessungen" gar nicht vor. Es spricht von "Massnahmen des Bundes" - an einem anderen Ort haben wir gesagt, dass es für Massnahmen aller staatlichen Ebenen gelten würde. Das ist offensichtlich nicht konsistent. Wenn Sie jetzt auch noch dem Entwurf des Bundesrates und dem Einzelantrag zu Artikel 5 zustimmen, dann vergrössern Sie das noch, indem auch dort von "Schliessungen" und von "Massnahmen des Bundes" die Rede ist, obwohl in den Artikeln 1 und 2 nichts dazu steht. Wir haben wirklich einen Flickenteppich - das ist ja das Wort dieser Tage - geschaffen, dem eigentlich gar nicht mehr zugestimmt werden kann.
Ich komme zu Artikel 5, wie ihn die Mehrheit der Kommission beantragt. Artikel 5 ist der eigentliche Kern der Vorlage. Es geht um die Höhe des nach dispositiver Ordnung geschuldeten Miet- oder Pachtzinses. Die Begründung für die 50/50-Regel ist eben die folgende: Die Nutzung für einen bestimmten Zweck ist vom Vermieter und vom Mieter in gleicher Weise gewollt. Der Vermieter überlässt das Lokal dem Mieter, damit dieser es in bestimmter Weise gebraucht, wenn das im Vertrag so vorgesehen ist; der Mieter soll es also entsprechend nutzen. Wenn diese Nutzung nicht mehr möglich ist, hat keine der Parteien diesen Umstand zu verantworten, da die Schliessung ein behördlicher Akt ist, den eben keine Partei zu vertreten hat. Darum halte ich es persönlich auch nicht für richtig, das einfach als rein politisch abzutun. Ich [PAGE 2108] weiss auch gar nicht, was das Wort "politisch" in diesem Satz denn bedeuten würde - offenbar "willkürlich". Es ist eine vernünftige rechtsökonomische Überlegung: Wenn beide Parteien das Risiko, dass die vereinbarte Nutzung nicht möglich ist, gleichermassen tragen sollen, ist es weder politisch noch willkürlich, auf eine 50/50-Regel zu kommen, sondern es ist der Verstand, der da gebietet.
Bei Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b besteht, wenn ich das richtig sehe, keine Differenz. Eine solche besteht nur bei Buchstabe a, wo die Mehrheit der Meinung ist, dass die Nebenkosten, wenn sie im Mietzins enthalten sind, was nur ausnahmsweise der Fall ist, herauszurechnen seien, weil sich der massgebende Mietzins gemäss diesem Gesetz nur auf das eigentliche Entgelt für die Nutzung und nicht auf die Nebenkosten bezieht - darum dieser Abzug.
Ich glaube, das sind die beiden Differenzen, die hier noch bestehen. Die Kommission hat das Geschäft, wie gesagt, in der Gesamtabstimmung abgelehnt. Sie hätte es wohl - das ist aber eine Mutmassung von mir als Kommissionssprecher - mit grösserer Mehrheit und noch deutlicher getan, wenn sie zuvor das beschlossen hätte, was Sie nun beschlossen haben und vielleicht noch beschliessen, wenn Sie bei Artikel 5 ebenfalls dem Einzelantrag folgen.