Friedli Esther · Nationalrat · 2020-12-01
Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2020-12-01
Wortprotokoll
Am vergangenen 25. September haben wir das Covid-Gesetz verabschiedet und auf den Folgetag in Kraft gesetzt. Das Gesetz bietet die Grundlage für gesundheitspolizeiliche Massnahmen sowie für Massnahmen zur Bekämpfung der negativen Folgen der Covid-Epidemie auf Wirtschaft und Gesellschaft. Wir wussten damals noch nicht, dass wir bereits wenige Wochen später von einer zweiten Welle heimgesucht und die Zahlen der positiv getesteten Personen in der Schweiz wieder rasch zunehmen würden.
Vor dem Hintergrund der zweiten Welle hat der Bundesrat geprüft, ob das aktuelle Massnahmendispositiv auf Gesetzesstufe genügt. Er ist dabei zum Schluss gekommen, dass beim Covid-Gesetz punktueller Handlungsbedarf besteht, und hat daher am vergangenen 18. November zuhanden der Räte eine Botschaft mit Gesetzesänderungen verabschiedet. Der Bundesrat wird auf die einzelnen Bestimmungen und seine Überlegungen eingehen. Ich gehe daher jetzt aus zeitlichen Gründen nur auf unsere Anträge ein. In diesem Block beraten wir alle Anträge, die nicht im Bereich der Härtefälle oder der Arbeitslosenversicherung zu verorten sind.
Ihre Kommission hat die Vorlage am 26. November in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer vorberaten und ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit und die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur haben je einen Mitbericht abgegeben.
Zu den Anträgen im ersten Block: Bei Artikel 3, "Massnahmen im Bereich der Gesundheitsversorgung", schlägt Ihnen Ihre Kommission in Absatz 4 eine neue Bestimmung vor. Diese will, dass der Bundesrat die Abgeltung der Kosten regelt, die den Leistungserbringern infolge von verbotenen oder eingeschränkten, medizinisch nicht dringenden angezeigten Untersuchungen oder Behandlungen oder infolge der Sicherstellung von weiteren Kapazitäten entstehen. Eingriffe in die stationären Kapazitäten des Gesundheitswesens durch den Bundesrat sind aufgrund von Artikel 3 Absatz 4 möglich. Diese vom Bund angeordneten Massnahmen verursachen bei den betroffenen Spitälern zum Teil erhebliche Kosten, die durch die gewöhnliche Tarifstruktur nicht abgegolten sind. Mit der geforderten Ergänzung soll verhindert werden, dass bei Leistungserbringern Leistungen bestellt, aber nicht abgegolten werden. Die Ergänzung soll auch dazu dienen, dass der Bund künftig Wirksamkeit und Verhältnismässigkeit vorsichtig prüft, bevor er Massnahmen anordnet. Nicht erfasst von der vorgeschlagenen Formulierung sind demgegenüber Umsatzeinbussen wegen aufgeschobener Eingriffe. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 8 Stimmen angenommen. Eine Minderheit Aeschi Thomas möchte diesen Zusatz streichen. Sie macht geltend, dass diesbezügliche Kosten der Spitäler Sache der Kantone seien.
Die neuen Bestimmungen im Bereich des Sports waren in der Kommission wenig umstritten. Der Sprecher der lateinischen Sprache macht dazu Ausführungen.
Bei den Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls, welcher in Artikel 15 geregelt ist, will eine Minderheit der Kommission Änderungen am Gesetzestext anbringen. Der Bundesrat und die Mehrheit der Kommission lehnen alle Anträge ab und unterstützen den Entwurf des Bundesrates. Die Minderheit Michaud Gigon will in Artikel 15 Absatz 1 die Präzisierung betreffend Umsatzeinbussen von mindestens 55 Prozent streichen und keine diesbezüglichen Vorgaben machen. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Minderheit Bendahan will eine Ergänzung bei Artikel 15 Absatz 3 Buchstabe a, wonach nicht nur gefährdete Personen Anspruch auf Entschädigung des Erwerbsausfalls haben sollen, sondern auch erkrankte Personen. Auch diesen Antrag hat die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.
In der Kommission wurde die Thematik der Ordnungsbussen angeregt diskutiert. Hier liegt ein Minderheitsantrag Aeschi Thomas vor, welcher die Streichung beantragt. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 5 Stimmen abgelehnt. Vonseiten der Mehrheit der Kommission schlagen wir Ihnen einen Mittelweg vor, der mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen wurde: Maskenverweigerer sollen zum Beispiel im öffentlichen Verkehr über das Ordnungsbussenwesen gebüsst werden können, aber nicht in den unklar formulierten Bereichen gemäss Artikel 3c Absatz 2 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie, also zum Beispiel in Dorfkernen oder auf belebten Plätzen.
Schliesslich schlägt eine Minderheit Wermuth noch vor, das Bundesgesetz über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose zu ändern, indem Personen, die zwischen dem 1.[NB]Januar 2021 und dem Inkrafttreten des Gesetzes ausgesteuert werden, bereits Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben sollen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass ältere Arbeitnehmende nicht speziell von der Krise betroffen sind.
Die eingebrachten Einzelanträge lagen der Kommission nicht vor, daher kann ich dazu keine Stellung nehmen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen der Kommission zuzustimmen.