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Markwalder Christa · Nationalrat · 2020-12-01

Markwalder Christa · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-01

Wortprotokoll

Sie müssen sich die Formulierung, die eine Mehrheit der Kommission ins Covid-19-Gesetz eingefügt hat, zuerst einmal auf der Zunge zergehen lassen. Artikel 12 Absatz 2ter lautet: "Wenn die Tätigkeiten eines Unternehmens klar abgegrenzt sind, muss es ermöglicht werden, verschiedene Arten von Beihilfen zu gewähren, sofern es keine Überlappungen gibt."

Es ist aber nicht die schlechte Formulierung, die mich motiviert, diesen neuen Artikel 12 Absatz 2ter wieder aus dem Gesetz zu streichen. Es geht mir vielmehr um den Grundsatz, dass wir mit den Steuergeldern sorgfältig umgehen müssen, auch bei staatlichen Beihilfen für notleidende Unternehmen. So sollen eben gerade keine Bürokratiemonster kreiert werden, die verschiedene Arten von Beihilfen gewähren. Denken Sie immer daran, dass die Kantone dieses Gesetz auch mit vernünftigem Aufwand vollziehen können müssen. Dieser neue Absatz trägt dazu sicherlich nicht bei, weshalb ich Sie bitte, ihn wieder aus dem Gesetz zu streichen.

Zu Artikel 12 Absatz 4: Mit meiner Minderheit beantrage ich Ihnen, dem Bundesrat zu folgen, der Härtefallhilfen nur für Unternehmen mit Umsätzen von über 100[NB]000 Franken pro Jahr vorsieht. Sie haben heute ohne Opposition Artikel 1 Absatz 1bis in diesem Gesetz beschlossen, wonach sich der Bundesrat beim Pandemiemanagement an den Grundsätzen der Wirksamkeit und der Verhältnismässigkeit zu orientieren hat. Das bedeutet, dass jeder staatliche Eingriff den Stresstest punkto Effektivität und Verhältnismässigkeit zu bestehen hat.

Um Verhältnismässigkeit geht es auch, wenn wir von staatlicher Unterstützung für Härtefälle sprechen. Herr Bundesrat Maurer hat zu Recht gesagt, dass wir ehrlicherweise nicht alle Unternehmen mit Steuergeldern retten können, die durch diese Krise und durch behördliche Massnahmen unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind. Aber damit sich der Vollzug durch die Kantone einigermassen managen lässt und sie sich nicht im Mikromanagement verlieren, brauchen wir eine Umsatzuntergrenze. So sollen Unternehmen erst ab einem Jahresumsatz von 100[NB]000 Franken in den Genuss von Härtefallleistungen kommen können.

Mir ist sehr bewusst, dass es rund 300[NB]000 Kleinstfirmen in unserem Land gibt, die gerade mal eine Person beschäftigen. Doch damit diese ein Auskommen respektive ein Einkommen haben, brauchen sie auch einen gewissen Umsatz. Ein Jahresumsatz von 100[NB]000 Franken bedeutet einen monatlichen Umsatz von 8333 Franken. Davon müssen nicht nur Löhne, sondern auch Sozialabgaben, Miete und ihre Nebenkosten, Mobiliar, IT, Versicherungen, Telefonie, Administration, allenfalls Transportkosten und Steuern bezahlt werden. [PAGE 2133]

Wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen, welche die Umsatzuntergrenze auf 50[NB]000 Franken pro Jahr festsetzt, müssen diese Kosten aus einem monatlichen Umsatz von mindestens 4166 Franken finanziert werden. Selbst wenn es sich um einen Einpersonenbetrieb handelt, müssen Sie mir erklären, wie sich jemand mit einem Umsatz von knapp 4200 Franken pro Monat einen einigermassen existenzsichernden Lohn auszahlen kann.

Sie können natürlich argumentieren, dass es sich bei diesen Mikrounternehmen auch um Neben- oder Zweiterwerbe handeln kann. Nur stellt sich dann die Frage, ob wir mit der Härtefallregelung auch jegliche Nebenerwerbe abdecken wollen. Ich meine, wir müssen Existenzen und damit Haupterwerbe stützen. Eine Mindestumsatzgrenze von 100[NB]000 Franken pro Jahr führt zudem dazu, dass der Vollzug seitens der Kantone gemanagt werden kann und die Härtefallregelung wirklich auch jenen zugutekommt, deren Existenzen durch behördliche Einschränkungen im Haupterwerb gefährdet sind.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung meiner Minderheiten, welche dem Bundesrat folgen. Ich gratuliere Herrn Bundesrat Ueli Maurer zu seinem runden Geburtstag - das ist mein Geschenk an Sie, Herr Bundesrat.