Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2020-12-01
Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-01
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen in Bezug auf den Block 3, in Bezug auf die Massnahmen im Bereich der Arbeitslosenversicherung, die Überlegungen und das Abstimmungsverhalten der grünliberalen Fraktion bekannt.
Wir unterstützen in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe cbis den Antrag der Minderheit Jans und damit die Verlängerung der Rahmenfrist für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebern auf vier Jahre. Dieser Zusatz ist nötig, da im Vollzug nicht alles zu funktionieren scheint. Die neuen Instrumente greifen hier nicht. Es handelt sich um Arbeitsverhältnisse, die ungenügend abgedeckt sind, die aber in Branchen wie dem Tourismus, der Kultur und der Innovation üblich und damit auch existenziell sind.
Wir unterstützen in Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe f den Antrag der Minderheit Michaud Gigon, welche fordert, dass Angestellte in befristeten und temporären Arbeitsverhältnissen und Lehrverhältnissen Anspruch auf die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigungen haben, und zwar rückwirkend auf den 1. September. Wir erachten das als sachgerecht. Kurzarbeit soll auch für befristet angestellte Personen und Lernende lückenlos möglich sein. Nach unserem Verständnis entspricht das dem, was der Bundesrat für Angestellte in befristeten Anstellungen und Lernende implizit versprochen hat.
In Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe g fordert die Minderheit Andrey die Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls bei einem Nettolohn von unter 4000 Franken im Monat. Die GLP-Fraktion erachtet diesen Schwelleneffekt als problematisch und unterstützt mehrheitlich den Minderheitsantrag in dieser Fassung nicht. Eine starke Minderheit priorisiert diese Differenz im Sinne einer effizienten Armutsprävention aber anders: Die Einkommen unter 4000 Franken betreffen zum einen Teilzeitanstellungen, zum andern tiefe Löhne, was oft zu Working-Poor-Situationen führt. Wenn hier über mehrere Monate 20 Prozent des Einkommens wegfallen, wird es existenzbedrohend. Das ist nicht vergleichbar mit guten oder hohen Einkommen; dort ist das viel eher verkraftbar.
Wir unterstützen zudem den Antrag der Minderheit Bendahan zu Artikel 17a Absatz 2; dies mit der Überlegung, dass Berufsunfallversicherungsbeiträge nicht geschuldet sind, wenn nicht gearbeitet werden kann.
Bei den nicht erwähnten Differenzen folgen wir der Argumentation des Bundesrates bzw. der Kommissionsmehrheit, deren jeweiligen Antrag wir unterstützen.