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Noser Ruedi · Ständerat · 2020-12-02

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich weiss nicht, wie es Ihnen geht, aber es scheint kompliziert zu sein. Ich möchte nicht in Ihrer Rolle sein und uns zuhören müssen. (Heiterkeit) Ich versuche, die beiden Konzepte ganz einfach zu erklären.

Die Mehrheit des Nationalrates hat sich auf den folgenden Weg begeben: Sie sagt, sie wolle die relative Marktmacht für alle, also im In- und im Ausland, und definiert nachher störende Auswirkungen, die sie in diesem Konzept nicht will - das ist das Konzept der Mehrheit. Sie will also die relative Marktmacht für alle und macht dann Ausnahmen für das, was sie nicht will, also, wo sie den Wettbewerb nicht will.

Der Minderheitsantrag Germann, der von Herrn Ettlin vertreten wurde, macht etwas anderes. Er sagt: Okay, die relative Marktmacht wollen wir nur für ausländische Anbieter, dafür müssen wir viel weniger störende Dinge korrigieren - das ist das Konzept. Das heisst, die Variante Germann ist eigentlich einfacher, weil die Mehrheit ganz viele Dinge hat, die sie mit ihrer Variante wieder aushebeln muss. Herr Ettlin hat es erklärt: Wenn Sie die relative Marktmacht generell einführen, dann haben Sie die Problematik, dass nicht nur der Abnehmer auf den Preis einwirken will, sondern der Anbieter auch sagen kann: Wenn du mehr als 50 Prozent meines Umsatzes ausmachst, bist du auch für mich relativ marktmächtig.

Das würde im Schweizer System eigentlich heissen, dass es, wenn man der Mehrheit folgt, dann eigentlich keinen Markt mehr gibt: Ein Lieferant hat Anspruch auf die Lieferung, er kann bei der Weko seinen Anspruch auf die Lieferung einklagen; der Abnehmer hat Anspruch auf gleiche Preise, und er kann gleiche Preise einklagen. Die beiden werden sich darauf einigen, nicht zu klagen, und den Preis dafür zahlt der Konsument. So wird das Konzept der Mehrheit sein. Darum bitte ich Sie, wenn Sie schon etwas tun, es gemäss dem Konzept der Minderheit zu tun.

Das Konzept der Mehrheit hat meiner Meinung nach zwei radikale Fehler. Den ersten habe ich erklärt: dass der Lieferant eigentlich auch auf der Lieferung bestehen kann und damit Lieferant-Abnehmer-Beziehungen zementiert werden. Der zweite Fehler ist - ich bitte Sie, das nicht zu unterschätzen, das berücksichtigt eben der Minderheitsantrag Germann, der von Herrn Ettlin vertreten wurde -, dass die Mehrheit die relative Marktmacht für die Schweizer Firmen, die exportieren, ausschalten will. Etwas burschikos gesagt: Schweizer Firmen dürfen in der Schweiz einen sehr hohen Preis verlangen, und sie dürfen im Export günstig sein. Das heisst, eine Migros kann uns ein Guetzli in der Migros zu einem hohen Preis anbieten und in Deutschland zu einem tiefen Preis, und wenn es in Deutschland einen günstigeren Preis hat, dann darf man es nicht reimportieren. Das heisst also, dass der Migros-Preis des Guetzlis in der Schweiz gleich hoch bleibt.

Da gibt es Punkte, bei denen man dafür oder dagegen sein kann. Ich persönlich bin der Ansicht: Warum soll ein Schweizer Unternehmen Schweizer abzocken dürfen und ein ausländisches nicht? Die Frage muss man sich dann irgendwann mal stellen, weil auch nicht immer klar ist, was ausländisch und was schweizerisch ist. Aber das grosse Problem ist, dass es nicht WTO-kompatibel ist. Hier drin wurde vorhin schon mal behauptet, man dürfe etwas gegen die WTO machen, andere täten dies auch und es habe keine Auswirkungen. Sie mögen sich noch an das Video von Bundesrat Merz zum Bündnerfleisch erinnern, wo es um Gewürzfleisch ging. Da hat die ganze Lebensmittel- und Landwirtschaftslobby hier drin gesagt, man müsse das einer anderen Zollklasse zuweisen. Es ging um eine Kleinigkeit - eine Kleinigkeit. Wir haben es gemacht, und wir haben während sechs Jahren international mit allen Fleischlieferanten Streit gehabt und müssen jeden Punkt einzeln kompensieren.

Glauben Sie hier drin also bitte nicht, dass man sagen kann, wir könnten WTO-Recht verletzen und es habe für die Schweiz keine Konsequenzen. Das ist ja auch logisch: Wenn die EU das als Ganzes macht, dann klagen höchstens China und die USA gegen die EU. Wenn das die kleine Schweiz macht, dann klagt potenziell jedes Land auf der Welt gegen uns. Wir können uns hier also nicht mit jenen vergleichen, die es in der EU - notabene ein grosser geschlossener Markt - miteinander gemacht haben, und dann sagen, sie hätten das auch gemacht und dann könne auch die Schweiz das einseitig tun. Hegen Sie bitte diese Illusion nicht.

Darum bin ich der Ansicht: Wenn Sie unserer Wirtschaft den kleinstmöglichen Schaden zufügen wollen, wenn Sie die Initiative umsetzen und nicht übererfüllen wollen - der Minderheitsantrag Germann erfüllt die Initiative, macht aber nicht mehr -, dann stimmen Sie dem Minderheitsantrag Germann zu, und verfahren Sie beim Rest so, wie wir es gesagt haben.