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preparatory:AB 272199

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02

Wortprotokoll

Ich beginne bei Kollege Noser. Um eine Verwirrung zu vermeiden: Wenn Sie der Mehrheit zustimmen, schaffen Sie überhaupt keine Probleme mit der WTO. Die WTO-Problematik entstünde nur, wenn Sie die [PAGE 1132] Minderheit Germann auf Seite 7 der Fahne zu Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe g annehmen. Die Mehrheit will diesen Minderheitsantrag nicht, die Mehrheit will keine völkerrechtlichen Probleme und keine entsprechenden WTO-Verletzungen riskieren.

Die Mehrheit möchte das Problem der Hochpreisinsel angehen. Ich sage nicht "lösen", das wäre etwas hoch gegriffen, aber wenigstens angehen und damit ein Kernanliegen der Initianten aufnehmen. Die Mehrheit will nicht die Initiative annehmen, aber die Mehrheit will einen glaubwürdigen Gegenvorschlag, einen tauglichen Gegenvorschlag zur Initiative machen.

Hohe Preise seien durch hohe Löhne verschuldet, ist gesagt worden. Wenn wir tiefere Preise hätten, dann sänken in unserem Land halt auch die Löhne, ist gesagt worden. Das ist nicht wahr. Das ist zwar teilweise namentlich für Dienstleistungen wahr, die voll in diesem Lande erbracht werden, die auf Lohnbasis erbracht werden, auf den hohen Lohnbasen, die wir in diesem Land haben. Deshalb ist dann die Produktion auch teurer. Ein Coiffeurbesuch kostet hier mehr als in Deutschland, weil der Coiffeur in der Schweiz mehr verdient als der Coiffeur in Deutschland.

Aber das ist erst die halbe Wahrheit. Wenn ein Produkt aus dem Ausland in die Schweiz importiert wird, dann sind die Produktionskosten im Ausland entstanden. Die höheren Kosten, die höheren Preise in der Schweiz sind eine reine Abschöpfung der hohen schweizerischen Kaufkraft, ohne dass schweizerische Löhne überhaupt betroffen wären. Natürlich gibt es Transportkosten und Ähnliches, das negiere ich nicht. Aber der Kernbestandteil der zu hohen Preise in der Schweiz basiert darauf, dass der ausländische Anbieter zu Recht sagt: "Die Schweizer und Schweizerinnen sind reicher und können für mein I-Phone wesentlich mehr bezahlen als die Italiener und Italienerinnen, deshalb verlange ich auch wesentlich mehr und unternehme alles dafür, dass der schweizerische hohe Preis nicht unterboten werden darf."

Natürlich ist das freie Marktwirtschaft, das darf ein ausländischer Anbieter. Die Frage ist, wieweit wir das zulassen wollen. Hier sucht der Gegenvorschlag meines Erachtens einen vernünftigen Mittelweg. Er dehnt auch die Frage aus: Soll neben dem I-Phone, das ich genannt habe, das ist eine Angebotsfrage, auch die Nachfrage integriert werden? Der Gegenvorschlag möchte auch die Nachfrageseite integrieren. Hier würde ich mal zunächst nicht von der Konsumentin ausgehen. Aber ich würde von der Freiheit der schweizerischen Unternehmungen, namentlich der kleinen Unternehmungen, ausgehen, ein Gut frei einzukaufen oder anzubieten. Das heisst eben auch, wenn ein grosser schweizerischer Nachfrager, zum Beispiel die beiden grossen Detaillisten, derart marktmächtig wird, dass er die Preise bestimmen kann und ein schweizerischer Abnehmer abhängig von ihm ist, dass sich dann schon wettbewerbsrechtliche Fragen stellen.

Wir sind im Kartellgesetz. Das ist nicht so kompliziert wie Quantenmechanik, das ist relativ einfach. Die Frage ist: Bin ich eigentlich noch frei als kleines schweizerisches Unternehmen, oder stehe ich in einer Zwangssituation einem marktmächtigen Nachfrager gegenüber? Diese Frage stellt sich genau gleich wie bei den Anbietern. Der Gegenvorschlag möchte das integrieren.

Es ist nicht eine besonders exotische Forderung, die wir da stellen. Alle Mitglieder der WAK des Ständerates haben am 17. August dieses Jahres einen Brief der Kantonsregierungen bekommen, der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren. Diese fordern uns auf, im Gesetz die beiden wesentlichen Elemente des Antrages der Mehrheit aufzunehmen. Das betrifft einerseits die relative Marktmacht für die Anbieter, das habe ich vorhin gesagt, auf der anderen Seite auch den reinen Schweiz-Bezug in Artikel 7 Absatz 1. Die Kantone - sie wissen wahrscheinlich schon warum - sind der Meinung, dass wir diese Integration eben vornehmen sollten.

Natürlich ist Wettbewerbsrecht schwierig, und auch Wettbewerbsrecht bedingt politische Entscheidungen. In dieser Situation, glaube ich, geht die Mehrheit den vernünftigsten Weg zu einem glaubwürdigen Gegenvorschlag zur Initiative.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.