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Widmer Céline · Nationalrat · 2020-12-02

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Rund 3,8 Milliarden Franken Covid-19-Unterstützungshilfen mussten für das Budget 2021 in den letzten Tagen und Wochen nachgemeldet werden. Die weitaus grössten Beträge besprechen wir deshalb, weil das Parlament in der Herbstsession endlich den Ernst der Lage erkannt und insbesondere die Bestimmungen für den[NB]Erwerbsersatz für die Selbstständigen und die Härtefallmassnahmen für Unternehmen ins Covid-19-Gesetz geschrieben hat. Ich muss Ihnen nicht sagen, dass es die sozialdemokratische Fraktion war, die sich von Anfang an, zusammen mit den Betroffenen, vehement für solche Entschädigungen und A-Fonds-perdu-Beiträge ausgesprochen hat, lange gegen den Widerstand von Bundesrat und bürgerlichen Stimmen im Parlament. Jetzt gilt es, Konkurse zu vermeiden und Arbeitsplätze zu schützen. Alles andere kommt uns längerfristig viel teurer. Die SP-Fraktion unterstützt daher alle Covid-19-Unterstützungshilfen.

Die grösste Nachmeldung sind die 2,2 Milliarden Franken, die der Bundesrat für die Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls für die nächsten Jahre vorsieht. Noch Ende September ging der Bundesrat davon aus, dass es "nur" 490 Millionen Franken brauche. Das Parlament hat in der Herbstsession den Erwerbsersatz auch auf indirekt betroffene Selbstständige ausgeweitet. Deshalb und wohl auch wegen der aktuellen Entwicklung der Pandemie hat der Bundesrat dann im November einen deutlich höheren Betrag beantragt. Es ist absolut richtig, dass wir jetzt diese grosse Summe von 2,2 Milliarden Franken für den Erwerbsersatz budgetieren. Die SP hat seit Beginn der Krise zusammen mit den Betroffenen mit aller Kraft für die Unterstützung der Selbstständigen gekämpft. Dass wir damit absolut richtiglagen, zeigt sich wohl daran, dass der sehr hohe und sehr wichtige Betrag von 2,2 Milliarden Franken heute gänzlich unbestritten ist.

Die zweitgrösste Nachmeldung ist jene für die Härtefallmassnahmen. Es ist jetzt schlicht der falsche Moment, zu zögern. Wie ich vorhin in der Begründung meines Minderheitsantrages gesagt habe, möchten wir die Beträge für die kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen auf 1 Milliarde Franken erhöhen. Das Zögern des Bundesrates zeigt sich aber auch daran, dass er das Geld für die Härtefallunterstützung nicht sofort zur Verfügung stellen will. Ich bin erleichtert, dass die Finanzkommission meinem Antrag einstimmig gefolgt ist, dieses Geld nicht als Verpflichtungskredit zu verbuchen, wie das der Bundesrat wollte, sondern als Voranschlagskredit. Damit kann die Härtefallunterstützung vom Bundesrat ab dem 1. Januar 2021 fliessen und nicht erst nach einem Nachtragskredit, der dann erst im Frühling oder vielleicht sogar erst im Sommer bewilligt werden könnte. Die Härtefallverordnung ist seit gestern in Kraft, und das Geld des Bundes muss sofort zur Verfügung stehen.

Nun zum Minderheitsantrag Fischer Roland, der eben durch Kollege Matter Michel vertreten wurde. Auch wenn der Antrag von Herrn Fischer eher ein buchhalterisches und weniger ein politisches Anliegen ist, unterstützen wir ihn. Bei den Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie handelt es sich eindeutig um eine aussergewöhnliche und nicht steuerbare Entwicklung. Das gilt auch für die Ausgaben von nächstem Jahr, deshalb sollte man alle Corona-Ausgaben ausserordentlich verbuchen. Es ist schon interessant, wie kreativ aktuell selbst der Bundesrat mit der Schuldenbremse umgeht. Was im ordentlichen Budget gerade Platz hat, wird dort verbucht, was gerade nicht mehr Platz hat, im ausserordentlichen. Wirklich richtig und transparent wäre es, wenn wir alles ausserordentlich verbuchen würden. Aber, wir haben es gehört, auf den Handlungsspielraum hat es keine Auswirkungen; das hat uns auch die Finanzverwaltung so versichert.

Unabhängig von dieser technischen Frage, wie wir die Covid-19-Ausgaben nun verbuchen, gilt es festzuhalten: Zur wirtschaftlichen Bewältigung der Pandemie ist jetzt Klotzen statt Kleckern angesagt. Alles andere wäre teuer. Wir können uns das leisten. Angesichts der enorm tiefen Schuldenquote der Schweiz können wir die Corona-Ausgaben finanzieren, ohne Sparprogramme aufzusetzen, weder jetzt noch irgendwann in nächster Zukunft.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der sozialdemokratischen Fraktion, meinen Minderheitsantrag und den Minderheitsantrag Fischer Roland zu unterstützen und allen Covid-19-Unterstützungshilfen zuzustimmen.