Rechsteiner Paul · Ständerat · 2020-12-02
Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich muss Sie hier doch ersuchen, der Minderheit zu folgen und diese verunglückte Bestimmung, die vom Nationalrat improvisiert und aus dem Stand eingeführt worden ist, zu streichen.
Die Kommission hat sich immerhin, und das muss hier noch unterstrichen werden, die Mühe genommen, eine Abklärung durchzuführen. Wir haben von der Verwaltung einen Bericht verlangt. Dieser hat beispielsweise in formaler Hinsicht ergeben, dass das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nicht der geeignete Ort für diese Gesetzgebung ist. Die Mehrheit der Kommission hat sich jetzt damit beholfen, einfach zu ergänzen, der Bundesrat solle die Ausnahmen regeln. Herr Bischof ist ausnahmsweise etwas salopp über dieses Problem hinweggegangen. Wenn Sie nun aber den Bericht der Verwaltung zum Geoblocking anschauen, dann sehen Sie, dass diese Ausnahmen gerade den Kern darstellen. Es geht um fundamentale Bereiche des gesellschaftlichen, des wirtschaftlichen Lebens, der öffentlichen Interessen, die hier betroffen sind. Es geht um ganze Bereiche von Dienstleistungen, die im öffentlichen Interesse liegen, es geht um weite Bereiche der kulturellen Produktionen zum Beispiel, es geht um die Gesundheitsdienstleistungen und so weiter. Es ist eine Riesenliste, wenn man sich am europäischen Recht orientiert. In diesen Bereichen wäre eine solche Bestimmung fatalst.
Kollege Bischof, es ist eine Frage der Gesetzgebung. Artikel 164 unserer Bundesverfassung - Sie kennen ihn genauso gut wie ich - sagt, dass alle wichtigen Entscheide auf der Stufe eines formellen Gesetzes getroffen werden müssen. Es ist zwar löblich, hier zu sagen, das tauge hier nicht, der Bundesrat müsse Ausnahmen machen. Aber das widerspricht unserem Gesetzgebungsauftrag. Derart wichtige, entscheidende Fragen muss das Parlament auf dem Weg der formellen Gesetzgebung regeln. Es kommt nicht von ungefähr, dass man sagt, wenn man diesen Bereich angehen wolle, müsste man ein Geoblocking-Gesetz machen, in welchem man diese Entscheidungen Fall für Fall und Gebiet für Gebiet regeln würde. Man kann dies nicht einfach an die Verordnungskompetenz des Bundesrates abdelegieren. Das widerspricht dem Gesetzgebungsauftrag, den wir gemäss Verfassung haben.
Die Sache ist komplex, sie ist anspruchsvoll. Ich meine, dass die Idee, dass man sich am tiefsten Preis in irgendeinem EU-Land orientieren muss, für viele Bereiche und für viele Betroffene eine tödliche Geschichte ist - nicht nur für Arbeitnehmende in diesem Land, sondern auch für viele Bereiche, die im öffentlichen Interesse liegen, für viele Dienstleistungen im Gesundheits- und Kulturbereich, aber auch für übrige soziale oder sozial relevante Dienstleistungen, die hier betroffen wären. In diesem Sinne würde hier über diesen indirekten Gegenvorschlag, wenn diese Geoblocking-Bestimmung über den nicht sachgerechten Ort des UWG eingeführt würde, ein gewaltiger Kollateralschaden angerichtet.
Kollege Noser hat auf einen Weg aufmerksam gemacht, der in der Folge der Streichung gemäss Minderheit eingeschlagen werden könnte: Wenn es schon geregelt werden soll, könnte der Nationalrat einen Vorstoss verabschieden, gemäss welchem die Sache durch den Bundesrat angegangen werden kann und muss. Das wäre dann möglich. Im Unterschied zu dem, was uns nun vorliegt - eine nicht ausgereifte und letztlich gefährliche Bestimmung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb -, wäre dies ein seriöses Vorgehen.