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Fischer Roland · Nationalrat · 2020-12-02

Fischer Roland · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

In diesem ersten Block geht es um die mit der Botschaft des Bundesrates und den drei Nachmeldungen des Bundesrates beantragten Covid-19-Unterstützungsmassnahmen, einschliesslich der entsprechenden Handhabung der zusätzlichen Mittel in Bezug auf die Schuldenbremse. Insgesamt geht es um eine Summe von 5,4 Milliarden Franken in unterschiedlichsten Aufgabenbereichen bei diesen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen, darunter zum Beispiel zusätzliche Mittel für den Erwerbsausfall, die Bundesbeteiligung für Härtefallmassnahmen der Kantone, die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs, Mittel für die Stabilisierung der Skyguide und weitere Massnahmen im Kulturbereich. Praktisch alle Anträge des Bundesrates hier in diesem Block sind unbestritten. Es gibt aber dennoch zwei Minderheitsanträge, die Ihnen soeben auch begründet wurden.

Bei den Covid-19-Härtefallmassnahmen hat die Finanzkommission den Verpflichtungskredit gemäss den Nachmeldungen des Bundesrates und kohärent mit den gestrigen Beschlüssen im Covid-19-Gesetz von ursprünglich 200 Millionen Franken auf 680 Millionen Franken aufgestockt. Im Unterschied zum Bundesrat beantragt Ihnen aber die Finanzkommission, nicht nur den Verpflichtungskredit, sondern auch gleich einen Zahlungskredit in gleicher Höhe in den Voranschlag einzustellen, weil die Finanzkommission davon ausgeht, dass diese Mittel auch tatsächlich schon rasch in den Kantonen benötigt werden.

Die Minderheit Widmer Céline verlangt jetzt hier eine grössere Aufstockung, nicht des Zahlungskredites, aber zumindest des Verpflichtungskredites, auf 1 Milliarde Franken. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen jedoch, diese Minderheit abzulehnen. Das Stimmenverhältnis war 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung. Gemäss dem Härtefallartikel im Covid-19-Gesetz beträgt die Gesamtsumme gemäss gestrigem Entscheid zwar 1 Milliarde Franken, dieser Betrag wird jedoch vom Bund und den Kantonen gemeinsam finanziert. Ausserdem entscheiden die Kantone, wie viel sie budgetieren, und der Bund beteiligt sich dann für den Teil bis 400 Millionen Franken zur Hälfte, das heisst mit 200 Millionen Franken, und für den restlichen Teil von 600 Millionen Franken zu 80 Prozent, das heisst mit 480 Millionen Franken. Dadurch ergeben sich eben diese 680 Millionen Franken. Falls der Bund und die Kantone mehr finanzielle Mittel benötigen würden, müsste zuerst wieder eine Regelung mit den Kantonen über die Aufteilung der Finanzierung gefunden werden, und auch die gesetzliche Grundlage im Covid-19-Gesetz müsste entsprechend angepasst werden. Es ist deshalb nicht notwendig, dass wir hier im Verpflichtungskredit quasi auf Vorrat bereits einen höheren Betrag einstellen, auch wenn die Sorge, dass die Milliarde nicht reichen könnte, vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Lage durchaus eine gewisse Berechtigung hat. Falls notwendig, müsste der Bundesrat dann im kommenden Jahr zu gegebener Zeit einen Nachtragskredit beantragen.

Ich komme nun zur Minderheit von mir selbst, die von Herrn Michel Matter übernommen wurde. Es geht hier um die Verbuchung der zusätzlichen Corona-Ausgaben im Rahmen der Schuldenbremse für das Jahr 2021. Einen Teil dieser Mehrausgaben, nämlich rund 2,5 Milliarden Franken, beantragt Ihnen die Mehrheit der Finanzkommission im ordentlichen Haushalt zu verbuchen. Für den Rest, d. h. für 2,9 Milliarden Franken, wird ein ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt, so wie das auch der Bundesrat beantragt hat.

Die Minderheit zieht eine einheitliche Verbuchung der zusätzlichen Covid-19-Unterstützungsmassnahmen vor. Sie beantragt also, dass die gesamten 5,4 Milliarden Franken im ausserordentlichen Haushalt verbucht werden, so, wie dies mit den bisherigen Covid-19-Massnahmen gemacht wurde. Dadurch würde sich natürlich der strukturelle Saldo im ordentlichen Haushalt auf 3,7 Milliarden Franken erhöhen, weil weniger in den ordentlichen Ausgaben drin ist.

Finanziell hat dieser Antrag keine Auswirkungen. Es wird genau gleich viel Geld ausgegeben, ob Sie jetzt so oder so entscheiden. Das gesamte budgetierte Finanzierungsdefizit für das Jahr 2021 bleibt bei 4,9 Milliarden Franken. Auch die Summen des Ausgleichskontos und des Amortisationskontos würden letztendlich genau gleich bleiben, weil dann der höhere strukturelle Saldo beim Minderheitsantrag auch wieder verwendet würde, um das Amortisationskonto mit einem höheren Betrag für den zukünftigen Abbau der Covid-19-Ausgaben auszustatten. Der Unterschied ergibt sich also lediglich durch die einheitliche Verbuchung.

Die Minderheit begründet, wie schon erwähnt, ihren Antrag in erster Linie mit der höheren Transparenz, die sich dann eben durch diese einheitliche Verbuchung ergibt. Es gibt in der Tat bei diesen aussergewöhnlichen und nicht regelmässig wiederkehrenden Ausgaben keine objektiven oder rechtlichen Kriterien, welche eine eindeutige Antwort geben könnten zur Frage, wo was verbucht werden soll. Die Finanzkommission hat das sehr intensiv diskutiert und hat hier auch keine einheitlichen Kriterien gefunden. Man kann das also in diesen Fällen so oder so machen.

Vielleicht aber noch zur Klarstellung: Der Minderheitsantrag verletzt die Schuldenbremse nicht. Er ist kompatibel mit den Regeln der Schuldenbremse. Beides stimmt mit der Schuldenbremse überein. Die Verbuchung ist natürlich nicht einfach nur Sache des Bundesrates allein. Wir beschliessen ja den ausserordentlichen Zahlungsbedarf in Artikel 6. Zudem benötigt der ausserordentliche Zahlungsbedarf auch ein qualifiziertes Mehr. Es ist also schon auch Sache des Parlamentes, ob wir Beträge als ausserordentliche oder eben als ordentliche Beträge beschliessen.

Die Mehrheit der Kommission ist dennoch der Ansicht, dass sie nicht vom Antrag des Bundesrates abweichen will, und lehnt den Minderheitsantrag ab. Das Stimmenverhältnis betrug 14 zu 11 Stimmen. Ein Grund ist, dass es sich hier, wie erwähnt, lediglich um eine Frage der Verbuchung handelt und der Minderheitsantrag keine finanziellen Konsequenzen hat. Ein weiterer Grund ist auch die Sorge, dass eben ein struktureller Überschuss in der Höhe von 3,7 Milliarden Franken ein missverständliches Signal geben könnte, und zwar das [PAGE 2168] Signal, dass noch ein höherer Spielraum im ordentlichen Haushalt besteht.

Über diesen Minderheitsantrag werden wir erst am Ende der Beratungen abstimmen, wenn die Konsequenzen Ihrer Beschlüsse auf die Beträge im Bundesbeschluss klar sind. Ich bitte Sie, wenn wir dann darüber abstimmen, hier der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen.