AB 272317
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich gehe die Minderheitsanträge in Block 3 durch. Ich bitte Sie generell, dem Bundesrat zu folgen.
Die Minderheit Dandrès zur Position 301.A231.0168, "Generalsekretariat EDI", beantragt eine Aufstockung um 0,5 Millionen Franken. Das ist nicht notwendig. Die eingegebenen Projekte können mit dem entsprechenden Kredit finanziert werden, eine Aufstockung ist deshalb nicht notwendig. Was finanziert werden muss, ist gesichert.
Zum Antrag der Minderheit Guggisberg zur Position 303.A231.0160, "Massnahmen Gleichstellung Frau/Mann": Hier haben Sie der Istanbul-Konvention und damit der Aufstockung um 3 Millionen Franken zugestimmt. Bei dieser Position geht es darum, die Konvention auch umzusetzen. Ich denke, es ist logisch, dass auch die Mittel zur Verfügung zu stellen sind, wenn wir einer Konvention zustimmen. Die Istanbul-Konvention erhielt damals eine Mehrheit in diesem Parlament, und das ist jetzt folglich die entsprechende Aufstockung; wir haben damals darauf hingewiesen. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag Guggisberg abzulehnen.
Zum Minderheitsantrag Nicolet zur Position 318.A231.0244, "Familienergänzende Kinderbetreuung": Es handelt sich dabei um ein Impulsprogramm des Bundes. Diesbezüglich sind Projekte bereits angegangen und Verpflichtungen eingegangen worden. Eine Kürzung des Betrages würde dazu führen, dass das Programm nicht wie geplant ausgeführt werden könnte. Ich bitte Sie also, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Ich würde Sie aber einladen, ab 2023 den Kredit nicht mehr zu sprechen, denn dann läuft das Impulsprogramm aus. Es ist ein Startprogramm, das bis und mit 2022 läuft und für 2023 nicht mehr vorgesehen ist. Der Minderheitsantrag Nicolet würde vom Bundesrat ab 2023 aufgenommen werden, weil es sich um ein Impulsprogramm handelt. Dann wäre die Gelegenheit, diese Mittel zu streichen, weil das Programm bis dahin angelaufen ist.
Zum Antrag der Minderheit Guggisberg zur Position 318.A231.0247, "Kinderschutz/Kinderrechte": Bei dieser Position sieht die Mehrheit eine Aufstockung um 871[NB]000 Franken vor. Ich bitte Sie, hier die Minderheit Guggisberg zu unterstützen, die den Antrag des Bundesrates aufnimmt. Es ist eine willkürliche Erhöhung des Kredites. Es macht keinen Sinn, wenn dieser Kredit nicht in eine Gesamtstrategie eingebunden ist. Gerade in diesem Bereich geht es ja darum, eine etwas weitergehende Strategie umzusetzen. Es ist nicht[NB]notwendig, diesen Kredit aufzustocken, weil der Bundesrat diese Kredite im Rahmen der Gesamtstrategie abgestimmt hat. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Guggisberg zu unterstützen, weil er auch den Antrag des Bundesrates aufnimmt.
Zum Bundesamt für Verkehr und damit zum Minderheitsantrag Dandrès zur Position 802.A236.0109, "Behindertengleichstellung": Es wird eine Aufstockung um 3 Millionen Franken beantragt. Die Minderheit hat dabei offensichtlich nicht beachtet, dass Investitionen im Bereich der Behindertengleichstellung neu nicht mehr über die Bundesrechnung, sondern über den Bahninfrastrukturfonds finanziert werden. Dort ist der entsprechende Betrag vorgesehen. Es ist also nicht eine Kürzung, sondern wird lediglich über den Bahninfrastrukturfonds finanziert, wie neu vorgesehen. Dieser Betrag würde hier nicht am richtigen Ort aufgestockt. Überdies haben wir mit dieser Verschiebung, der Finanzierung über den Bahninfrastrukturfonds, die Kredite am richtigen Ort eingestellt. Dieser Minderheitsantrag ist also nicht notwendig, weil er etwas aufnimmt, das andernorts im Budget bereits eingestellt ist.
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag Dandrès abzulehnen.