Noser Ruedi · Ständerat · 2020-12-02
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei Absatz 3 meine Minderheit zu unterstützen.
Ich möchte zuerst einmal zwei, drei Dinge festhalten, bei denen wir uns alle einig sind. Erstens: Die Verträge sind gemacht, das Kreditprogramm ist gelaufen, es ist alles abgeschlossen. Wir reden hier nur über jene Verträge, die bereits gemacht wurden und bei denen alles vorhanden ist. Würde der Bundesrat Artikel 25 des Covid-19-Gesetzes neu auflegen, könnte er auch hier eine neue Regelung dazu vorschlagen. Das heisst, wir reden nur über abgeschlossene Verträge - das ist der erste Grundsatz.
Zweitens: Wir sind uns alle einig, auch der Bundesrat, dass die abgeschlossenen Verträge nicht mehr angepasst werden sollen; sie sind da, sie sind fertig, sie sollen nicht weiter angeschaut werden. Doch jetzt steht hier: "Die Kreditgeberin schliesst mit der Kreditnehmerin oder dem Kreditnehmer die Mittelverwendung nach Absatz 2 vertraglich aus." Das heisst, dass eigentlich alles abgeschlossen ist; der Nationalrat hat hier die Absätze 2bis und 2ter eingefügt, und jetzt müsste die Kreditgeberin auch das noch ausschliessen. Das will der Bundesrat meiner Ansicht nach nicht, und das möchte auch ich mit meiner Minderheit nicht. Es ist so, wie es hier steht, einfach sehr unklar - und auch wenn Sie es dann in der Botschaft nachlesen, bleibt es unklar. Wenn in der Botschaft z.[NB]B. stehen würde, dass bestehende Kredite nicht angetastet werden dürfen usw., dann wäre das schon eine wichtige Klärung.
Bitte bedenken Sie: Wir alle hier drin, inklusive Bundesrat Ueli Maurer und auch ich selbst, waren unheimlich stolz [PAGE 1167] darauf, wie schnell diese Kreditverträge abgeschlossen wurden. Wenn Sie noch die Verordnung hervornehmen, die Bundesrat Ueli Maurer im März gemacht hat, und die Anhänge durchschauen, dann sehen Sie: Dort steht, dass die Firma beim Kreditantrag alles in Selbstdeklaration ankreuzen kann; und auch im Vertrag mit der Bank steht drin, dass all diese Angaben eine Selbstdeklaration sind. Deshalb ist die Vermutung, dass das eine oder andere Kreuzchen am falschen Ort gemacht wurde - ob willentlich oder unwillentlich, lasse ich mal offen -, schon gerechtfertigt.
Jetzt schreiben wir hier nachträglich hinein, dass der Kreditnehmer das alles prüfen muss. Das finde ich eigentlich falsch. Es müsste mindestens zuhanden der Materialien gewaltig korrigiert werden. Oder noch besser: Sie übernehmen das, von dem ich der Ansicht bin, dass es geschehen müsste, und was meine Minderheit will, nämlich dass die Revisionsstelle dies in der Jahresrevision noch einmal rasch anschaut. Vielleicht sagt sie dann: Jawohl, lieber Herr X oder Herr Y oder Frau Z oder Frau G, Sie haben das richtig angekreuzt. Oder dann sagt sie den Leuten eben: Achtung, du hast dir hier noch ein Darlehen gegeben, auf das du keinen Anspruch hast und so weiter und so fort. Aber wenn Sie das jetzt vom Kreditnehmer verlangen, dann bleibt es toter Buchstabe und wird auch nicht kontrolliert.
Darum glaube ich eigentlich, dass der Antrag meiner Minderheit eine Präzisierung im Sinne des Steuerzahlers, im Sinne der Bürgschaftsgesellschaft und auch im Sinne der Banken und der Kreditnehmer wäre, weil damit das, was wir hier beschliessen, dann auch ordentlich abläuft. Eigentlich hätte das schon in der Verordnung drinstehen sollen. Allerdings muss ich Ihnen ehrlicherweise auch sagen, dass das vermutlich der Preis des schnellen Arbeitens ist; man kann nicht immer alles gleichzeitig machen. Da darf man, so glaube ich, auch niemandem einen Vorwurf machen. Der richtige Weg wäre aber, dass eine Revisionsstelle, wenn sie revidiert, standardmässig auch überprüfen würde, ob die Bedingungen für den Covid-19-Kredit eingehalten werden, wenn die Firma einen Covid-19-Kredit erhalten hat. Das wäre unaufgeregt und klar für alle.
Daher bitte ich Sie, hier meiner Minderheit zu folgen.