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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2020-12-02

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2020-12-02

Wortprotokoll

Seit Jahren, ja seit Jahrzehnten verspricht man uns eine Landwirtschaft, die im Einklang mit der Natur ist, mit dem Erhalten der Lebensgrundlagen. Die Verfassung verspricht es, der Bundesrat und die Branche selber; sie wirbt ja mit intakten Produkten aus der Natur. Es ist ein leeres Versprechen, die Realität ist eine andere.

Wir subventionieren unsere eigene Umweltzerstörung. Jedes Jahr investieren wir Milliarden in eine Landwirtschaft, welche kein einziges der Umweltziele einhält. Wir beobachten ein Artensterben in diesem Land, von Insekten, von Brutvögeln, von Fischen, einen Verlust an Biodiversität, der ungebremst voranschreitet. Es gelingt nicht, die Belastung mit Pestiziden und anderen für die Natur giftigen Stoffeinträgen wie Nitrate und Ammoniak auf ein für Natur und Mensch verträgliches Mass zu reduzieren. Es ist x-fach bewiesen, dass die Lebensgrundlagen zu hohen Stoffbelastungen ausgesetzt sind. Wir haben seit Jahren Studien, die zeigen, dass Grenzwerte systematisch überschritten werden. Die Eawag, das Forschungsinstitut der ETH, zeigt das auf, in den Jahren 2012, 2015, 2017 und 2019, und das auch in Gewässern, welche kein Siedlungsabwasser enthalten. Es sind längst nicht mehr nur die Umweltverbände, es sind auch die Fischer und die Wasserversorger, die Alarm schlagen. Das ist die Realität in unserem Land.

Was seither gemacht wurde: 2012 haben wir einen Aktionsplan aufgrund eines Postulates von Tiana Moser beschlossen. Es ist eine Willensbekundung. Es fehlt an Instrumenten, welche eine Wirkung herbeiführen würden. 2016 wurden die Umweltziele Landwirtschaft aktualisiert. Sie zeigen: Kein einziges Ziel der Landwirtschaft in Bezug auf die Umwelt wird erreicht, dreizehn Ziele werden verfehlt. Im letzten und in diesem Jahr empfehlen National- und Ständerat die beiden Bürgerinitiativen zur Ablehnung, und das ohne Gegenvorschlag.

Wir haben heute die Möglichkeit, eine glaubwürdige Umsetzung zu machen. Was wurde aber aus der Vorlage der WAK-S gemacht? Der Kommissionssprecher der Mehrheit hat im Eintretensvotum gesagt, die WAK-N sei im Wesentlichen dem Ständerat gefolgt. Das ist so nicht korrekt. Das, was als der eigentliche Kern dieser Vorlage bezeichnet wird, die Artikel 9 und 27 des Gewässerschutzgesetzes, ist von der Mehrheit ausgehöhlt worden. Ein Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter, auf die Unterscheidung zwischen relevant und nicht relevant verzichten und alle Wirkstoffe und Abbauprodukte einbeziehen, die den Grenzwert überschreiten: Das wäre der Kern des künftigen Gewässerschutzes. [PAGE 2201]

Was hier übrig bleibt, hat ohne Korrektur durch die Minderheiten zu wenig Substanz und wird dem Ausmass des Problems bei Weitem nicht gerecht. Es ist heute der Moment, wo Sie, geschätzte Ratsmitglieder aus der SVP, aus der CVP, aber auch aus der FDP, beweisen können, dass Sie das Trinkwasser und das Ökosystem wirklich schützen wollen, dass Sie sich von Ihren leeren Versprechungen der Vergangenheit verabschieden und zum Handeln übergehen.

Ich bitte Sie, die Minderheitsanträge zu unterstützen; die grünliberale Fraktion wird dasselbe tun.