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Ettlin Erich · Ständerat · 2020-12-02

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02

Wortprotokoll

Es ist das Fähnlein der zwei Aufrechten, die hier eine Minderheit bilden - und trotzdem haben wir den Minderheitsantrag eingereicht.

Zu meiner Interessenbindung: Ich bin bekanntlich selber Wirtschaftsprüfer und Mitglied im Public-Affairs-Ausschuss von Expertsuisse, dem Branchenverband für die Revisionsstellen. Deshalb überrascht es nicht, dass ich hier das Wort ergreife.

Vielleicht vorgängig zum Zahlenkonzept: Es geht hier darum, dass man sagt, die Revisionsstellen sollten prüfen, ob die Verträge eingehalten worden sind. Doch 80 Prozent der Kapitalgesellschaften in der Schweiz haben gar keine Revisionsstelle. Sie belohnen damit also sicher mal die Gesellschaften, die keine Revisionsstelle haben, die sich davon befreit haben. Bei diesen gibt es dann im Konzept des Bundesrates gar keine Aufsicht. Bei den übrigen Gesellschaften, die eine Revisionsstelle haben, gibt es die eingeschränkte und die ordentliche Revision. Ich sage das deshalb, weil das Konzept der Minderheit dies trennt. Die eingeschränkte Revision heisst "eingeschränkt", weil sie eingeschränkt ist und für kleinere Verhältnisse gilt: Sie sollte kostengünstig sein, sie hat einen eingeschränkten Prüfungsbereich und führt zu einem eingeschränkten Prüfungsbericht - sie schaut einfach nicht alles an. Die wichtigste Prüfung, die sie macht, betrifft die Frage, ob die Jahresrechnung mit dem Obligationenrecht übereinstimmt. Sie prüft aber nicht, wie die Gesellschaft geschäftet und wie sie allenfalls das Geld verwendet hat; das ist nicht Prüfungsinhalt, sonst müssten wir hier in die ordentliche Revision wechseln. Das heisst, die eingeschränkte Revision wird prüfen, ob die Covid-19-Kredite richtig finanziert sind, aber nicht, ob die Kreditbedingungen eingehalten werden. So viel vielleicht vorneweg.

Nun sollen durch diese Konzeption des Bundesrates die ordentliche und die eingeschränkte Revision, wenn denn überhaupt eine Revisionsstelle vorhanden ist, zu Erfüllungsgehilfen der Bürgschaftsgenossenschaften werden, und das ist eigentlich ein Setup-Fehler. Wir wissen, dass wir hier ein gutes Instrument gemacht haben. Aber man hat es schnell gemacht, und es besteht das Problem, dass man sich nicht um die Prüfung der Kredite gekümmert hat. Die Banken sagen: Wir prüfen nicht, weil wir die Bürgschaft ziehen, wenn etwas nicht stimmt. Und die Bürgschaftsgenossenschaft sagt: Wir haben zu wenig Mittel, wir können nicht prüfen. Also nimmt man einfach die Revisionsstelle. Da es eine solche in den meisten Fällen aber nicht gibt, verzichtet man dort auf jegliche Prüfung; und dort, wo es eine gibt, hofft man, dass sie etwas sieht. Es wird also quasi auf dem Buckel der Revisionsstellen versucht, diese Regelungslücke noch zu füllen. Das ist aber nicht einfach eine Aufgabe, die sie erledigen oder nicht erledigen können, denn dies hat mit Verantwortung und damit auch mit Haftung zu tun. Hier übernimmt die Revisionsstelle - nicht willentlich, sondern weil wir es so regeln - also eine zusätzliche Haftung. Nun kann man schon sagen: Ihr müsst nur reagieren, wenn ihr es seht; wenn ihr es nicht seht, ist es kein Problem. Trotzdem wird es am Schluss heissen: Warum habt ihr das nicht gesehen? Ihr wart ja dort, warum habt ihr es nicht gesehen?

Der Lösungsansatz der Minderheit ist deshalb ein Kompromiss. Sie kennen die nationalrätliche Version. Gemäss diesem Konzept sagt man: Geprüft wird im Auftrag der Bürgschaftsgenossenschaft und nur, wenn die Bürgschaftsgenossenschaft diesen Auftrag erteilt; die Revisionsstelle als solche muss dies mit ihrem normalen Aufgabenset nicht anschauen. Der Nationalrat geht also viel weiter als die Minderheitslösung, die wir hier vorschlagen. Wir haben versucht, einen Mittelweg zu gehen. Im Konzept bleibt die Minderheit aber beim Bundesrat: Die Revisionsstelle schaut hin und meldet ihre Erkenntnisse auch - bei uns kommt aber eine austarierte, rechtlich korrekte und auch vollziehbare und realistische Variante zum Zug.

Der von der Minderheit beantragte Artikel 23 nimmt zuerst eine sprachliche Klärung vor: Man spricht hier von "Revision" und nicht von "Prüfung". Dann grenzt er ein, welches denn überhaupt der Prüfungsbereich wäre: Es wären die Dividenden und Darlehen, die nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstaben a und b nicht ausgeschüttet bzw. zurückbezahlt werden dürfen.

Zudem beschreibt der Artikel den richtigen Modus der Information. Gemäss dem Konzept des Bundesrates geht die Revisionsstelle hin und sagt: Du hast den Kredit nicht richtig verwendet; entweder berichtigst du das bis Ende Jahr, oder ich informiere die Bürgschaftsgenossenschaft, die dann die Strafverfolgungsbehörden informieren wird. Sie müssen sich das einmal vorstellen: Der Revisor einer Gesellschaft muss dies der Bürgschaftsgenossenschaft melden, die der Firma dann die Strafbehörden auf den Hals hetzt. Das ist hier eigentlich die Konzeption. Der Antrag der Minderheit geht bei der Kaskade der Information hingegen korrekt vor. Man sagt: Zuerst wird der Verwaltungsrat informiert; wenn dieser nicht reagiert, gelangt die Revisionsstelle - wenn sie denn etwas gesehen hat - an die nächste Stufe, also an die Generalversammlung; und wenn selbst die Generalversammlung nichts macht, dann wird die Bürgschaftsgenossenschaft informiert. Ich glaube, das ist auch rechtlich der richtige Weg. Wichtig ist, dass wir hier nur noch von den ordentlichen Revisionen sprechen. Das betrifft die Revisionsstellen mit einem erweiterten Prüfungsbereich: Sie schauen genau hin, haben einen grösseren Fokus und sind auch als Unternehmen grössere Einheiten.

Deshalb, so denke ich, ist der Minderheitsantrag ein Zwischenweg zwischen dem Beschluss des Nationalrates und dem Entwurf des Bundesrates und könnte hier die Lösung zwischen den beiden sein - es sei denn, Sie sagen, wir würden die Bundesratslösung auch im Nationalrat durchbringen. Der Minderheitsantrag wäre ein gangbarer Weg, zu dem auch die Verwaltung gesagt hat: Wir hätten lieber die [PAGE 1173] Bundesratslösung, aber wenn das nicht geht, dann möchten wir diese Minderheitsvariante und nicht die Nationalratsvariante.

Noch etwas ganz zum Schluss, und ich zitiere hier das Votum von Bundesrat Maurer, das er vorhin bei Artikel 2 vorgetragen hat: Die Revisionsstelle - sofern es denn eine gibt - wird im Bericht ohnehin schreiben, die Gesetze würden eingehalten. Das ist genau das Problem: dass man von der Revisionsstelle erwartet, dass sie dies schreibt. Hier tönt alles so einfach. Klar ist es einfach, zu prüfen, ob eine Dividende ausgeschüttet worden ist oder nicht. Aber es geht dabei um alle Leistungen der Gesellschaft gegenüber dem Aktionär - um alle! Wenn ein Garagist also aus seinem eigenen Betrieb ein Auto mietet, dann muss ich hingehen und schauen, ob er den richtigen Preis bezahlt - sonst ist das eine Gewinnverwendung. Daran werden die Revisionsstellen immer scheitern, und das ist ein Problem. Jetzt kann man sagen: Das nehmen wir hin, das ist dann halt einfach so. Doch genau deshalb habe ich die Minderheit aufrechterhalten: weil ich darauf hinweisen will, dass wir uns bewusst sein müssen, dass wir den Revisionsstellen hier zusätzliche Aufgaben aufbürden. Diese müssten dann eigentlich hingehen und sagen: Wir müssen mehr Lohn für unsere Revision erhalten, denn wir müssen zusätzlich prüfen, ob die Firma bei den Covid-19-Krediten das ganze Geld richtig verwendet hat.

Ich bin mir bewusst, dass mein Minderheitsantrag keine grosse Chance hat. Doch wie hat Kollege Noser heute gesagt: Ich habe keine Mehrheit, aber ich habe dann recht. Das würde ich zwar nicht so sagen, ich bitte Sie aber doch, diesen Minderheitsantrag so gut wie möglich zu unterstützen.