AB 272538
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der Kommission, der Mehrheit zu folgen und den Minderheitsantrag abzulehnen. In der Kommission fiel der Entscheid mit 8 zu 5 Stimmen.
Es stimmt: Richtige und nicht richtige Unternehmungen gibt es nicht. Das war auch nie eine Begründung der WAK-Mehrheit. Die Frage stellte sich, was der Sinn der Härtefallregelung ist. Die Härtefallregelung hat zum Ziel, eben Härtefälle zu regeln, also insbesondere Existenzsicherungen vorzunehmen, wo die Existenz gefährdet ist. Jahresumsätze unter 100[NB]000 Franken sind in der Regel Teilzeitbeschäftigungen, in wenigen Fällen vielleicht Vollzeitbeschäftigungen. In diesen Fällen sind es aber in aller Regel entweder Selbstständigerwerbende oder Inhaber einer GmbH und kaum grössere Unternehmungen mit anderen Lohnkosten. In diesen Fällen ist die EO zuständig; dafür haben wir extra eine EO-Regelung getroffen. Der Aufwand für diese Fälle, das hat Kollege Ettlin schon richtig gesagt, ist für die Kantone sehr gross. Wenn wir jetzt eine letztlich massive Mengenausweitung, also eine Senkung von 100[NB]000 auf 50[NB]000 Franken, vornehmen, dann wird das einen erheblichen Zusatzaufwand kreieren. Hier ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass man bei 100[NB]000 Franken bleiben sollte.
Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen.