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AB 272587

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2020-12-02

Wortprotokoll

Nur noch einmal ganz kurz: Das SECO schreibt mir, dass es zu einer Verzögerung von bis zu drei Monaten führen würde, wenn alle diese Fälle noch einmal aufgerechnet werden müssten. Wenn Sie aber das Gesetz am 18. Dezember verabschieden, schlagen wir Ihnen vor, dass wir die neue Verordnung, an der wir bereits arbeiten, erst am 1. Januar in Kraft setzen würden. Ab dem 1. Januar wären dann die befristet Angestellten und die Lernenden wieder mit eingeschlossen.

Zugunsten der Zukunft möchten wir möglichst schnell vorwärtsmachen. Gleichzeitig möchten wir Sie aber auch bitten, auf die Rückwirkung zu verzichten. Insbesondere die befristeten Arbeitsverhältnisse müssten alle wieder evaluiert werden - gewisse Leute sind vielleicht bereits nicht mehr dort, über 10[NB]000 Firmen müssten neue Abrechnungen erstellen. All das müsste geprüft werden, was einfach in keinem Verhältnis steht. Mit neuen Regeln ab dem 1. Januar wäre alles klar. Dass eine kleine Lücke entsteht, ist tatsächlich nicht auszuschliessen, aber in Anbetracht der Überlastung der Arbeitsämter, die bereits von einem Notstand sprechen, sollten wir uns davor hüten, hier rückwirkend noch einmal etwas zu beschliessen, was nicht so wahnsinnig entscheidend ist, Einzelfälle immer ausgenommen.