preparatory:AB 272698
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-03
Wortprotokoll
Der Minderheitssprecher hat es bereits selbst erwähnt: Schon heute kann ein Einreiseverbot verhängt werden, wenn eine Ausländerin oder ein Ausländer Sozialhilfekosten verursacht. Daran ändert die Übernahme der neuen SIS-Grundlage nichts. Der Entwurf des Bundesrates sieht keine Neuerung vor. Zudem ist zu betonen, dass es sich um eine Kann-Bestimmung handelt. Die Behörden können die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen. In der Praxis kommt diese Bestimmung nur bei einem selbst verschuldeten Bezug von hohen Sozialhilfebeiträgen, d. h. von mehr als 50[NB]000 Franken, als alleiniger Grund für ein Einreiseverbot zur Anwendung. In diesen Fällen ist ein Einreiseverbot wichtig und angezeigt.
Wie bereits im Nationalrat wurde dieser Antrag auch von unserer Kommission abgelehnt, dies mit 10 zu 3 Stimmen. Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit zu folgen.