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Merz Hans-Rudolf · Ständerat · 2002-09-26

Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-09-26

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen zunächst meine Interessenbindung offen legen. Ich bin Verwaltungsratspräsident der Helvetia Patria Versicherungen.

Eine kleine Klammerbemerkung: Diese Versicherung hat ja zwei Namen. Der Name Patria steht für den Teil Lebensversicherung, und diese Lebensversicherung basiert auf einer Genossenschaft, bei welcher jeder Mann und jede Frau automatisch Mitglied werden, wenn sie einen Vertrag abschliessen. Damit ist auch klar, wo dann die Überschüsse hinfliessen. Diese Genossenschaft besitzt 38 Prozent am Gesamtunternehmen, ist also ein starker, aber nicht der Mehrheitsaktionär. Die Konstrukteure dieser Architektur hat man seinerzeit als etwas konservativ betrachtet und gesagt, sie gingen zu wenig unternehmerisch an die Sache heran. Heute darf man doch im Lichte der Erwartungen und der Debatten sagen: Das wäre ein mögliches Muster, ein Modell, wie man künftig diese Bereiche eben gliedern kann und sie trotzdem am Markt und an der Börse hält. Das ist aber nur eines der möglichen Modelle; ich möchte natürlich unserer Konkurrenz keine Vorschläge und insbesondere auch keine Vorschriften machen. Wir werden auch aus dem Kollektivgeschäft nicht aussteigen, Herr Kollege Jenny; das ist sicher. - Klammer geschlossen!

Die heutige Debatte ist nötig. Nur hätte ich sie mir etwas früher und im Ton etwas weniger emotional gewünscht. Es wäre schön gewesen, wenn der Bundesrat im Sommer das Zeichen gesetzt hätte, dass wir vor einem Problem stehen, und gesagt hätte, welche Möglichkeiten sich zu dessen Lösung anbieten, sodass wir im Herbst dann unter Berücksichtigung aller Argumente miteinander hätten diskutieren können.

Nun ist es anders gelaufen, aber ich denke, dass im Interesse von doch zahlreichen Beteiligten und von sehr vielen Betroffenen - und es gibt ja von beiden - nun wieder zur Tagesordnung zurückgekehrt werden muss. Das heisst aber für mich nicht, dass alles beim Alten bleiben muss - das möchte ich ganz klar sagen -, sondern wir müssen jetzt im Sinne von Sofortmassnahmen und im Sinne von künftigen Spielregeln denken. Es steht auch sehr viel auf dem Spiel: Es geht nämlich um unser bewährtes Dreisäulenmodell. Die grösste Gefahr ist, dass man jetzt übers Ziel hinausschiesst bzw. das Kind mit dem Bade ausschüttet. Wir müssen jetzt zu nüchternen Fakten zurückkehren und die Diskussion versachlichen. Ich denke insbesondere an zwei Dinge.

1. Wir müssen Sofortmassnahmen treffen. Wer immer hier heftig diskutiert: der Garantiezinssatz ist eine Grösse, die eng mit der Finanzmarktentwicklung zusammenhängt. Seit einigen Jahren verharrte der Mindestzinssatz über dem Zinssatz von risikolosen Anlagen - eine solche wäre die Bundesobligation. Das zwang die Versicherer u. a. dazu, ihre Aktienanteile zu erhöhen, Herr Kollege Studer. Seit 1996 konnte der Minimalzins von 4 Prozent deshalb [PAGE 804] eigentlich nur noch dann erreicht werden, wenn man einen etwas risikobehafteteren Anlagemix gesucht hat. Bis im Jahr 2000 ging das eigentlich gut, aber ab dem Jahr 2001 blieben die Börsengewinne aus. Die Schwankungsreserven schmolzen dahin, und zwar schnell! Die massiven Wertberichtigungen schmälerten dann eben auch die in den guten Jahren aufgebauten Bewertungsreserven. Von dieser negativen Entwicklung sind aber nicht nur die Lebensversicherungen und die von ihnen verwalteten Sammelstiftungen betroffen: Nein, denn sogar mehr als jede vierte autonome Kasse, deren Situation Herr Stähelin ausführlich geschildert hat, weist heute eine Unterdeckung auf und ist eigentlich in einem schlechteren Zustand, als wir es als Lebensversicherer sind - ganz zu schweigen von den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Sie werden Ende Jahr dann noch Augen machen, wenn die Verantwortlichen unserer Bundespensionskasse Publica sagen werden, wie es steht: Heutzutage muss man davon ausgehen, dass der Fehlbetrag die Höhe von 2 Milliarden Franken übersteigen wird. Wir werden den Fehlbetrag finanzieren müssen, obwohl dazu dann nicht die Finanzrechnung dienen wird, wir werden das anders lösen müssen. Es betrifft also nicht nur die Lebensversicherer, sondern auch wir sitzen in diesem Boot.

Bei der Einführung des BVG im Jahr 1985 ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die jährlichen Lohnerhöhungen und der BVG-Mindestsatz sich etwa im Gleichschritt bewegen. In der Tat liegt der geforderte BVG-Zins aber weit über der Lohnentwicklung: Während der Satz von 4 Prozent über die 16 Jahre hinweg immer beibehalten worden ist, entwickelten sich die Löhne aufgrund der tiefen Inflation und aus anderen Gründen nur um 2,6 Prozent. Eigentlich hat man das Leistungsziel aus der Sicht der Versicherer damit jederzeit erreicht.

2. Die künftigen Spielregeln: Das Wachstum des Bruttoinlandproduktes beträgt derzeit etwa 1 Prozent. Nun könnten wir noch lange per Gesetz ein Wachstum von 4 Prozent beschliessen, aber wenn die Volkswirtschaft lahmt, dann tritt das eben nicht ein, und dann kommt es zu einem Ausfall. Dann frage ich mich, wer für diesen Ausfall verantwortlich sein wird: Sind es etwa jene, die ein solches Gesetz beschliessen? Wenn ja, wer nimmt dann diese Verantwortung wahr? Hier ist die Situation ein bisschen ähnlich: Die Versicherer haben nicht nur wenig Einfluss auf das Börsengeschehen, im Gegenteil, sie mussten ihre Aktienbestände mit riesigen Verlusten auf heute unter 10 Prozent des Anlageportefeuilles absenken - wir haben jetzt keine 10 Prozent mehr. Das ist doch keine nachhaltige und langfristige Finanzierung, wie es sich für einen Lebensversicherer gehört, der doch in allen Fristigkeiten und in allen Bereichen der Anlagen seine Risiken gleichmässig verteilen muss. Er muss doch die Liquiditätsbereitschaft auf den Zeitpunkt eines Geschehnisses oder eines Datums hin haben, um seine Versicherungsverträge erfüllen zu können.

Was mit uns jetzt hier getrieben wird - ich muss Ihnen das offen sagen -, ist eine Art Hase-und-Igel-Spiel: Auf der einen Seite müssen wir 4 Prozent haben, auf der anderen Seite kippt die Börse; man jagt uns jetzt hin und her, und alle schreien. Dabei machen wir ja nur das, was uns das Gesetz vorschreibt. Deshalb müssen wir beides tun: Wir müssen jetzt den Mindestzinssatz senken, wir müssen gleichzeitig aber auch die Spielregeln anpassen. Damit bin ich einverstanden. Die Versicherungswirtschaft wird sich nicht dagegen wehren. Ich denke: Sie muss sich damit abfinden.

Die Versicherungswirtschaft wird konstruktiv mitarbeiten, und zwar in drei Richtungen:

1. Wir müssen mehr Transparenz offerieren - Frau Spoerry hat es auch gesagt -, wir müssen diesem Element zustimmen. Ich muss allerdings fairerweise sagen: Wenn man das Gesetz und die Verordnungen liest, dann stellt man fest, dass man in vielen Bereichen bisher keine Verpflichtungen zu solcher Transparenz gehabt hat. Viele Leute haben sich dafür auch gar nicht eingehend interessiert. Plötzlich hat sich jetzt die ganze Lage geändert, zur Überraschung von allen. Nun haben sich aber einzelne Versicherer bereits zur Einführung von neuen Massstäben verpflichtet. Sie wollen den Sicherungsfonds - das ist ein wichtiger Puffer - für die Bereiche Kollektiv- und Einzelleben getrennt führen. Sie wollen auch detaillierte Gewinn- und Verlustrechnungen mit dem Nachweis der gewährten Überschussanteile einführen. Ich denke, das entspricht den Forderungen, die jetzt insbesondere auch vonseiten der SP gestellt werden. Auch die Prämien und deren Verwendung sollen künftig detailliert begründet werden. Dagegen spricht eigentlich kein vernünftiges Argument.

2. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Flexibilisierung begrüsse ich. Natürlich, Herr Kollege Studer, auf lange Sicht betrachtet haben Sie Recht; aber Sie haben jetzt mit der Börsenentwicklung gesehen, dass man zwischendurch in börsenbedingte Risiken hineinläuft und dadurch den ganzen Marsch gefährdet. Nur eine Flexibilisierung kann das verhindern. Die Kompetenz für die Festlegung dieses Zinssatzes muss auch weiterhin - da bin ich mit Herrn Jenny einverstanden - beim Bundesrat liegen. Die Richtlinie soll der Satz der Bundesobligationen, aber auch die Lage der Vorsorgeeinrichtungen sein. Sowohl die Privatversicherer wie alle Vorsorgeträger benötigen eine flexiblere Handhabung, um rasch auf die Entwicklung des Zinses nach oben oder unten reagieren zu können. Die Festlegung des Zinssatzes muss eine Anlagepolitik ermöglichen, mit der eigentlich dauernd ein Deckungsgrad von 100 Prozent erreichbar ist. Nur so können die Ansprüche aller Versicherten jederzeit sichergestellt werden. Die Schwankungsbreite muss - ich sage jetzt einfach mal eine Zahl - zwischen 2 und 6 Prozent liegen. Das wäre wahrscheinlich etwa die vernünftige Grössenordnung. Die Überprüfung sollte alle zwei Jahre stattfinden. Was nämlich unter dem Strich letztlich zählt, das ist die Realverzinsung und nicht der Minimalzins. Das hat noch gar niemand in die Diskussion eingebracht; das muss man sich jetzt auch einmal überlegen. Der Minimalzins ist gar nicht so wichtig wie die Realverzinsung.

Ich möchte mich zur Situation in der EU nicht äussern. Es wäre im Sinne eines Exkurses noch interessant gewesen, über die Grenzen zu sehen, wie es dort geht. Ich möchte heute auch keiner Freigabe des Zinses das Wort reden. Ich glaube, das könnte man später vielleicht einmal in Aussicht stellen. Die Ausgangslage erlaubt es nicht. Abgesehen davon hätte es auch steuerliche Nachteile.

3. Ein weiteres Element ist die Versicherungsaufsicht. Frau Kollegin Spoerry hat auch darauf hingewiesen. Es bieten sich ja grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die jetzt zur Diskussion stehen. Aus der Sicht der Versicherer ist es eigentlich nicht so entscheidend, welches dieser beiden Systeme wir wählen, also ob wir eine integrierte Finanzaufsicht haben oder ob wir die Versicherungsaufsicht getrennt haben. Viel wichtiger ist es für uns deshalb - verschiedene Rednerinnen und Redner haben gesagt, dass das Gebiet sehr kompliziert ist -, dass wir ein effizientes, ein qualitativ hoch stehendes und ein personell bestbesetztes System haben, dass wir Gesprächspartner finden, die diese Dinge eben auch verstehen und mit denen man sich auseinander setzen kann. Das ist mir viel wichtiger als die Struktur. Darüber wird in einem späteren Verfahren ja zu diskutieren sein. Die Revision der Finanzmarktaufsicht steht ja ins Haus, das werden wir dann dort beeinflussen können.

Ich möchte noch auf zwei grosse Gefahren hinweisen:

1. Ich habe gesehen, dass insbesondere beim Nationalrat eine Flut von Vorstössen, Motionen und Fragenkatalogen vorliegt. Okay, das verstehe ich. In vielen solchen Fällen dauert es dann sehr lange, bis die Antworten vorliegen. Dann sinkt auch der Leidensdruck wieder etwas, weil man Bearbeitungszeit hat. Aber davor möchte ich hier warnen. Wir müssen diese Sofortmassnahmen bezüglich Minimalzinssatz treffen. Der Bundesrat muss dabei bleiben; ich möchte ihn ausdrücklich dazu ermuntern, die Versicherer brauchen das. Das ist meiner Meinung nach unverzichtbar. Sonst müsste man dann später sagen: Operation gelungen, aber Patient gestorben.

Aber wir sind nicht daran interessiert, die anderen Dinge auf die lange Bank zu schieben - gar nicht. Denn die Versicherungen brauchen Klarheit, sie brauchen Rechtssicherheit. [PAGE 805] Wir müssen so schnell als möglich wieder arbeiten können, ohne dass wir dauernd von Diskussionen und Interpellationen beeinflusst werden. Wir im Parlament haben ja die Möglichkeit - das wurde vom Kommissionspräsidenten zu Recht gesagt -, im Rahmen der anstehenden BVG-Revision, aber auch des Projektes Oberaufsicht über die Kapitalmärkte selber zu handeln. Wir müssen das tun, und zwar so bald als möglich.

2. Da richte ich mich jetzt an unsere Kolleginnen und Kollegen von der SP-Fraktion. Ich verstehe natürlich ihren Reformstau, ich verstehe zum Teil auch ihre Verärgerung - absolut. Aber ich bitte sie, jetzt dafür zu sorgen, dass man nicht überschiesst. Wenn wir dann zu weit gehende Anlagevorschriften bekommen, die bis in alle Details hineinreichen, dann riskieren wir, dass die operativen Geschäfte nicht mehr durch die Unternehmen, sondern praktisch durch den Staat geführt werden und dass die Versicherer zu Marionetten werden. Damit werden die Entscheide nicht besser, im Gegenteil.

Ein Zweites kommt dazu: Es entstehen dadurch Grauzonen der Verantwortlichkeit. Wenn der Staat in seinen Vorschriften zu weit und zu tief geht, riskiert man im schlimmsten Falle eine kalte Verstaatlichung des Dreisäulenprinzipes. Das darf auf keinen Fall geschehen, das darf uns diese Errungenschaft nicht wert sein.

Ich beantrage Ihnen, sowohl die Empfehlung wie das Postulat zu überweisen und weiter gehenden Motionen dann später eine Absage zu erteilen. Ich bin froh, dass Frau Saudan ihren Antrag zurückzieht. Ihre berechtigten Anliegen kann man jetzt anschauen.

Zum Schluss danke ich dem Bundesrat für die Interpellationsantworten und dem Kommissionspräsidenten für die sehr gute Einführung, mit der er den Überblick über das ganze Problem gegeben hat.