Bischof Pirmin · Ständerat · 2020-12-03
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-03
Wortprotokoll
Ich habe mir überlegt, ob ich heute eine Debatte zu diesem Thema verlangen soll oder nicht. Ich habe die Interpellation ja in der Herbstsession eingereicht. Inzwischen hat der Bundesrat am 11. November der Öffentlichkeit seine Position bezüglich seiner Vorgehensabsichten beim institutionellen Rahmenabkommen bekannt gegeben. Als Rechtsanwalt ist mir auch bewusst, dass man, wenn man in Aussicht stellt, mit einer Gegenseite Verhandlungen zu führen, insbesondere der Öffentlichkeit gegenüber nicht alle Karten aufdeckt, um die eigene Verhandlungsposition nicht zu schwächen. Ich habe mich dann entschieden, doch eine Debatte zu verlangen, weil ich glaube, dass sich auch im Rahmen dieser Verhandlungsdiskussion Fragen stellen, die der Bundesrat heute beantworten kann. Er hat dies in der Stellungnahme zu meiner Interpellation teilweise getan und teilweise nicht.
Ich glaube, was offengelegt werden kann, Herr Bundesrat, ist der vorgesehene Zeitplan. Der Bundesrat hat diesen teilweise bekannt gegeben. Er hat gesagt, dass er sehr schnell mit der EU Kontakt aufnehmen möchte. Er hat das offenbar auch getan. Pressemeldungen entnehmen wir jetzt, dass der Zeitplan bereits etwas ins Stocken geraten ist, weil die Seite der EU-Kommission, vielleicht aus personellen oder anderen Gründen, nicht bereit war, die entsprechenden Verhandlungsvorschläge - sei es über Internet oder nicht über Internet - anzunehmen.
Ich bitte den Bundesrat, etwas Aktuelles zum Zeitraster zu sagen, namentlich auch zu folgender Frage: Könnte es für die Schweiz, wenn jetzt die Verhandlungen verzögert werden, nicht auch ein Vorteil sein, weil dann in der Zwischenzeit bezüglich des Brexit etwas mehr Klarheit entsteht? Offenbar beziehen sich die Äusserungen seitens der EU der Schweiz gegenüber, die als Begründung angegeben wurden, unter anderem auch darauf, dass die EU mit der Brexit-Frage sehr ausgelastet ist. (Zwischenruf des Präsidenten: Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie am Schluss Ihres Votums sind?) Nein, ich bin nicht am Schluss; ich warte, bis der Herr Bundesrat wieder zuhören kann. - Danke. Ist es nicht möglicherweise auch ein Vorteil für die Schweiz, wenn die EU-Seite im Moment durch die Brexit-Frage zeitlich offenbar ziemlich ausgelastete Agenden hat und die entsprechenden Verhandlungen erst später stattfinden können?
Was die drei Punkte betrifft, die der Bundesrat der Öffentlichkeit ja mitgeteilt hatte und die er aufzuwerfen gedenkt, war ich erfreut über die Neupositionierung des Bundesrates, was die Unionsbürgerrichtlinie betrifft. Sie haben in der Beantwortung der Frage richtigerweise gesagt, dass der Entwurf des Rahmenabkommens vom Dezember 2018 keine diesbezügliche Vereinbarung enthalte. Neu müsse diese Frage jetzt klargestellt werden. Diese Äusserung freut mich, denn bei der Aushandlung des Abkommensentwurfes war das noch nicht der Fall. Dort hatten sich die beiden Seiten noch nicht geeinigt. Die EU-Seite beharrte darauf, dass die Schweiz die Unionsbürgerrichtlinie integral übernimmt. Die Schweizer Seite wollte das nicht. Man hat sich dann so beholfen, dass man gesagt [PAGE 1213] hat: Dann sagen wir im Abkommen einfach nichts über diese Frage.
Jetzt ist der Bundesrat offenbar zum Schluss gekommen, dass man im Abkommen doch etwas über diese Frage sagen müsse, dass dies, wie er sagt, klargestellt werden müsse. Das bedeutet wohl, dass dies jetzt doch in Nachverhandlungen münden wird. Oder sind das, Herr Bundesrat, immer noch nur Klärungsgespräche, die stattfinden?
Das mündet dann auch in die Frage der Streitbeilegung. Der Bundesrat möchte die Frage der Streitbeilegung in den Gesprächen mit der EU nicht mehr neu aufwerfen. Das enttäuscht mich. Es ist wahrscheinlich, dass diese Frage in der Schweiz rein abstimmungsarithmetisch die entscheidende sein wird. Es wäre jetzt die Gelegenheit, auch zu dieser Frage, die doch die Souveränität der Schweiz betrifft, entsprechende Präzisierungen vorzunehmen. Ich hoffe, dass der Bundesrat dies indirekt über die drei Punkte macht, die er angesprochen hat. Je mehr es dem Bundesrat gelingt, Immunisierungen von kleinen oder hoffentlich grösseren Bereichen gegenüber künftigen verpflichtenden Rechtsübernahmen vorzunehmen, desto einfacher könnte die Sache in einer Beschlussfassung werden.
Ich weiss nicht, inwieweit der Bundesrat hier etwas über allfällige Immunisierungsabsichten in diesen drei Bereichen sagen kann. Ich bedanke mich jedenfalls für die Stellungnahme zu meiner Motion und bin gespannt auf die heutigen Antworten von Herrn Bundesrat Cassis.