Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-20

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2000-03-20

Wortprotokoll

Sie haben in Artikel 10 dieses Gesetzes festgelegt, dass es die Kantone und die Gemeinden sein sollen, welche die Tarifstruktur festlegen. Diese sollen auch die Kompetenz haben, in Ausnahmefällen unterschiedliche Anschlussgebühren festzulegen. Es macht keinen Sinn, dass für die Übergangszeit nun eine andere Regelung gewählt wird.

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2000-03-20 | Lexipedia | Lexipedia