Hess Hans · Ständerat · 2002-10-01
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-10-01
Wortprotokoll
Hier wird die zulässige Zeit zwischen der Rekrutierung und dem Absolvieren der Grundausbildung von zwei Jahren auf drei Jahre heraufgesetzt. Dem können wir ebenfalls folgen.