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Herzog Eva · Ständerat · 2020-12-07

Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-07

Wortprotokoll

Zuerst allgemein zum Finanzdepartement: Der Voranschlag 2021 für das Eidgenössische Finanzdepartement weist einen Aufwand von rund 17 Milliarden Franken und Investitionsausgaben von rund einer halben Milliarde Franken aus. Der Eigenaufwand beläuft sich auf gut 3 Milliarden Franken, rund drei Viertel sind Transferaufwand, der sich zu 90 Prozent auf die drei Verwaltungseinheiten Finanzverwaltung, Steuerverwaltung und Zollverwaltung konzentriert. Das widerspiegelt sich in jeder Rechnung und in jedem Voranschlag. Gegenüber dem Voranschlag 2020 sinkt der Gesamtaufwand um rund 1 Prozent, während der Eigenaufwand nahezu unverändert bleibt.

In den letzten fünf Jahren sind die IKT-Ausgaben im Eidgenössischen Finanzdepartement kontinuierlich angestiegen, im Schnitt um rund 10 Millionen Franken pro Jahr; das entspricht etwa 4 Prozent. Das BIT und das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) wurden bei diesen Berechnungen nicht berücksichtigt, weil sie als Ämter mit einer Querschnittfunktion in ihren Budgets Gelder eingestellt haben, die in der ganzen Bundesverwaltung verwendet werden. Die Entwicklung wird in den kommenden Jahren ähnlich verlaufen. Im EFD gibt es mit Superb, Dazit und Migration Rechenzentrum drei IKT-Schlüsselprojekte.

Damit komme ich zum Generalsekretariat. Der Voranschlag 2021 präsentiert sich relativ stabil. Der Funktionsaufwand des Generalsekretariats beläuft sich insgesamt auf rund 50 Millionen Franken und nimmt gegenüber dem Voranschlag 2020 um fast 9 Millionen Franken zu. Dies liegt an der Einrichtung des Nationalen Zentrums für Cybersicherheit, welches der Bundesrat im letzten Jahr beschlossen hat und das im Generalsekretariat des EFD angesiedelt wird. Zudem wird auch die Abteilung operative Cybersicherheit, die bislang beim ISB angesiedelt war, ins Generalsekretariat verlegt. Hier ist eine haushaltneutrale Umsetzung möglich. Der Personalaufwand im Generalsekretariat war in den letzten Jahren sehr stabil und bewegt sich bei rund 20 Millionen Franken für rund hundert Vollzeitstellen.

Letzten März hat der Bundesrat beschlossen, im Bereich Digitalisierung und IKT eine neue Einheit für digitale Transformation und IKT-Lenkung zu schaffen. Neu wird es auch einen Bundesratsausschuss für Digitalisierung und IKT geben, den sogenannten Digitalisierungsrat Bund. Darin werden alle Departemente vertreten sein. Es geht insbesondere um die Zusammenführung der Geschäfts- und der IKT-Sicht. Die Bundeskanzlei hat die Federführung in diesem grossen [PAGE 1223] Reorganisationsprojekt. Die neue Einheit soll ihre Arbeit am 1. Januar 2021 aufnehmen. Das heutige ISB wird aufgehoben und mit Ausnahme des Cyberteils, der beim Generalsekretariat EFD angesiedelt wurde, in die Bundeskanzlei überführt. Der Teil E-Government, der bis jetzt ebenfalls beim ISB angesiedelt war, wird im Zusammenhang mit einem Projekt, das der Bund zusammen mit den Kantonen führt, ebenfalls ins Generalsekretariat EFD verlegt. Die ganze E-Government-Struktur soll damit auf eine etwas breitere Basis gestellt und verbindlicher gemacht werden.

Zur Eidgenössischen Finanzverwaltung: Der budgetierte Gesamtertrag beträgt 2,8 Milliarden Franken. Er umfasst im Wesentlichen Erträge aus namhaften Beteiligungen, unter anderem an der Swisscom, der Post und der Ruag, die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank sowie Erträge aus Geld- und Kapitalmarktanlagen. Aufgrund der Zusatzvereinbarung mit der SNB wird für das Jahr 2021 mit einer Verdoppelung bei der Gewinnausschüttung gerechnet, was einem Plus von 667 Millionen Franken entspricht. Demgegenüber reduziert sich das Ergebnis aus Beteiligungen um 235 Millionen Franken. Insgesamt erhöht sich der Ertrag um 424 Millionen.

Der Aufwand der Eidgenössischen Finanzverwaltung ist zu 99 Prozent gebunden. Er besteht insbesondere aus Finanzaufwand und Bundesbeiträgen an den eidgenössischen Finanzausgleich. Der Transferaufwand entspricht im Wesentlichen dem Finanzausgleich: Der leichte Anstieg gegenüber dem Vorjahr erklärt sich aus der Erhöhung des soziodemografischen Lastenausgleichs und den Beiträgen an ressourcenschwache Kantone zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der Reform des Finanzausgleichs, welche den Rückgang der Zahlungen des Bundes mehr als kompensieren. Trotz der Corona-bedingt markant höheren Geld- und Kapitalmarktschulden des Bundes geht der Finanzaufwand um über einen Viertel zurück, was rund 265 Millionen Franken entspricht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Neuemissionen von eidgenössischen Anleihen und Geldmarkt-Buchforderungen mit tiefen bzw. sogar negativen Renditen platziert werden können.

Zur Zentralen Ausgleichsstelle: Im Finanzplan 2022-2024 fallen die Kosten gegenüber dem Budget 2021 um 6,5 Millionen Franken tiefer aus. In der Folge stabilisieren sie sich bei 151 Millionen. Dieser Rückgang ist auf den Abschluss des Rehosting-Programms zurückzuführen und widerspiegelt die Einstellung aller vom BIT beherbergten Fachanwendungen. Es ist beabsichtigt, das Hosting der Programme künftig direkt bei der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf zu vollziehen. Dies führt zu namhaften Kosteneinsparungen.

Zur Eidgenössischen Münzstätte (Swissmint): Die Bedeutung der Swissmint wird voraussichtlich abnehmen, da der Zahlungsverkehr zunehmend digital abgewickelt wird.

Beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen ist im Voranschlag eine Position auffällig: Im Transferaufwand ist ein Beitrag von 7,5 Millionen Franken an Entschuldungsmassnahmen des IWF zugunsten Somalias vorgesehen. Die Grundlage hierfür bildet Artikel 3 des Währungshilfegesetzes. Der Beitrag der Schweiz ist Teil einer breit abgestützten multilateralen Entschuldungsinitiative. Der Betrag wird dem IWF frühestens 2022 überwiesen bzw. sobald Somalia die im IWF-Programm vereinbarten Schritte umgesetzt hat.

Bereits früher wurden Gelder gesprochen für Aufsichtsorganisationen, die gewisse Akteure am Finanzplatz, etwa Vermögensberater oder Handelsprüfer, beaufsichtigen und die gemäss Finanzinstitutsgesetz neu einen Anschubkredit finanzieren müssen. Ansonsten gibt es im Voranschlag keine Auffälligkeiten.

Damit komme ich zur Eidgenössischen Steuerverwaltung. Der Funktionsaufwand beträgt 268 Millionen Franken. Er setzt sich vor allem aus Personal- und Informatikkosten zusammen. Der übrige Funktionsaufwand im Umfang von 43 Millionen Franken besteht aus Raummieten, Beratungsaufwand, übrigem Betriebsaufwand, Abschreibungen auf Investitionen. Die Entwicklung des Personalbestandes in den Jahren 2020 bis 2024 ist geprägt von einem Transfer von rund 30 Stellen aus der EFV in das BIT. Finanziell wurde der Kredit von 4,6 Millionen Franken bereits in den Jahren 2019 und 2020 ans ISB abgetreten.

Für Fatca wird Personal aufgebaut. Während einer achtmonatigen Frist werden 24 Stellen aufgebaut. Um die Fatca-Verpflichtungen erfüllen zu können, wird zusätzliches Personal benötigt. Sollte die vereinbarte Frist nicht eingehalten werden können, könnten zusätzliche Zahlungen fällig werden, welche von den Banken getragen werden müssten.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung will im nächsten Jahr bei der direkten Bundessteuer den Wechsel vom Cash- zum Soll-Prinzip umsetzen. Diese Umsetzung muss zusammen mit den Kantonen erfolgen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat uns mitgeteilt, dass die zeitgerechte Umsetzung vor allem auch für die Kantone mit einem grossen Aufwand verbunden ist. Ziel ist die Umsetzung bis Ende 2021.

Zum Stichwort Digitalisierung: Von Superb ist die Eidgenössische Steuerverwaltung nur am Rande betroffen. Die meisten ihrer Tätigkeiten laufen über ihre eigene Applikation Fiscal-IT. Seit Inbetriebnahme von Fiscal-IT zwischen den Jahren 2015 und 2019 konnten rund hundert Stellen freigespielt werden. Diese Stellen wurden einerseits für neue Aufgaben, andererseits zur Verstärkung von bestehenden Aufgaben für die Informatik, für die Revision des Mehrwertsteuergesetzes sowie für die Deckung eines strukturellen Defizits eingesetzt.

Ein weiteres Thema in der Subkommission war die parlamentarische Initiative 18.469 der FK-N, "Stärkung der Prüf- und Aufsichtskompetenzen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer". Hintergrund ist der im Rahmen der STAF-Vorlage von 17 auf 21,2 Prozent erhöhte Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Während der Nationalrat der parlamentarischen Initiative in der Herbstsession Folge gegeben hat, wurde ihr von Ihrer Finanzkommission schon zum zweiten Mal nicht Folge gegeben. Am 16. Dezember werden wir die parlamentarische Initiative hier im Rat behandeln. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat sich immer gegen das Anliegen der parlamentarischen Initiative ausgesprochen, welche letztlich der Eidgenössischen Finanzkontrolle mehr Aufsichtsrechte und -pflichten bei der Steuerveranlagung geben soll. Um dem Anliegen nach mehr Kontrolle aber entgegenzukommen, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung nun bereits ein Team gebildet, das sich ausschliesslich mit Kontrollaufgaben beschäftigt. Es wurden sechs Mitarbeitende rekrutiert, die ihre Tätigkeiten per 1. Januar 2021 aufnehmen werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung ist der Meinung, dass mit der Bildung dieses Teams die Aufgaben klar getrennt werden und so dem Anliegen des Nationalrates entsprochen werden kann.

Zur Eidgenössischen Zollverwaltung: Der Voranschlag 2021 bildet die massgeblichen organisatorischen Änderungen ab. Ab 2021 werden der Zoll und das Grenzwachtkorps organisatorisch zusammengeführt. Gleichzeitig wird am 1. August 2021 die erste Schule nach dem neuen Ausbildungsmodell ihren Betrieb aufnehmen. Die erste Rekrutierungskampagne ist gestartet worden. Die bestehenden Mitarbeitenden werden ab übernächstem Jahr in das neue Berufsbild "Fachspezialist/Fachspezialistin Zoll und Grenzsicherheit" überführt. Das Programm Dazit ist nach Aussagen der zuständigen Person etwas schneller als gemäss Planung unterwegs. Einige Projekte konnten vorgezogen werden. Die Meilensteine werden bisher erreicht und sollen auch im nächsten Jahr erreicht werden. Probleme gab es offensichtlich beim Programm Polycom, zu welchem Bundesgerichtsentscheide gefällt wurden. Inzwischen ist dieses Programm aber terminlich neu ausgerichtet worden und wieder gut unterwegs.

Zum ISB: Diese Einheit wird es nicht mehr geben, wenn das entsprechende Budget ausgeschöpft ist; ich habe es eingangs bereits gesagt. Bereits 2020 ist die Cybersicherheit ins Generalsekretariat EFD, ins Nationale Zentrum für Cybersicherheit, überführt worden. Im nächsten Jahr wird der Rest des Informatiksteuerungsorgans mit Ausnahme von E-Government Schweiz in die Bundeskanzlei, nämlich in den neuen Bereich Digitale Transformation und IKT-Lenkung, übergehen. Das Kernbudget des Informatiksteuerungsorgans wird dem Budget des neuen Bereichs DTI entsprechen. Zusätzlich werden weitere kleine Elemente aus dem Bundesamt für Kommunikation, etwa die Strategie Digitale [PAGE 1224] Schweiz, sowie aus der Bundeskanzlei, insbesondere Gever, diesem Bereich angehören. Gegenüber 2020 ist im Voranschlag 2021 ein leichtes Wachstum im Umfang von 5 Millionen Franken bzw. 0,4 Prozent vorgesehen.

Damit komme ich zum BIT. Im Vergleich zum Voranschlag 2020 bzw. zum Finanzplan 2021-2023 haben sich die Leistungsbezüger zum aktuellen Zeitpunkt bereits zu einem höheren bundesverwaltungsinternen Bezug von Projekten und Dienstleistungen sowie von Betriebsleistungen im Umfang von rund 22 Millionen Franken verpflichtet. Dies ermöglicht es dem BIT, den Bedarf an notwendigen Fachressourcen besser vorauszusehen und entsprechend einzuplanen. Der Bundesrat hat das BIT darüber hinaus beauftragt, in den Jahren 2019 bis 2022 jährlich 6,8 Millionen Franken bzw. 2,5 Prozent des Aufwandes der Betriebsleistungen einzusparen. Dies bedeutet, dass der Aufwand für die Betriebsleistungen ab 2022 eine Reduktion von 27,2 Millionen Franken bzw. 10 Prozent erfährt.

Zur Eidgenössischen Finanzkontrolle: Beim Voranschlag 2021 lassen sich Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr erkennen, welche mit einer planmässigen Stellenaufstockung begründet sind. Das Ziel besteht darin, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle vermehrt Prüfungen im Bereich der Finanzaufsicht und IT-Sicherheit bei den Unternehmen des Bundes vornehmen kann. Die Finanzdelegation konnte an den letzten Sitzungen feststellen, dass der Stellenaufwuchs, den sie damals einstimmig unterstützt hat, planmässig voranschreitet.

Zum Eidgenössischen Personalamt: Im Voranschlag 2021 des Eidgenössischen Personalamtes bleiben die Einnahmen konstant, und die Ausgaben sinken im Vergleich zu 2020 leicht, um 0,6 Prozent, auf 163,1 Millionen Franken. Die Zahl der in der Bundesverwaltung Beschäftigten ist von 34 772 Vollzeitäquivalenten im Jahr 2014 auf 37 027 im Jahr 2019 gestiegen, was einer Zunahme von 2255 Stellen in fünf Jahren entspricht. Der Anteil der Personalausgaben an den Gesamtausgaben des Bundes ist jedoch rückläufig: Im Jahr 2014 machte er 8,4 Prozent aus; im Jahr 2019 waren es 8,1 Prozent.

Für 2021 hat der Bundesrat beschlossen, angesichts der Wirtschaftslage und des sinkenden Preisniveaus keine Mittel für Lohnmassnahmen zu beantragen. Das bedeutet, dass dieser Posten um 100 Prozent niedriger sein wird als im Jahr 2020.

Obwohl keine Anträge gestellt wurden, ist das EFD auf Seite A3 der Fahne aufgeführt, weil eine Nachmeldung des Bundesrates betreffend die Darlehen an Aufsichtsorganisationen in der Finanzmarktaufsicht nach Artikel 7 AOV im Umfang von einer Million Franken erfolgt ist.

Zum Bundesamt für Bauten und Logistik: Die strategischen Schwerpunkte sind grundsätzlich dieselben wie im Jahr 2020. Aufgrund der durch Covid verursachten Situation hat das EFD dem Bundesrat ein Aussprachepapier zu dieser Thematik vorgelegt. Daraus sind Prüfaufträge zur Anpassung der Unterbringungsstrategie und der Arbeitsmethoden der Bundesverwaltung entstanden. Die Budgetzahlen des BBL sind ungefähr gleich wie 2020. Neu hat das BBL die Verantwortung für die Liegenschaften der Zollverwaltung übernommen, was den Zuwachs bei den Erträgen und Aufwendungen weitgehend begründet. Mit den Investitionen werden in den kommenden Jahren die Projekte umgesetzt werden, die in der Immobilienbotschaft bewilligt wurden. Die Hauptinvestitionen entsprechen der zweiten bzw. dritten Etappe der beiden Projekte BIT Zollikofen sowie Direktion für Ressourcen und Humanitäre Hilfe des EDA. Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die Investition für die Realisierung der Bundesasylzentren gemäss Auftrag des Volkes bzw. gemäss Abmachung des SEM mit den einzelnen Kantonen. Schliesslich soll das 2016 durch den Bundesrat verabschiedete Sportförderungskonzept des Bundes umgesetzt werden. Dabei handelt es sich um Projekte in Magglingen oder im Sportzentrum Tenero.

Ich beantrage Ihnen insgesamt Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates für das Eidgenössische Finanzdepartement.

[VS]

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