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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2020-12-07

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2020-12-07

Wortprotokoll

Trotz der Kategorie V möchte ich kurz als Kommissionssprecher etwas zu diesem Einzelantrag sagen, der Sie vielleicht erstaunen wird. Nachdem wir Artikel 70 RTVG als einzigen Artikel aus dem Medienpaket herausgebrochen und in einen zweiten Entwurf ausgegliedert haben, ist im Prinzip jetzt die Frage des Inkrafttretens noch offen. Bei Artikel 70 - das wissen Sie ja wahrscheinlich bereits - geht es darum, die Arbeitsgemeinschaften bzw. die einfachen Gesellschaften von der RTVG-Abgabe zu befreien. Das Ziel des Parlamentes war ja, dass man das auf den 1. Januar 2021, also schon in ein paar Wochen, in Kraft setzen kann. Das wird aber angesichts der Referendumsfrist auf Gesetzesebene schwierig.

Da sich beide Räte, morgen auch der Ständerat, der Lösung hier anschliessen können und es am Ende der Session eine Schlussabstimmung über den Entwurf 2 geben wird, ist die Frage des Inkrafttretens angesichts der Referendumsfrist nicht eindeutig geklärt. Wenn man nämlich die Referendumsfrist abwarten wollte, wäre das Ganze erst im Mai in Kraft zu setzen. Das würde also bedeuten, man würde einen bürokratischen Leerlauf produzieren in dem Sinne, dass im Prinzip alle Rechnungen ausgestellt würden, obwohl das Parlament gesagt hat, dass man die Arbeitsgemeinschaften eigentlich nicht mehr in die Pflicht zur Zahlung nehmen wollte.

Deshalb bitte ich Sie, diesem Einzelantrag zuzustimmen, dass der Bundesrat unter Abwarten der Referendumsfrist den Bundesbeschluss - den Entwurf 2 - per 1. Januar 2021 in Kraft setzen kann. Damit wird ein Leerlauf verhindert, und der Text respektive die Befreiung der Arbeitsgemeinschaften von der RTVG-Abgabe kann am 1. Januar 2021 bereits in Kraft treten. Das ist so mit der Steuerverwaltung, dem[NB]BAKOM und der Redaktionskommission abgestimmt.