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Flach Beat · Nationalrat · 2020-12-07

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-12-07

Wortprotokoll

Ich weiss jetzt nicht genau, wie viele von Ihnen verstanden haben, was meine Vorrednerin hinsichtlich der Zuweisung der Pflichtteile und der zugewiesenen Teile bei der Erbschaft im Erbrecht gerade ausgeführt hat. Es ist eine recht technische und eine vielleicht auch etwas komplizierte Frage. Meine Minderheit zu Artikel 16a beim Schlusstitel im Übergangsrecht knüpft eigentlich an diese Frage an.

Die Kommission hat aufgrund der geführten Diskussionen, die eben nicht genau gezeigt haben, was eigentlich im Moment in der Schweiz gemacht wird - wie es meine Kollegin vorhin ausgeführt hat -, beschlossen, eine Regelung aufzunehmen. Diese sorgt dafür, dass für die Berechnung der Pflichtteile im Fall einer durch Vereinbarung festgelegten Beteiligung am Vorschlag das neue Recht gilt, wenn die Vereinbarung nach Inkrafttreten dieser kleinen Revision getroffen worden ist.

Das führt eben gerade nicht dazu, dass die Rechtslage klarer wird. Es gibt in dieser Frage sozusagen keine Gerichtsentscheide der obersten Gerichte, in denen man nachschauen könnte. Es ist tatsächlich so, dass das Gesetz heute in der Westschweiz von den Notaren und Rechtsanwälten im Namen ihrer Klientinnen und Klienten in den Erbschaftsverträgen offensichtlich anders gelebt wird als vom grösseren Teil der Deutschschweizer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich legiferieren.

Wenn wir jetzt also ins Gesetz schreiben, dass dieses neue Gesetz ab Inkrafttreten gelte und vorher das alte, dann schaffen wir für alle Fälle, die vor dem Inkrafttreten der Revision miteinander vereinbart worden sind, überhaupt keine Rechtsklarheit. Wir schaffen wahrscheinlich das Gegenteil - das Gegenteil des Gegenteils des Gegenteils -, und es ist dann irgendwie nicht ganz klar, was eigentlich gelten soll. Darum bitte ich Sie namens der Minderheit, auf diese Regelung zu verzichten. Auch die Fachleute der Expertengruppen haben dazu geraten.

Ich darf gerade noch meine Ausführungen für die grünliberale Fraktion anschliessen: Die Fraktion bittet Sie, diesem Minderheitsantrag zu Artikel 16a zu folgen, jedoch bei Artikel 216 den Minderheitsantrag Markwalder abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Wir glauben, dass dort wahrscheinlich die Lösung des Ständerates dem Willen des Gesetzgebers am nächsten kommt.