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Humbel Ruth · Nationalrat · 2020-12-07

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-07

Wortprotokoll

Am 8. Dezember 2016, also vor vier Jahren, hat der Nationalrat nach dem Ständerat die Rückweisung des Entwurfs zum Tabakproduktegesetz an den Bundesrat beschlossen. Und wieder liegt ein Rückweisungsantrag vor. Eine erneute Rückweisung ist schlicht Arbeitsverweigerung. Das war es bei der letzten Rückweisung, und das wäre es erst recht jetzt. Wir, das Parlament, sind der Gesetzgeber. Wir müssen sagen, was wir wollen, und entscheiden, und der Bundesrat muss das Gesetz vollziehen.

Es geht auch nicht um die Frage, ob wir dieses Gesetz wollen oder nicht wollen, wie es Herr Glarner vorgetragen hat. Wir brauchen dieses Gesetz, weil der Tabak mit der Revision des Lebensmittelgesetzes richtigerweise in das Tabakproduktegesetz verlagert worden ist und nicht mehr als Lebensmittel gilt. Soeben mussten wir im vorherigen Geschäft die Übergangsfrist erneut verlängern, weil die vorgesehenen vier Jahre nicht gereicht haben.

Das Tabakproduktegesetz hat eine spezielle Entwicklung durchgemacht. Urheber der Rückweisung vor vier Jahren war der Ständerat. Er erteilte den Auftrag, den Jugendschutz zu stärken, darüber hinaus die Werbung nicht einzuschränken sowie eine differenzierte Regelung von Alternativprodukten, insbesondere von E-Zigaretten und Snus, vorzusehen. Der Bundesrat hat gemäss diesem Auftrag des Parlamentes seiner ursprünglichen Vorlage die Zähne gezogen, und überraschenderweise wurden diese vom Ständerat wieder eingesetzt. Insbesondere was Werbeverbote angeht, liegt der Ständerat mit seinem Entscheid wieder auf der Linie der ursprünglichen Fassung des Bundesrates.

Die SGK hat sich für einen Mittelweg entschieden. Die Mitte-Fraktion unterstützt mehrheitlich diesen Mittelweg zwischen der neuen bundesrätlichen Fassung und den ständerätlichen Verschärfungen. An Minderjährige gerichtete Werbung in Publikationen und im Internet muss verboten werden.

Im Weiteren unterstützt die Mitte-Fraktion die Neuerungen gegenüber dem geltenden Recht, die Regelung der elektronischen Zigaretten, der Tabakprodukte zum Erhitzen und der Tabakprodukte zum oralen Gebrauch - Snus - sowie die einheitliche Altersgrenze in der ganzen Schweiz mit dem Verbot der Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige. Wenn Jugendliche nicht mit Rauchen beginnen, rauchen sie mit grosser Wahrscheinlichkeit ihr Leben lang nie. 80 Prozent der Raucherinnen und Raucher haben bereits als Minderjährige mit dem Tabakkonsum begonnen. 20 Prozent der 17-jährigen Mädchen und Knaben rauchen; 20 Prozent der 13-Jährigen konsumieren E-Zigaretten. E-Zigaretten sind zwar weniger schädlich, harmlos sind sie indes nicht. Man weiss schlicht noch zu wenig darüber.

Der Tabakkonsum hat unbestritten gravierende Folgen für das öffentliche Gesundheitswesen und ist verantwortlich für die häufigsten vermeidbaren Todesursachen in der Schweiz. Deshalb wurde diese Vorlage in der SGK und nicht in der WAK behandelt.

In unserem Land rauchen über zwei Millionen Menschen, was rund einem Viertel der Bevölkerung entspricht. Jedes Jahr sterben 9500 Personen vorzeitig an den Folgen des Tabakkonsums, das heisst an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, an Krebs oder an Atemwegserkrankungen. Mit 15 Prozent der Todesfälle in der Schweiz handelt es sich bei den Folgen von Tabakkonsum um die wichtigste vermeidbare Todesursache, welche zu einem zu frühen Tod führt.

Gemäss einer Studie des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie vom letzten Jahr belaufen sich die durch Tabakkonsum verursachten direkten medizinischen Kosten konservativ gerechnet auf 3 Milliarden Franken. Hinzu kommen Produktionsverluste von 2 Milliarden Franken. Wenn wir mit diesem Gesetz einen Beitrag leisten, dass weniger geraucht wird, reduzieren wir auch die tabakbedingten Gesundheitsschäden und leisten damit einen wirksamen Beitrag zur Senkung der Gesundheitskosten.

Abschliessend möchte ich noch auf die Volksinitiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" hinweisen. Diese Initiative werden wir an einer der nächsten Sessionen behandeln. Namhafte Gesundheitsorganisationen wie Haus- und Kinderärzte Schweiz, der Schweizerische Apothekerverband und der Schweizerische Drogistenverband, die FMH, die Lungenärzte, die Kardiologen, die kantonalen Lungenligen sowie die Krebsliga stehen hinter dieser Initiative. Ebenso haben sich die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, Swiss Olympic und der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz der Initiative angeschlossen. Die Initiative dürfte bei Volk und Ständen grosse Chancen haben, wenn wir nun nicht einen griffigen Jugendschutz und wirksame Einschränkungen bei der Werbung beschliessen - Einschränkungen, welche teilweise in den Kantonen bereits gelten.

Zusammenfassend ist die Mitte-Fraktion für Eintreten auf diese Vorlage, lehnt den Rückweisungsantrag ab und wird im Wesentlichen der Kommissionsmehrheit folgen.