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preparatory:AB 273425

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2020-12-07

Wortprotokoll

Tabak ist nicht einfach ein Konsumprodukt wie Rüebli oder Vanilleglace. Vielmehr verursacht Tabak gesundheitliche Schäden. Rauchen kann zum Tod führen, Rauchen macht süchtig, und Rauchen verursacht entsprechend hohe Kosten im Gesundheitswesen. Rauchen ist volkswirtschaftlich grundsätzlich schädlich.

Eigentlich müsste ein Staat, der in seiner Verfassung verankert hat, dass er für den Schutz des Lebens einsteht, dass er seine Bürgerinnen und Bürger schützen will, das Rauchen verbieten. Aber wir wissen aus der Geschichte, dass [PAGE 2329] Verbote in einer menschlichen Welt eben nicht funktionieren. Denn der Mensch ist ein Genuss- und Lustwesen. Prohibition - in welche Richtung auch immer - führt in der Regel zu Beschaffungskriminalität und zu einem Schwarzmarkt. Die Prohibition in den USA beim Alkohol hat das deutlich gezeigt.

Eine komplette Liberalisierung von Genussmitteln, die süchtig machen, kann aber auch grosse Probleme hervorrufen, wie wir ebenfalls in den USA sehen: Heute sind Schmerzmittel und Opiate wegen komplett liberalisierten Werbemöglichkeiten und freier Verfügbarkeit Hauptgrund für sehr viele Todesfälle. Derzeit sterben in den USA mehr Menschen an Opiaten als an Krankheiten oder Unfällen usw. Es handelt sich um ein riesiges Problem. Darum ist wahrscheinlich weder ein Verbot noch ein komplettes Laisser-faire richtig, weder volkswirtschaftlich noch menschlich und vor allen Dingen auch nicht hinsichtlich Jugendschutz.

Der Jugendschutz, den wir mit diesem Tabakproduktegesetz stärken wollen - dazu haben wir uns schon mehrfach bekannt -, ist ein ganz wichtiger Punkt, der auch in den Leitlinien der Vereinten Nationen niedergeschrieben ist. Das ist ganz wichtig, weil, wie schon ausgeführt wurde, die Sucht häufig im Teenageralter, bereits vor dem Erwachsenwerden, beginnt. Entsprechend muss man, wenn uns die Aufklärung ernst ist, auch dort ansetzen, die Jungen möglichst vom Rauchen abhalten und vielleicht doch dazu bringen, mehr auf Rüebli und auf Vanilleglace als auf Zigaretten oder ähnliche Tabakprodukte zu setzen.

Die grünliberale Fraktion ist klar dafür, dass wir jetzt hier eintreten. Denn mit dem Herausnehmen des Tabaks aus dem Lebensmittelgesetz haben wir uns diesen Auftrag gegeben. Entsprechend unsinnig ist der Rückweisungsantrag. Denn wir haben uns selbst diese Aufgabe gegeben. Nehmen wir sie wahr! In der Detailberatung wird die grünliberale Fraktion versuchen, dem Mittelweg zwischen einem liberalen Leben, einer auch durchaus genussvollen Lebensweise und einem wirksamen Schutz der Jugend vor der Tabaksucht zum Durchbruch zu verhelfen.

Ich bitte Sie namens der grünliberalen Fraktion einzutreten. Zu den Minderheitsanträgen werden wir uns noch äussern.