Hess Lorenz · Nationalrat · 2020-12-07
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2020-12-07
Wortprotokoll
Zweck, Täuschungsschutz, Grundsätze, Zutaten und Höchstmengen sind wohl nicht gerade das Herzstück der Debatte und dieses Gesetzes. Meistens geht es um Feinheiten in Formulierungen, die aber trotzdem nicht ganz unwesentlich sind. Einerseits haben wir Minderheiten, die aus Sicht der Mehrheit zu weit gehende Restriktionen möchten, und andererseits natürlich auch Minderheiten, die aus Sicht der Mehrheit eine zu weit gehende Liberalisierung beantragen. Deshalb empfiehlt Ihnen die Mehrheit, den Mittelweg im Sinne eines Kompromisses zu gehen.
Beim Zweckartikel geht es darum, ob man tatsächlich schreiben will, dass der Konsum verringert werden soll, oder ob man eher eine Formulierung möchte - wie das die Minderheit II (Aeschi Thomas) beantragt -, die an Eigenverantwortung appelliert und den Leuten sagt, dass es nicht sehr gut sei, Tabakprodukte zu konsumieren. Die Mehrheit ist der Meinung, dass wir nicht ein Sensibilisierungsgesetz machen, sondern trotz allem ein Gesundheitsschutzgesetz; für den ganzen Rest der Sensibilisierung und den Appell an die Eigenverantwortung sind wohl eher Kampagnen geeignet. Deshalb lehnt die Mehrheit der Kommission die Anträge der Minderheiten I und II (Aeschi Thomas) ab und bittet Sie, entsprechend der Mehrheit zuzustimmen.
Beim Täuschungsschutz könnte man, wenn man den Antrag der Minderheit Glarner anschaut, auf den ersten Blick natürlich sagen, dass dies eigentlich die klarere Formulierung ist. Es geht da um Äusserungen, die täuschend sein sollen. Die Minderheit Glarner möchte, dass hier geschrieben wird: "Sie sind täuschend, wenn sie bei den Konsumentinnen und Konsumenten falsche Vorstellungen [...] wecken." Die Version Bundesrat, welche von der Mehrheit unterstützt wird, lautet: "Sie sind täuschend, wenn sie geeignet sind, bei den Konsumentinnen und Konsumenten falsche Vorstellungen [...] zu wecken." Hier, glaube ich, ist das Problem schlussendlich in der Praxis. Man versucht tatsächlich abzuwägen, was geeignet ist, während es schlecht nachzuprüfen ist, was wirklich täuscht. Da müsste man schon die Konsumenten befragen.
Bei Kapitel 2, "Zusammensetzung und Emissionen", hat die Mehrheit die Bundesratsversion ergänzt und bittet Sie, bei Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben bbis und bter der Mehrheitsversion zuzustimmen. Dort geht es darum, dass in Produkten keine Stoffe vorhanden sein dürfen, die das Abhängigkeitspotenzial erhöhen oder die Inhalation erleichtern. Das ist der Antrag der Mehrheit.
Bei den verbotenen Zutaten und den Höchstmengen gemäss Artikel 7 geht es darum, wer wo festlegt, welche Zutaten bei Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten verboten werden sollen. Die Version des Bundesrates sieht vor, dass die verbotenen Zutaten in Anhang 1 aufgeführt sind. Die Mehrheit der Kommission schlägt Ihnen eine flexiblere Lösung vor. Absatz 1 lautet gemäss der Mehrheit: "Der Bundesrat bestimmt die Zutaten der Tabakprodukte und elektronischen Zigaretten, die nach Artikel 6 verboten sind." Man kann hier geteilter Meinung sein. Die Mehrheit ist der Meinung, dass mit dem Wandel des Marktes eine flexiblere Lösung besser ist und dass man sonst zu häufig eine Gesetzesänderung machen müsste.
Auch noch in Artikel 7 haben wir den Minderheitsantrag Weichelt-Picard, welcher verlangt, dass nur noch Zigarettenfilter verwendet werden, die biologisch abbaubar sind. Oder umgekehrt: Er verlangt, dass diejenigen verboten sind, die nicht biologisch abbaubar sind. Das ist aus Sicht der Umwelt und der Ökologie sicher ein richtiges Anliegen. Wir haben gehört - das ist nicht bestritten -, was diese Filter verursachen. Die Mehrheit ist aber der Meinung, dass dieser Umweltaspekt nicht in dieses Gesetz hier gehört, da es ein Gesundheitsschutzgesetz ist. Seitens der Industrie haben wir gehört, dass diese Produkte in Arbeit sind. Möglicherweise wird das dann andernorts geregelt, oder die Regelung geht in diese Richtung, dass eben abbaubare Filter verwendet würden. Das ist sicher gut, aber gehört aus Sicht der Mehrheit nicht unbedingt hierhin.
Deshalb bitten wir Sie im Namen der Mehrheit hier, in Artikel[NB]7, den Minderheitsantrag Weichelt-Picard abzulehnen.