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Meyer Mattea · Nationalrat · 2020-12-08

Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2020-12-08

Wortprotokoll

Bereits heute gibt es Tausende von Patientinnen und Patienten, die Medizinalcannabis verschrieben bekommen, Patientinnen und Patienten, die beispielsweise an einem Krebsleiden erkrankten oder die multiple Sklerose haben. Die Cannabisprodukte helfen den betroffenen Personen, ihre Krankheit besser zu überstehen. Sie lindern, und sie erhöhen sogar den Heilungserfolg. Das medizinische Potenzial von Cannabis-Medizinalprodukten ist noch nicht ausgeschöpft, respektive die Erforschung der Wirksamkeit davon ist noch nicht abgeschlossen. Damit will ich nicht sagen, dass es ein Allheil- oder Wundermittel ist; das gibt es nirgends in der Medizin.

Doch heute ist die Situation so, dass die Ärztinnen und Ärzte in den meisten Fällen eine Ausnahmebewilligung seitens des BAG einholen müssen. Das erschwert erstens den Zugang für die Patientinnen und Patienten, verzögert zweitens die Therapien und ist drittens ein bürokratischer Aufwand, der einfach nicht mehr zielführend und sinnvoll ist. Im Jahr 2019 wurden beispielsweise rund 3000 solche Bewilligungen ausgestellt.

Die SP-Fraktion begrüsst es deshalb, dass mit dieser Vorlage das aktuell gültige Verbot im Betäubungsmittelgesetz aufgehoben und damit die Verwendung von Cannabis-Arzneimitteln erleichtert werden soll. Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, der Vorlage ohne Änderungen zuzustimmen.

Ich komme kurz noch zu den beiden Minderheitsanträgen. Den Minderheitsantrag Herzog Verena zu Artikel 11 Absatz [PAGE 2355] 1ter lehnen wir ab. Dieser will, dass die ärztliche Verschreibung von Cannabisprodukten zum Rauchen - es ist etwas unklar, ob dies auch für die Inhalation gilt - verboten wird. Diese Einschränkung ist kontraproduktiv und wenig zielführend. Bereits heute gibt es Patientinnen und Patienten, für die es die beste Einnahmeform ist, wenn sie das Cannabis-Arzneimittel inhalieren oder auch rauchen können, weil damit die Schmerzen am effektivsten gelindert werden können.

Wir beantragen Ihnen auch, den Minderheitsantrag Porchet abzulehnen respektive sich der Stimme zu enthalten. Denn wir finden es nicht realistisch, dass die Ärztinnen und Ärzte bei häuslich angepflanzten Cannabisprodukten, die sie verschreiben können, abklären müssen, ob diese häuslich angepflanzte Substanz aus medizinischer Sicht sinnvoll ist oder nicht. Wir wollen zudem auch nicht in dieser Debatte die Diskussion eröffnen, ob Cannabis legalisiert werden soll oder nicht. Das ist eine andere Debatte, die wir hoffentlich möglichst bald führen können, die aber nicht Teil dieses Gesetzes ist.

Ich komme zu einem weiteren Punkt, der leider nicht in dieser Vorlage geregelt wird. Es ist die Finanzierung von Cannabis-Arzneimitteln respektive die Frage, wer die Kosten dafür übernimmt. Wir bitten den Bundesrat, dies möglichst rasch nach Verabschiedung dieser Vorlage zu klären, eine Regelung zu finden und auch eine Wirksamkeitsprüfung zu ermöglichen, damit Produkte aus Medizinalcannabis auf die Spezialitätenliste kommen können und eben auch die Kostenübernahme durch die Krankenversicherung gewährleistet ist. Denn solange sie nicht gewährleistet ist, bleiben diese Cannabismedikamente eigentlich denjenigen Patientinnen und Patienten vorbehalten, die sich das finanziell leisten können, während andere diese Möglichkeit nicht haben. Das erachten wir nicht als einen sinnvollen und gangbaren Weg für die Zukunft.